Hallo!
Ich habe eine Frage. ich bin gerade im Unguten aus einem Arbeistverhältnis gegangen. Ich war einfach nicht für die Stelle gemacht, habe dies gemerkt und wollte gekündigt werden. Mein AG wollte mich nicht kündigen, da er vor mir schon zwei Leute auf dieser Stelle hatte die er kündigen musste. Da ich nicht zu viel Infos herausgeben möchte komme ich direkt auf meine Frage.
Da ich 3 Monate da war möchte ich die Station ungern aus meinem LL streichen, aber ich habe gehört das sich Arbeitgeber manchmal über Bewerber austauschen. Sprich muss ich Befürchtungen haben mein potenzieller neuer AG ruft beim alten AG und holt sich Infos über mich ein. Der Punkt ist dies war meine erste Stelle nach Studienabschluss und ich müsste eine 6monatige Lücke im LL anführen wenn ich die Beschäftigung jetzt unter den Tisch fallen lassen würde.
Mache ich mir umsonst Sorgen?
Viele Grüße
lovecats![]()
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 22
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24.06.2013, 14:51
Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
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24.06.2013, 15:12Inaktiver User
AW: Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
Ich versteh nicht ganz: hast du denn dann gekündigt oder wie?
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24.06.2013, 15:30
AW: Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
Die Befürchtung besteht nur, wenn Du versuchst diese Zeit in Deinem Lebenslauf zu schönen.Da ich 3 Monate da war möchte ich die Station ungern aus meinem LL streichen, aber ich habe gehört das sich Arbeitgeber manchmal über Bewerber austauschen. Sprich muss ich Befürchtungen haben mein potenzieller neuer AG ruft beim alten AG und holt sich Infos über mich ein.
Ein misstrauischer neuer Arbeitgeber hat viele Möglichkeiten, Deine vorherigen Beschäftigungsverhältnisse zu ermitteln.
Und er wird mit Sicherheit nicht Spuren seiner Erkundigungen hinterlassen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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24.06.2013, 15:46
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24.06.2013, 15:50
AW: Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
@ schnell schnell-ja ich habe mir quasie die Erlaubnis von der Arge zur Kündigung eingeholt und dann selbst gekündigt. Es waren vor mir 3 leute auf dieser Stelle und alle wurden gekündigt. Als ich merkte es geht nicht wollte ich gekündigt werden aber mein Chef wollte nicht.
@opelius- ich kann mich ja selbst einschätzen und würde einfach sagen ich war für die Aufgabe nicht geeignet, ich würde mich auch nicht nochmal für so etwas bewerben
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24.06.2013, 18:09Inaktiver User
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24.06.2013, 18:54
AW: Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
Aus meiner Sicht machst du dir zu viele Sorgen.
Und eine sechsmonatige Lücke im Lebenslauf finde ich schlimmer als die Erkenntnis - der Job war nicht der richtige für mich. Das ist eine Erkenntnis, die haben haben darf. Und ich denke nicht, dass der neue AG den alten AG wegen einer dreimonatigen Beschäftigung anruft und nachfragt.
Das würde man eher bei einer langen Beschäftigung machen.
Wobei das sicher je nach Branche, Stellung im Unternehmen und Größe des Unternehmens unterschiedlich ist.
Zb wenn eine Anwaltsgehilfin in einer kleinen Stadt sich neue bewirbt, ist es wahrscheinlich, dass die beiden Arbeitgeber sich kennen und wenn sie sich mögen, sprechen sie vielleicht über die Bewerberin.
Wenn sich eine Verkäuferin von Aldi anschließend bei Lidl bewirbt, ruft sicher keiner von beiden den anderen an, um sich zu erkundigen.
Und die Frage, ob der alte Arbeitgeber Auskünfte geben darf ist müssig - im Zweifel wirst du es nie erfahren und klar, wenn sich bei mir jemand bewerben würde, dessen bisherigen Arbeitgeber ich kenne, dann würde ich dort anrufen und mich erkundigen. Aber welche Relevanz diese Auskunft hätte ist noch die ganz andere Frage.
Also langer Rede kurzer Sinn:
Nimm die Beschäftigung mit in den Lebenslauf auf - auf Nachfrage sagst du, dass der Job insgesamt nicht der richtige für dich war. Auf keinen Fall redest du schlecht über den früher Chef oder die frühere Firma - das ist fast immer in KO-Kriterium beim neuen Arbeitgeber.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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25.06.2013, 09:31
AW: Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
Danke Euch für die Rückmeldungen; ich habe auch genug offizielle Begründungen um den Austritt zu belegen. Das es in dem Unternehmen insgesamt sehr chaotisch und zuging und Mobbing toleriert bzw von Vorgesetzten ignoriert wurde gehört selbstverständlich nicht in das Vorstellungsgespräch.
Ich denke in dieser Branche kontaktieren die sich auch nicht gegenseitig da die Konkurrenz zu groß ist.
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25.06.2013, 09:45Inaktiver User
AW: Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
Unüblich ist das nicht.
Ich rufe auch mal den alten AG an wenn ich einen Bewerbe hatte.
Darf "man" nicht.... und?
Besonders mache ich das dann, wenn das Zeugnis zu gut ist....
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25.06.2013, 10:23
AW: Darf alter AG Infos über ehemaligen Mitarbeiter an neuen AG rausgeben?
Aber jetzt mal ganz allgemein gefragt- wenn ein Arbeitsverhältnis frühzeitig beendet wird, ist das doch eine Niederlage für beide Seiten. Da darf doch ein AG eigentlich nicht nur die Schuld auf den AN schieben in Form eines schlechten Zeugnises oder einer negativen Auskunft bei externer Anfrage;


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