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    Reiserücktrittsversicherung

    Liebes Forum,

    aus aktuellem Anlass bitte ich um Rat in folgender Angelegenheit:

    ich buchte unlängst online eine Reise nach Asien. Es gab unter dem Reiseangebot an sich noch eine Reihe von Versicherungen (Rundumsorglos, Rücktritt usw..). Im ersten Moment dachte ich, bei dem Preis wäre doch eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht schlecht und klickte das an. Danach wurde ich auf dem Reiseportal zur Buchung der Reise nach meinen persönlichen Daten gefragt und zum Schluss konnte ich mich mittels eines Häkchens noch einmal für oder gegen die Reiserücktrittsversicherung entscheiden. Diesmal nahm ich das Häkchen wieder raus, musste daraufhin alles erneut ausfüllen und buchte.

    Und nun habe ich plötzlich eine eMail vom Versicherer, in der man sich bedankt und anbei Versicherungspolice usw..

    Da habe ich ein bisschen blöd gekuckt, denn ich dachte ja, ich hätte es nun wissentlich nicht mitgebucht.

    Wenn ich im Internet suche, gibt es keine Ratschläge, wie man eine einmalige Versicherung wie diese storniert oder kündigt. Ich habe die Versicherung selbst informiert, dass ich nicht wissentlich und nicht willentlich diesen Vertrag abschliess, aber noch antworten sie nicht. Feiertag? Naja, die Zusendung der Police per Mail erfolgte ja auch an einem Feiertag..


    Weiss jemand Rat? Würde mich sehr freuen, danke!
    ich will nicht nur spielen..

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    AW: Reiserücktrittsversicherung

    Hast Du den Formulartext genau gelesen? Oftmals ist bei der Versicherung automatisch der Haken schon gesetzt und man muß ihn entfernen, wenn man sie nicht möchte.
    Ist keine 14 tägige Widerspruchsfrist für Online-Abschlüsse vorhanden?
    Jedenfalls bei Widerruf würde ich unbedingt dieses nur schriftlich per Einschreiben/Rückschein machen und sich bestätigen lassen!
    Nicht per E-Mail, das halte ich nicht für sicher.

    Viel Erfolg! marionett

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    AW: Reiserücktrittsversicherung

    Ich schließe mich den Vorschlägen von marionett an.

    War denn nicht am Ende des Buchungsvorgangs wieder eine Zusammenfassung aller gebuchten Leistungen inkl. der Preise enthalten? Ich halte es immer so, dass ich mir diese Bestätigung stets ganz genau anschaue, ob sie wirklich dem entspricht, was ich haben wollte und drucke die Seite auch aus, selbst wenn es heißt, dass in Kürze eine Mail mit der Buchungsbestätigung käme.

    Geht es tatsächlich um die Reiserücktrittsversicherung oder war z. B. auch eine Auslandskrankenversicherung mit in der Buchung enthalten, oder eine besondere Gepäckversicherung oder etwas in der Art?

    Wenn nicht, wünsche ich dir viel Erfolg beim Einspruch.

    LG ascalin
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


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    AW: Reiserücktrittsversicherung

    Zitat Zitat von ascalin Beitrag anzeigen
    Geht es tatsächlich um die Reiserücktrittsversicherung oder war z. B. auch eine Auslandskrankenversicherung mit in der Buchung enthalten, oder eine besondere Gepäckversicherung oder etwas in der Art?

    Wenn nicht, wünsche ich dir viel Erfolg beim Einspruch.

    LG ascalin

    Genau das würde ich auch gerne wissen, denn auf diversen Seiten, die sich mit dem Thema Reiserücktritt beschäftigen, ist meistens keine genau Info
    Geändert von bigisup (18.01.2012 um 12:38 Uhr)

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    AW: Reiserücktrittsversicherung

    Sie haben hier zwei Verträge abgeschlossen, einen Versicherungsvertrag gem. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b (1) und (2) BGB.

    Ich erspare mir die Erklärung wie sich der eine Vertrag auf den anderen auswirkt.

    Kurzum:

    1. Schritt:

    Im Versicherungsvertrag muss eine Widerrufsfrist stehen, bei Sachversicherungen i.d.R. 14 Tage. Bitte schriftlich den Vertrag widerrufen. Per E-Mail genügt das nicht! Entweder per Fax (mit ok-Sendebericht) oder per Post (Einschreiben evtl. mit Rückschein).

    Bitte nur an den Versicherer adressieren, denn mit dem haben Sie den Vertrag geschlossen, also nicht an den Vermittler, Reisebüro, Onlineanbieter usw. richten.

    2. Schritt:

    Einzugsermächtigung/Abbucherungserlaubnis entziehen. Genauso machen wie oben geschrieben. Wer Geld einzieht ohne Ermächtigung macht sich strafbar. Hier haben Sie dann ein zweites Schwert mit dem Sie kämpfen können.

    3. Schritt:

    Bei einer Asienreise kostet eine Rücktrittsversicherung ca. 200 € - 400 €, daher ist der Streitwert gering.
    Den ganzen Papierklimbim nehmen Sie (evtl. mit Ihrer Rechtsschutzversicherung) und gehen zu einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale.

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    AW: Reiserücktrittsversicherung

    Zitat Zitat von Gnampf Beitrag anzeigen
    ...Bei einer Asienreise kostet eine Rücktrittsversicherung ca. 200 € - 400 €, daher ist der Streitwert gering...
    Das ist, mit Verlaub, völliger Blödsinn.
    Die Höhe einer Reiserücktrittskostenversicherung richtet sich immer nach dem Reisepreis und nicht nach dem Reiseziel (da wird lediglich zwischen Europa und Welt unterschieden).
    Der Reisepreis ist aber im Ausgangsposting nicht angegeben; auch ist nicht ersichtlich, ob es sich um eine Einzelperson oder um eine Familie handelt, ob eine Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt gebucht wurde.
    Daher sind die 200-400 € völlig aus der Luft gegriffen.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

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