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    Kopplungsgeschäfte

    Ich habe da mal eine Frage an die Fachleute hier.

    Es geht um ein Annuitätendarlehen, welches an eine abzuschließende LV gekoppelt werden soll. Die kreditgebende Bank schreibt die Versicherungsgesellschaft vor. Ist das überhaupt erlaubt?

    Vielen Dank.

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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Grundsätzlich bestimmt die Bank, welche Lebensversicherungen sie als Tilgungsersatz anerkennen möchte. Da eine Bank eine Bank ist und kein Versicherungsmakler gehen die in der Regel den Weg des geringsten Widerstands. Leider sind die hier angebotenen Produkte nicht immer allererste Wahl.

    Da es sich aber um einen Tilgungsersatz handelt, und letztlich dieser Baustein dafür sorgen soll, dereinst auch das Darlehen zu bezahlen, sollte man sich eine ertragreiche Versicherung beschaffen und gleichzeitig eine Bank, die konditionsmässig ok ist und da auch mitmacht.

    Sollte eigentlich aber kein Problem sein.

    Ansonsten mal nach Finanznavigation googeln - da werden sie geholfen.

    Viele Grüße
    Leuchttürmchen

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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Die LV ist nicht als Tilgungsersatz vorgesehen, sie soll den Todesfall absichern. Allerdings beträgt die Versicherungssumme lediglich 20 % des Kreditbetrages.

  4. 03.03.2010, 19:51

    Grund
    doppelt (Systemfehler)

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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Solche "Risikolebensversicherungen" sind durchaus üblich bei der Kreditvergabe. Meist arbeitet eine Bank/Sparkasse auch mit einer bestimmten Versicherung zusammen, wohl weil dann auch die Abschlussprovision an die Bank geht.

    Ob der Abschluss einer anderweitigen Risikolebensversicherung akzeptiert wird, dürfte Verhandlungssache sein.
    Zur Vorbereitung auf eine solche Verhandlung würde ich online verschiedene Versicherungsvergleiche mit den für dich in Frage kommenden Bedingungen füttern, mir die Ergebnisse ausdrucken und mit dem Angebot der Bank vergleichen.

    Was ich allerdings nicht verstehe, ist, wieso die Versicherungssumme lediglich 20 % des Kreditbetrages ausmacht. Womit sind denn die restlichen 80 % dann abgesichert?
    Geändert von ascalin (04.03.2010 um 17:28 Uhr) Grund: da fehlte ein "ig" im Text
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Zitat Zitat von Yanina Beitrag anzeigen
    . Ist das überhaupt erlaubt?
    Warum nicht? Es gibt heutzutage fast keine Bank mehr, die nicht mit irgendeiner Versicherung zusammenarbeitet.
    Und Du hast ja die Wahl: Wenn Dir die Versicherung nicht passt - finanzier woanders..

    Fiona

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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Die Bank kam überraschend mit der LV, es gab weder eine beratung noch eine Diskussionsmöglichkeit. Die Bank verlangt eine bestimmte LV, die Kosten stehen in keinem Verhältnis zur Leistung. Mir war klar, dass ich den Kredit absichern muss, daher habe ich eine andere LV angebten, die die volle Kreditsumme abdeckt. Die Bank besteht nun aber auf der anderen LV, obwohl die Vericherungssume deutlich geringer ist und die Kosten deutlich höher sind.
    M. W. müssen die Kosten der von der Bank als zwingend vorgeschrebenen Sicherheit im effektiven Jahreszins enthalten sein, das ist aber in diesem Fall nicht so.

    Der Betrag, der über die von der Bank geforderte Versicherungssumme hinaus geht, ist nicht abgesichert.

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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Hallo Yanina,

    du hast Recht, die Kosten der Versicherung müssen in diesem Fall im effektiven Jahreszins enthalten sein. Siehe auch hier *klick*

    So, wie die Bank sich verhält, würde ich mich an deiner Stelle nach einer anderweitigen Finanzierung umsehen.
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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Hallöle und Danke.

    Das geht nun nicht mehr, da die Finanzierung bereits seit letztem Jahr läuft. Der Zwang zum Abschluss der LV kam im Nachhinein als es um die Auszahlung der Kaufpreisfälligkeit ging.

    Ergänzung:
    wir sollten sofort einen Antrag auf Abschluss der LV bei der von der Bank geforderten Gesellschaft beantragen, sonst hätte die Bank sich geweigert, den Kaufpreis zu bezahlen.
    Wir haben der Bank dann mitgeteilt, dass wr nicht die geforderte LV abschließen sondern ihnen eine deutlich bessere LV anbieten. Die Bank nahm dann die Originalpolice unserer LV zu ihren Akten und schickte uns dann ein paar Wochen später ein Schreiben, dass sie die Sicherheit nur dann annehmen, wenn wir einer Änderung des Darlehensvertrages zustimmen. Wir sollten zusätzlich mehrere hundert Euro bezahlen. Dem haben wir nicht zugestimmt. Nun verlangt die Bank, dass wir den von ihr geforderten Vertrag abschließen und rückwirkend die Beiträge leisten.
    Geändert von Yanina (06.03.2010 um 08:48 Uhr) Grund: Ergänzung

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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Weißt du was? Ich würde nicht zahlen (Einspruch erheben) und mich mit diesen Tatsachen an die Verbraucherzentrale wenden. Das ist ja wirklich unverschämt.

    Oder aber, falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben.

    Ehrlich, da stellen sich mir die Haare, wenn ich von solchen Geschäftspraktiken höre, zumal die Bank ja wohl ziemlich überraschend, alles wohl alles andere schon klar war, die Sache mit der Versicherung aus dem Sack gelassen hat.

    LG ascalin
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    AW: Kopplungsgeschäfte

    Wir haben bis heute nicht bezahlt. Die Bank hat uns in der letzten Woche angeschrieben. Wenn wir bis zum 10.3. nicht bezahlt haben, bestehen sie auf Erfüllung des LV-Vertrages.
    Ich habe heute online eine Beschwerde an die Bundesanstalt für Finazdienstleistungsaufsicht geschickt. Hier habe ich auf ein unerlaubtes Kopplungsgeschäft und einen Verstoß gegen PangV §6 hingewiesen.

    Die Bank erhält nun auch ein Schreiben von mir, in dem ich auf das unerlaubte Kopplungsgeschöft und den Verstoß gegen PangV §6 hinweise.

    Mal sehen, was jetzt passiert.

    Sag mal, reicht hier eine normale Familienrechtschutzversicherung aus?

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