Hallo,
habt Ihr es schon einmal abgelehnt, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, weil er unmögliche Klauseln enthielt?
Ich stehe vor der Situation, dass bis einschließlich dem zweiten Vorstellungsgespräch alles super lief, ich direkt im Anschluss an das Gespräch eine mündliche Zusage erhielt und auch Mitarbeitern bereits als neue Kollegin vorgestellt wurde. Ich habe mich auf die neue Stelle gefreut - bis ich den Vertrag erhielt.
Der Vertrag umfasst mit Anlagen fast dreißig Seiten und ich habe den Eindruck, dass a) sich das Unternehmen gegen jeden "Pups" absichern will und / oder b) sich irgendwelche Rechtsanwälte darin verwirklicht haben. Ich habe Stunden darauf verwandt, alles zu lesen und zu recherchieren, was überhaupt hinter den Klauseln steckt. Nach meinen Recherchen sind wahrscheinlich ein halbes Dutzend Klauseln unwirksam. Vieles ist schwammig formuliert. Ich frage mich außerdem, was ehemalige Mitarbeiter dem Unternehmen wohl angetan haben, dass z. B. für alles und jedes Vertragsstrafen angedroht werden.
Der Vertrag hat mir schon eine schlaflose Nacht bereitet. Ich habe auch rechtlichen Rat eingeholt, ob nicht durch mein Verhalten im Gespräch ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen ist... Zum Glück wohl nicht. Nun habe ich dem Arbeitgeber eine lange Liste mit Fragen zukommen lassen. Mein Bauch sagt mir, dass ich besser nicht unterschreiben sollte, selbst wenn einige Dinge ausgeräumt werden können. Es sind einfach zu viele Dinge, die mich stören.
Leider lautet die Alternative für mich Arbeitslosigkeit. Das ist nicht wirklich kritisch für mich, allerdings weiß ich auch, dass es leichter ist, sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis (weiter) zu bewerben.
Was meint Ihr hierzu? Was würdet Ihr tun?
Es grüßt Roslyn
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 14
Thema: Arbeitsvertrag ablehnen?
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15.03.2015, 23:04Inaktiver User
Arbeitsvertrag ablehnen?
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15.03.2015, 23:54
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Unterschreiben und arbeiten.
Das Arbeitsrecht ist in Deutschland grds. klar geregelt, d. h. Dinge wie Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote, alle Regeln und Arbeitszeit, Überstunden, Vergütung, Urlaub, Verhalten, Schadenersatzansprüche, Rückzahlungen von überzahlter Vergütung, usw. sind gesetzlich oder durch höchstrichterliche Entscheidungen (Bundesarbeitsgericht oder Europäischer Gerichtshof) geregelt und können nur in sehr engem Rahmen durch Einzelvertrag anders gestaltet werden. Wenn der Einzelvertrag gegen das Gesetz oder gegen Urteile verstößt, gelten automatisch die gesetzlichen Regeln, bzw. die der Arbeitsgerichte.
Dir kann also nicht viel passieren. Ich würde es daher einfach anfangen und schauen, wie es dort so ist. Aufhören kannst Du immer noch.
Vielleicht schreibst Du mal, was Du so kritisch siehst. Ich finde Arbeitsverträge, die mit Anlagen 30 Seiten umfassen, nicht schlimm. Wenn Du zu einem Unternehmen mit Betriebsrat und Gewerkschaft gehst, hat der Arbeitsvertrag vielleicht nur 2 Seiten, aber darin wird dann auf seitenlange Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Bezug genommen, so dass am Ende wahrscheinlich eher 50 als 30 Seiten zusammen kommen.
Ich persönlich bin auch eine Freundin von langen Arbeitsverträgen, da dann alle Seiten alle Regeln kennen und keine Überraschungen aufkommen.Ich bin auf der Welt, um glücklich zu sein.
Wenn Dir Steine in den Weg gelegt werden:
Draufstellen - Balance halten - Aussicht genießen - Lächeln und Weitergehen
Kranich-Frain-Schlamperl-Sternensammlerin-Lebensliebe-Sonnenkranich-?
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16.03.2015, 07:32Inaktiver User
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Wie groß ist denn das Unternehmen, ist es einem Tarifvertrag angeschlossen?
Ich vermute auch, dass hier alle Regelungen in ein einzelnes Vertragswerk verpackt wurden, die sich woanders auf diverse Zusatzvereinbarungen, Belehrungen und Merkblätter verteilen.
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16.03.2015, 09:08
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Was genau stört dich ? Welche Klauseln erscheinen dir unangenehm.
Gibt es Sachen, die anders im Vertrag stehen, als sie vorher besprochen waren ?
Meine Erfahrung, je größer das Unternehmen, desto länger die Arbeitsverträge.
Ansonsten würde ich vermutlich (es sei denn es stehen andere Sachen drin als vorher besprochen) unterschreiben und mir das Unternehmen in der Probezeit ansehen - dazu ist die Probezeit da.
Oder bestimmte Klauseln nachverhandeln und dann erst unterschreiben.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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16.03.2015, 09:19
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Wenn es ein Formulararbeitsvertrag ist (das ist wahrscheinlich der Fall), dann bist du gegen viele Klauseln, die dich als Arbeitnehmerin benachteiligen geschützt. Früher stand das im AGBG jetzt ins BGB überführt 305ff. Da würde ich mich einfach einmal darauf verlassen, dass von den Gerichten, die schlimmsten Sachen im Streitfall ausgebügelt werden. Und wenn du nicht in der Position bist, zu verhandeln, dann unterschreib eben und hoffe darauf, dass es den Streit nicht gibt.
Severus
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16.03.2015, 09:28Inaktiver User
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Liebe TE,
wenn es dein Bauch ist, höre auf ihn. Man muss sich nicht alles antun, so unangenehm es auch ist, sich arbeitslos melden zu müssen. (mir wenigstens)
Ich finde es schwieriger, im Lebenslauf eine Trennung während der Probezeit stehen zu haben, als eine in der heutigen Zeit eher nachvollziehbare Suchphase zwischen zwei Engagements.
Falls dich nach einem anfänglich sehr guten Gefühl allerdings nur dieses Vertragsdeutsch und der Umfang dieses Werkes verunsichert haben sollte, dann höre auf dein erstes Gefühl.
Du kennst dich selber besser und könntest hin spüren, ob du eher unter dem Druck nicht arbeitslos zu werden stehst und in Gefahr bist, ungeeignete Angebote anzunehmen, oder ob du eher unvertraut mit Verträgen bist, und dir ein an sich gutes Angebot nun zweifelhaft erscheint.
Ich wünsche dir eine Entscheidung, mit der du auch in einem Jahr noch gut leben kannst und die Zuversicht, dass es den richtigen Platz für dich gibt - jetzt oder später.
Gutes Gelingen!
Ika
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17.03.2015, 23:18Inaktiver User
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Hallo,
herzlichen Dank Euch allen für Eure Antworten! Per E-Mail war ich nur einmal über eine Antwort benachrichtigt worden, daher war ich ganz überrascht, hier so viele zu lesen.
Bei meinen Recherchen habe ich auch festgestellt, dass die meisten kritischen Punkte aus dem Arbeitsvertrag, wie z. B. die Haftung oder Fortbildungskosten, eigentlich schon durch die Rechtsprechung geregelt sind. In dem Vertrag sind sie aber so formuliert, dass sie den Arbeitnehmer (AN), also mich, benachteiligen. Ich vermute auch, dass die Klauseln im Streitfall einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. Das sollte aber auch jeder einigermaßen fähige Jurist sehen. (Wer hat den Vertrag eigentlich geschrieben?)
Ich verstehe einfach nicht, was das Unternehmen damit bezwecken will. Auf mich wirken die Klauseln einschüchternd und so bleibt unterm Strich ein unangenehmer Beigeschmack.
Dinge, die mich massiv stören, sind z. B. eine Verpflichtung (!) zur Forbildung gepaart mit einer pauschalen Rückzahlungs- bzw. Bindungsklausel, die sich eben nicht an der Dauer der Fortbildung orientiert. Da ich mir gerade zu Anfang sehr viel Produktwissen würde neu aneignen müssen, hätte ich Angst, schon in der Probezeit in der "Fortbildungskostenfalle" zu landen. Daher zögere ich auch, einfach mal die Stelle anzutreten.
Seltsam sind auch die Klauseln zum Datenschutz, was die persönlichen Daten des AN betrifft. Dieser ist im Vertrag geregelt. Es gibt aber noch einen separaten, inhaltlich fast identischen Anhang. Der winzige Unterschied ist, dass der AN mit der Unterzeichnung des Anhangs einwilligt, dass der Arbeitgeber auch "besondere personenbezogene Daten" des AN erheben und speichern darf, ohne zu erklären, was damit eigentlich gemeint ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwilligung freiwillig ist. Was soll das alles? Was, wenn ich das einfach nicht unterschreibe? Nein, ich habe mich nicht bei einem großen Online-Händler namens A... beworben.
Also, es sind nicht das Vertragsdeutsch oder der Umfang des Werkes, die mich stören, sondern diese vielen kleinen Ungereimtheiten. Die o. g. Punkte wurden in den Gesprächen übrigens überhaupt nicht thematisiert und kamen für mich sehr überraschend. Wenn wenigstens ein Betriebsrat oder Tarifverträge dahinter ständen, dann wäre ich beruhigt, aber das ist nicht der Fall.
Es grüßt RoslynGeändert von Inaktiver User (17.03.2015 um 23:24 Uhr)
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18.03.2015, 08:54Inaktiver User
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Hm, das Produktwissen erwirbt man aber doch on the job und braucht keine Fortbildung, oder? So, wie Du es beschreibst, klingt es schon merkwürdig. Ich würde aber nicht ausschließen, dass das so ähnlich auch in unserer BV zur Weiterbildung steht. So in dem Sinne "erwarten die Bereitschaft zur Weiterbildung, Förderung durch den AG generell möglich, wird im Einzelfall geprüft...".
Ob das nur Blabla ist oder ob Dich der AG zu irgendwelchen Schulungen zwangsverpflichten kann - keine Ahnung, da musst Du wirklich mal einen Juristen fragen. Hast Du denn einen Job, in dem man zwangsläufig regelmäßig irgendwelche Zertifizierungen machen muss? Gibt es ja zum Beispiel im IT-Bereich.
Im BDG sind "besondere Arten personenbezogener Daten" definiert (Religion u.ä.). Wenn da kein Bezug auf irgendeinen Paragrafen steht, ist das aber vielleicht nicht gemeint. Ansonsten könnte ich mir noch vorstellen, dass es um leistungsbezogene Daten geht. Gibt es eventuell einen leistungsabhängigen Gehaltsbestandteil?Seltsam sind auch die Klauseln zum Datenschutz, was die persönlichen Daten des AN betrifft. Dieser ist im Vertrag geregelt. Es gibt aber noch einen separaten, inhaltlich fast identischen Anhang. Der winzige Unterschied ist, dass der AN mit der Unterzeichnung des Anhangs einwilligt, dass der Arbeitgeber auch "besondere personenbezogene Daten" des AN erheben und speichern darf, ohne zu erklären, was damit eigentlich gemeint ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwilligung freiwillig ist. Was soll das alles? Was, wenn ich das einfach nicht unterschreibe? Nein, ich habe mich nicht bei einem großen Online-Händler namens A... beworben.
Roslyn, hast Du vom Vertrag abgesehen Bock auf diesen Job? Dann unterschreib. Ich bin sicher, wenn ich mir alle meine Vertragsbestandteile und Zusatzvereinbarungen mal in Ruhe und komplett durchlesen würde, käme ich auch ins Grübeln. :-)
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18.03.2015, 09:12Inaktiver User
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Ich würde checken, ob die wichtigsten Daten stimmen - Vergütung, Arbeitszeit, Überstundenregelung, Urlaub -, evtl. vorhandene grob unsinnige Paragraphen streichen und dann unterschreiben.
Du schreibst ja selbst, dass du im Grunde nicht in der Position bist, den Job abzulehnen, weil du sonst arbeitslos wirst. Selbst aus der Probezeit heraus ist eine Bewerbung besser als aus der Arbeitslosigkeit.
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18.03.2015, 09:48
AW: Arbeitsvertrag ablehnen?
Also, die Verpflichtung, dass ich mich weiterbilde, haben sowohl ich als auch mein Mann im Vertrag stehen. Zahlt die Firma bzw. wird man von der Firma freigestellt.
Nur mal als Beispiel: Es gab jetzt massive Änderungen im Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Wer damit beruflich zu tun hat, wird von seiner Firma verpflichtet werden, diese Fortbildungen zu besuchen. Dieses Wissen erwirbt man nicht "on the job", zumindest aber nicht die Zertifizierung.
Könnte es sein, dass der Vertrag mit seinen Anhängen, alles abdeckt und ein Teil deinen Arbeitsbereich gar nicht trifft? Gibt es einen Betriebsrat?Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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