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  1. User Info Menu

    Inhalt einfaches Zeugnis

    Hallo Zusammen,

    nach längerer Arbeitslosigkeit habe ich im März einen Arbeitgeber gefunden. Die Stelle habe ich überglücklich angetreten und bin dann schon am dritten Tag auf den Boden der Tatsachen zurückgekommen.

    Die Rahmenbedingungen stimmten überhaupt nicht, ich merkte schnell, dass ich von meiner Persönlichkeit überhaupt nicht dorthin passe und ich habe noch nie in einer so unorganisierten und unprofessionellen Firma gearbeitet.

    Nach ein paar Wochen erkrankte ich und wurde depressiv. Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur habe ich nun auf Anraten meines Arztes den Job in der Probezeit gekündigt. Es geht mir mit einem Schlag besser, kann wieder schlafen und essen.

    Nun habe ich um ein einfaches Zeugnis gebeten und bekam gestern eine "Arbeitsbescheinigung".
    Da ich noch nie ein einfaches Zeugnis erhalten habe meine Frage an Euch:

    1. Muss als Überschrift nicht "Zeugnis" stehen?
    2. Es hat nur die Personalreferentin unterschrieben, nicht die Personalchefin. Muss diese nicht unterschreiben und ggfs. eine weitere Unterschrift drauf.
    3. Es wurde keine Tätigkeitsbeschreibung aufgelistet, nur als was ich dort gearbeitet habe. Ist das richtig?

    Im Netz habe ich nun schon versucht, was rauszufinden und bekomme keine eindeutige Klarheit.

    Da ich doch mittlerweile sehr verschnupft diesem Arbeitgeber gegenüber bin, möchte ich zeitnah eine mail an die Personalchefin schreiben. Ist der Hinweis, dass ich ein vordatiertes Schreiben (Schreiben kam gestern mit Bescheingiung, die das Enddatum im Juni beinhaltet) erhalte und meine Verwunderung ausdrücke, berechtigt?

    Über Eure geschätzten Meinungen freue ich mich!

    Schöne Grüße
    Muschelherz

  2. User Info Menu

    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    ich fürchte, dass Du nach wenigen Wochen Arbeit in der Probezeit, kaum ein aussagefähiges Zeugnis erhalten kannst. Was soll denn beurteilt werden? Du warst ja kaum da. Wer unterschreibt, kann die Firma entscheiden.
    Viel wert ist ein Zeugnis über so einen kurzen Arbeitseinsatz sowieso nicht.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Hallo Opelius,

    deshalb bat ich ja um ein einfaches Zeugnis. Mir geht es um die Korrektness dieser ausgestellten Arbeitsbescheinigung. Sowohl inhaltlich als auch, wer unterschreiben darf.

    Im Internet finde ich Aussagen, dass nur der Personalverantwortliche unterschreiben darf. Macht es jemand anderes (in diesem Fall Personalreferentin) und ohne zweite Unterschrift, sagt das angeblich über den Arbeitnehmer was aus.

    Die Tätigkeitsbeschreibung (keine Beurteilung!) fände ich schon wichtig für den neuen Arbeitgeber. Ich weiss nur nicht, ob ich darauf "Anspruch" habe.

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    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Das gehört schon hinein in eine Arbeitsbescheinigung.

    Frau Birgit Meier, geb. am 22.12.79, war in unserem Unternehmen
    vom xx.xx.15 bis xx.xx.15 als Sekretärin beschäftigt.
    Zu ihren Aufgaben gehörten allgemeine Verwaltungsaufgaben, Korrespondenz und Reiseplanung.
    Frau Meier hat uns auf eigenen Wunsch verlassen.

    München, den....

    ppa. F. Schachtlhuber

    Wer dort unterzeichnet, regelt das Unternehmen selbst. Es legt selbst fest, wer dazu die Kompetenz hat.

    LG Karla
    The original Karla
    est. 2006


  5. Moderation

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    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Nein, nach so kurzer Zugehörigkeit hast du nur Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung.

    Und ich kann mir nicht im mindesten vorstellen, dass ein folgender Arbeitgeber etwas daraus liest, wer das ganze unterschrieben hat - solange es nicht gerade der Führer der Putzkolonne war.

    Da Energie hineinzustecken ist aus meiner Sicht verschwendete Energie.

    Konzentriere dich auf deine Bewerbungen.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  6. User Info Menu

    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Andersrum gefragt: ist eine Arbeitsbescheinigung ein einfaches Arbeitszeugis?

    Kann ich auf eine Aufzählung meiner Tätigkeiten bestehen? Denn das ist doch das, was den neuen Arbeitgeber interessiert, oder liege ich falsch?

    Promethea, ich habe gelese, dass wenn es keine zwei Unterschriften gibt, dass dem neuen Arbeitgeber durchaus zeigen kann, was der Ex-Arbeitgeber von einem hält. Und mein Ex-Arbeitgeber ist sowieso stinkig, weil ich gegangen bin. Wie ich nun weiss - das wurde mir verschwiegen - war wurde vor mir auch eine eingestellt, die nur drei Monate dort war.

    Ich werde bald verrückt, bei all diesen Zweideutigkeiten heutzutage.

  7. Moderation

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    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Also ich als Arbeitgeberin habe ich noch nie damit befasst, wer ein Zeugnis unterschrieben hat.
    Und zwei Unterschriften sind nicht immer erforderlich. Das kommt ja auf die Struktur des Betriebes an.

    Und bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als drei Monaten interessiert mich der Inhalt des Zeugnisses sowieso nicht.
    Entweder war der AN ein Arsch und man wollte ihn möglichst schnell los werden - das gute Zeugnis kann dann auch ein Wegloben sein. Oder der AG war ein Arsch und der AN hat sich schnell vom Acker gemacht.


    Deswegen wäre mir auch eine Stellenbeschreibung egal - in weniger als drei Monaten hast du da so oder so nichts produktives getan - warum sollte jemand ausführlich aufschreiben, was du hättest tun sollen ? Wo möglich denkt ein zukünftiger Chef eher, dass du eben nicht in der Lage warst, die Anforderungen der Stelle zu erfüllen.


    So einem kurzen Zeugnis misst niemand wirklich eine Bedeutung zu.
    Es dienst nur dazu den Lebenslauf zu kompletieren.

    Und unter Umständen lässt du es in der übernächsten Bewerbung schon weg, wenn du jetzt schnell einen neuen Job findest.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  8. Moderation

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    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Lass dich nicht verrückt machen.
    Konzentriere dich auf die Bewerbungen für deinen nächsten Job und nicht auf den bereits gelutschten Drops.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  9. User Info Menu

    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Hallo Promethea,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich war noch nie in der Situation, während der Probezeit zu kündigen. Bei meinem vorletzten Arbeitgeber habe ich ja nach 11 Jahren eine Aufhebung unterschrieben und war dann Arbeit suchend. Bin nicht mehr die "Jüngste" und will nun alles richtig machen bzw. mir das Leben mit einer guten Bewerbung und vollständigen Unterlagen das Leben leichter machen.

    Ich habe einfach Angst, dass die neuen potentiellen Arbeitgeber sich meine Unterlagen genau anschauen und ggfs. auf eine mir zum Nachteil gelangende Antwort kommen.

  10. User Info Menu

    AW: Inhalt einfaches Zeugnis

    Für mich nochmal klar die Frage: ist eine Arbeitsbescheinigung ein "einfaches Zeugnis"? Kann mir das jemand sagen resp. den Unterschied nennen?

    Lt. Gesetz steht mir ein einfaches Zeunis zu und wenn ich darum bei meinem Noch-AG bitte, verstehe ich nicht, weshalb ich eine Arbeitsbescheinigung erhalte.

    Ohweh, ich bekomme das nicht aus dem Kopf. Hängt wohl mit den Zukunftsängsten zusammen.

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