Hallo ihr,
kann mir jemand sagen ob die Angabe "Stellenantritt per sofort oder nach Vereinbarung" in einem Stellenangebot bedeutet, dass ich mich auch schon jetzt darauf bewerben könnte, obwohl ich erst in 3 Monaten fertig bin und da erst anfangen könnte? Nach Vereinbarung bedeutet ja, dass auch ein späterer Stellenantritt möglich wäre, oder? Ist es unüblich sich jetzt schon zu bewerben und erst in 3 Monaten anfangen zu können?
Danke für eure Meinungen+Erfahrungen..
Grüüüßle, Schubiduaaa
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Ergebnis 1 bis 5 von 5
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26.01.2013, 01:11
Stellenantritt per sofort oder nach Vereinbarung
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26.01.2013, 01:43
AW: Stellenantritt per sofort oder nach Vereinbarung
"Eine Treppe: Sprechen - Schreiben - Schweigen"mmmmmmmmmmKurt Tucholsky
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26.01.2013, 09:34Inaktiver User
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26.01.2013, 09:46
AW: Stellenantritt per sofort oder nach Vereinbarung
Wenn ansonsten alles passt, wird das kein KO Kriterium sein.
Also: bewirb Dich!Islabonita
Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin
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26.01.2013, 10:32Inaktiver User
AW: Stellenantritt per sofort oder nach Vereinbarung
Auf nen guten Bewerber bei dem alles passt, kann die Stelle auch schonmal sechs Monate freigehalten werden.
Wir hatten andersherum auch schon mal ne Stelle 1,5 Jahre unbesetzt, weils keine geeigneten Kandidaten gab.
Also bewirb Dich, so viele passende Leute rennen den Arbeitgebern zurzeit eh nicht die Tür ein.


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