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    Krankengeld und Reha...

    Hallo ihr Lieben,
    Ich habe eine Frage und hoffe, jemand kennt sich aus.
    Folgender Fall:
    Nach einer schweren Operation war ich jetzt ca. 3 Monate krankgeschrieben und habe ganz normal nach der 6. Woche Krankengeld von der KK bekommen.

    Auch ab der 6. Woche habe ich den Antrag für eine Reha gestellt (Knie putt ). Die Bearbeitung dieses vermaledeiten Reha-Antrages hat jetzt bis zur Bewilligung heute fast genau 2 Monate gedauert. Das ist aber ein anderes (ärgerliches ) Thema.

    Nun zur Frage. Ich bin soweit wieder fit, daß ich meinen Bürojob ausüben kann und würde auch gerne wieder arbeiten. Nun wurde ja heute die Reha bewilligt, der erste Termin der Reha-Einrichtung ist aber am 11.2. Also nochmal gut 2 Wochen dazwischen.

    Es ist also vorauszusehen, daß ich wenn ich am Montag arbeiten gehe ich nach zwei Wochen wieder für 3 Wochen in die Reha gehe, also wieder krank geschrieben werde.

    Zahlt dann der Arbeitgeber wieder normal Gehalt, weil ich zwei Wochen arbeiten war oder wird das praktisch zur gleichen "Krankheit" gerechnet und es gibt wieder Krankengeld?

    Sind da irgendwelche Verwicklungen zu erwarten? Ich will nämlich ungern noch einen solchen unfassbar komplizierten Verwaltungsakt heraufbeschwören, wie es anscheinend der REHA-Antrag war.

    Wäre schön, wenn jemand dazu was sagen könnte.
    Vielen Dank schonmal
    .................................................. .
    And so I sent some men to fight
    And one came back at dead of night
    Said he'd seen my enemy
    Said he looked just like me

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    AW: Krankengeld und Reha...

    Oh ja, das ist ein weites Feld mit vielen Regelungen, die man alle erstmal kapieren muß. Es hat mich auch ganz schön Nerven gekostet damals (und Geld, haha).

    Während der Reha erhältst Du so genanntes "Übergangsgeld" vom Rententräger. Das ist nochmals geringer als das Krankengeld. Begründung: Du hast keine Kosten für Essen, Heizen...
    Normalerweise liegt dem Bescheid "Reha ok, ab dann-und-dann, da-und-da" gleich ein Antrag auf Übergangsgeld bei.
    Tipp: Frage gleich nach, wenn Du eine Woche in der Reha bist, ob die Zahlung anläuft, sonst wartest Du etliche Wochen unter Umständen. Für diese Angelegenheiten haben die Reha-Einrichtungen so genannte Sozialberater, die auch gerne für Dich nachfragen oder auch den Antrag abschicken per Fax, falls man noch nicht gestellt hatte. Auch für so einen Beratungstermin rechtzeitig bei denen melden!

    Für die zwei Wochen Arbeit bekommst Du Gehalt.

    Eine Krankschreibung ist die Reha nicht, meines Wissens, sondern eben dieser Sonderfall, wo die Rentenversicherung zahlt.

    Alles rund um die Themen erklären Dir auch die Sozialverbände SoVD oder VdK. Für ca. 5 Euro im Monat. Die stellen auch Anträge, beraten, füllen aus, recherchieren, kämpfen für Dich usw. Vielleicht hast Du noch länger mit diesen Dingen zu tun, dann lohnt sich so eine Mitgliedschaft, oder falls Du aufgrund der Krankheit einen Anspruch auf einen gewissen Prozentsatz Minderung der Erwerbsfähigkeit hättest (auch das prüfen die für Dich bzw. beraten), auch. Es kann durchaus sinnvoll sein, das prüfen zu lassen. Eine Beratung würde ich auf jeden Fall machen. Aber eine von den Verbänden. Die Berater in der Reha sind "Rentenversicherungs-freundlich", d.h. nicht unbedingt patientenorientiert, wie mein Verband mir sagte.

    Ich wünsche Dir alles Gute für die Reha, und daß sie gut anschlägt und Du bald wieder gesund bist!

    LG Karla
    The original Karla
    est. 2006


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    AW: Krankengeld und Reha...

    Liebe Karla,
    Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

    Soweit habe ich das verstanden.
    Allerdings bin ich mir mit dem Übergangsgeld nicht so sicher. Zahlt das die Rentenkasse auch, wenn die REHA selbst von der KK getragen wird?

    Mein Antrag auf Reha wurde nämlich zuerst mal an die Rentenkasse geschickt, die sie nach 4 - wöchiger "Bearbeitungszeit" abgelehnt hat.

    Dann gab es Hick-Hack mit der Krankenkasse und schließlich werden die es wohl zahlen.

    Naja. Wahrscheinlich werde ich mich einfach überraschen lassen. Für den Notfall hätte ich genug auf der hohen Kante um eventuelle Wartezeiten bei der Zahlung des Übergangsgeldes auszugleichen.

    Ich bin gespannt und mittlerweile auf alles gefasst. *soifz*

    Das mit der Gesundheit wird schon wieder ... ich bin zuversichtlich.

    Du meinst also, es tut nicht weh, jetzt für die zwei Wochen arbeiten zu gehen.... ich hatte Angst die könnten mir nachher noch irgendeinen Strick draus drehen...

    DANKE nochmnal!
    outing

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    AW: Krankengeld und Reha...

    Wie das läuft, wenn die KK der Träger ist, weiß ich gar nicht. Was hältst Du davon, wenn Du die einfach anrufst? Oder Deine Personalabteilung? All diese Leute müßten Dir doch gerne die Auskunft geben. (Wer zahlt ab 11.2. und wieviel?).

    Warum sollte Dir jemand einen "Strick drehen"? Meinst Du, weil Du nun für zwei Wochen arbeitsfähig bist? *hüstel* wenn ich da irgendwelche Bedenken hätte, meine Existenz betreffend oder die Rücknahme der Reha-Bewilligung, würde ich mich lieber weiterhin krankschreiben lassen. Du könntest die Kasse fragen: Was wäre, WENN. Nicht: Ich GEHE Montag arbeiten.

    Wenn Du beiden Seiten nicht recht über den Weg traust (doch, dazu kann man Grund haben ;-)), wäre es doch das einfachste, morgen einen von den Verbänden zu kontakten. Das Beitrittsformular kannst Du vor Ort ausfüllen, auch morgen. Die Verbände gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt. Die Telefonsprechstunden sind meistens früh am morgen.

    Vielleicht wäre auch als erstes ein einfacher Anruf beim behandelnden und bisher krankschreibenden Arzt richtig.
    Meistens kümmern die sich nicht viel um die Finanzen der Patienten, meine Erfahrung. Aber so eine Frage wie: Ist es eigentlich sinnvoll, daß ich 2 Wochen arbeite, bevor die Reha anfängt? Könnte man schonmal stellen, finde ich. Oder hast Du das schon?

    Hast Du in der Firma schon gesagt, daß Du Montag kommst? Wenn ja: Macht nichts, Medizin ist keine Mathematik sagt mein Arzt immer, Voraussagen können eintreffen oder auch eben nicht. Die Gesundheit geht ihre eigenen Wege.

    LG Karla
    The original Karla
    est. 2006


  5. User Info Menu

    AW: Krankengeld und Reha...

    Hallo,

    also für die 2 Wochen in denen Du arbeitest erhälst Du vom Arbeitgeber ganz normal Lohn.
    Wenn Du dann die Reha antrittst (und so wie Du schreibst ist die Krankenkasse der Kostenträger) erhälst Du dann Krankengeld.
    Da zwischen den beiden Krankschreibungen weniger als 6 Monate Arbeitsfähigkeit liegen (nämlich nur 2 Wochen) und die erneute Krankschreibung aufgrund der gleichen Krankheit (nämlich Deines Knieproblems) erfolgt, muss der Arbeitgeber keine erneute Lohnfortzahlung leisten.
    Auch für die Krankenkasse selbst läuft keine erneute isolierte Krankheitszeit an. Dies bedeutet, daß die erneute Arbeitsunfähigkeit eben deiner schon bestehenden Arbeitsunfähigkeit dazugerechnet wird. Dies wäre dann von besonderer Bedeutung, wenn Du schon sehr lange wegen des Knies erkrankt wärest und die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen Krankengeld demnächst erreicht wird.

    LG
    Mephisto
    Das Leben ist zu kurz, um alles gründlich zu durchdenken

    Prüfet aber alles, und das Beste behaltet!
    1. Thessalonicher 5.21

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