Nein, sie hat geschrieben, warum sie bzw. er JETZT keine Selbstständigkeit anstreben.
Er wird aber ja die Überlegungen mit Krankenversicherung usw. auch schon vor der ersten Selbstständigkeit abgewogen haben (er hat die Behinderungen ja schon länger) und hat damals trotzdem den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt.
Wenn er jetzt Arbeiten aus dieser Zeit als Referenzen angeben kann, ja anscheinend auch erfolgreich.
Es muss also doch damals ein sehr gutes Jobangebot gegeben haben, damit er dieses wieder aufgegeben hat?
Antworten
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21.01.2011, 18:04Inaktiver User
AW: Liegt es an seiner Behinderung, dass er (noch) keinen Job bekommen hat?
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21.01.2011, 20:53
AW: Liegt es an seiner Behinderung, dass er (noch) keinen Job bekommen hat?
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22.01.2011, 09:07Inaktiver User
AW: Liegt es an seiner Behinderung, dass er (noch) keinen Job bekommen hat?
Macht man ja auch so, wenn man Ahnung hat. Die komplette Übergabe einschließlich der Zugangsdaten erfolgt erst nach Begleichung der Rechnung.
Aber ich zitiere mal die TE, auf meine Frage, was eine 1 in Mathe mit Programmierung zu tun hat:
Im Gegensatz zur TE weiß ich, dass Programmieren nichts mit der Mathematik der Realschule gemeinsam hat. Ich vermute, die Selbstständigkeit bestand aus vorgefertigten Templates, wie sie tausdendfach im Web zu finden sind und tausendfach lieblos dem Kunden "angepasst" werden. Viele dieser Templateritter bezeichnen sich großartig als Programmierer oder Web-Designer.


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