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    Beitrag ziemlich juristisch: frage zum AGG

    Hallöchen alle miteinander!

    Ich studiere im Nebenfach Arbeitsrecht und habe demnächst Prüfung (mündlich). Ein Teil wird zum Thema AGG (Allgemeines GleichbehandungsGesetz) sein. Hatte Vorbesprechung mit meinem Prof und er hat angedeutet, dass es "ja mal ganz interessant wäre, spezielle Fälle zu diskutieren..." Konkret: In einer Stellenanzeige wird für eine japanische Bank in Frankfurt ein Mitarbeiter japanischer Staatsangehörigkeit gesucht. Verstößt das gegen das AGG?
    Oder: Es wird ein Übersetzer gesucht, der aber bitte Muttersprachler sein soll. Wird hier ungerechtfertigt diskriminiert?

    Falls jemand dazu was weiß oder weiß, wo ich mehr Infos finden kann, wär ich SEHR SEHR SEHR dankbar - bin sicher, dass ich sowas erörtern darf...

    Spontan denke ich, dass in beiden Fällen am ehesten die "ethnische Herkunft" als Diskriminierungsgrund in Frage kommt. Bei dem Übersetzer denke ich auf jeden Fall, dass Muttersprachler eine notwendige Voraussetzung ist (z.B. Studium + Auslandsaufenthalte könnten das durchaus ersetzen).

    1000 Dank schon mal
    tagetes (leicht verwirrt)
    ____________________________________
    Die Neugier ist die mächtigste Antriebskraft im Universum, weil sie die beiden größten Bremskräfte im Universum überwinden kann: die Vernunft und die Angst.

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    AW: ziemlich juristisch: frage zum AGG

    Was sagt denn das AGG en Detail dazu? Gibt es Ausnahmen von der Regel? Dass ein japanisches Unternehmen japanische Staatsangehörige sucht, finde ich nicht diskriminierend. Ebenso der Übersetzer - darin sehe ich keine Diskriminierung.

    Definiere doch mal Diskriminierung und Gleichstellung nach dem Gesetz. Was kommt dabei raus ?
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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    AW: ziemlich juristisch: frage zum AGG

    hm...*grübel*
    Hast du schon mal in die verschiedenen Fallbücher zum AGG reingeschaut?
    (ich glaube ich darf dir meine Empfehlungen dazu nicht posten^^;)
    Schau deswegen am besten mal in einer Bibliothek nach oder geh in die Buchhandlung deines Vertrauens^^

    btw:
    Ich hab das mit "Muttersprachler" gelesen und ich habe es mir persönlich so erklärt, dass Muttersprachler die Sprache meist detailiert beherrschen als "Studierte".
    Das versößt gegen das AGG? cO
    Schon krass...
    So entschwinde ich ins Nichts hinein,
    werd immer unantastbar sein

    Im Nichts geboren und im Nichts gebunden,
    werd ich helfen in guten wie in schweren Stunden

  4. Inaktiver User

    AW: ziemlich juristisch: frage zum AGG

    soweit ich weiß gibt es nur die ausnahme, dass kirche, gewerkschaft oder partei nicht-mitglieder ausschließen dürfen.

    einen bestimmten staatsbürger zur bewerbung zu motivieren ist diskriminierend, genauso wie auch "muttersprachler", denn das weißt ja auch wieder auf eine ethnische herkunft hin.

    wurde mir in einem AGG seminar von einem arbeitsrichter so beigebracht.

  5. Inaktiver User

    AW: ziemlich juristisch: frage zum AGG

    ein Archiv mit AGG urteilen gibt es hier

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    AW: ziemlich juristisch: frage zum AGG

    wow, danke erstmal!

    es könnte sich also um "mittelbare diskri" handeln...
    @fiyon: es ist die frage, ob es gegens agg verstößt, noch nicht sicher

    @kebmo: vielen dank, das hilft mir sehr! werd ich auf jeden fall mal in der prüfung anbringen, hoffe, das schindet eindruck

    tagetes (fleißig am schreibtisch)
    ____________________________________
    Die Neugier ist die mächtigste Antriebskraft im Universum, weil sie die beiden größten Bremskräfte im Universum überwinden kann: die Vernunft und die Angst.

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    AW: ziemlich juristisch: frage zum AGG

    Hallo,

    diese Fälle löst man über § 8 AGG:

    "Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist."

    Ich habe aber keine Ahnung, ob es irgendeinen sachlichen Grun dafür gibt, wieso eine japanische Bank nur einen japanischen Staatsangehörigen beschäftigen kann.

    Der Fall mit dem Muttersprachler als Übersetzer könnte zwar grundsätzlich eine mittelbare Diskriminierung sein, Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau können beim Übersetzer aber durchaus einen sachlichen Grund für eine Differenzierung darstellen.

    Mandelblüte

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    AW: ziemlich juristisch: frage zum AGG

    Zitat Zitat von Fiyon
    hm...*grübel*
    Hast du schon mal in die verschiedenen Fallbücher zum AGG reingeschaut?
    (ich glaube ich darf dir meine Empfehlungen dazu nicht posten^^;)
    hi Fiyon,

    doch, Buchtitel und Autoren darfst Du posten - nur nicht den Direktlink zu amazon oder libri o.ä.

    Liebe Grüße
    Coco13

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