Hallo,
ich habe meine Stelle in der Probezeit selbst gekündigt. Grund war das schlechte Verhältnis zu meinem Chef. Es fehlte jegliche Wertschätzung meiner Arbeit. Die Kündigungsfrist betrug eine Woche. Diese letzte Woche habe ich mich krank gemeldet. Ich konnte es dort einfach nicht mehr aushalten.
Jetzt habe ich das Gehalt für August noch nicht bekommen. Entsprechend meinem Arbeitsvertrag muss es bis zum 05. des folgenden Monats gezahlt werden.
Wie soll ich jetzt vorgehen? War jemand schon einmal in dieser Situation und kann mir einen Rat geben.
Viele Grüße
melfeli
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13.09.2008, 08:36Inaktiver User
Kein letztes Gehalt nach eigener Kündigung
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13.09.2008, 08:51
AW: Kein letztes Gehalt nach eigener Kündigung
Hallo,
das ist wirklich eine Unverschämtheit. Noch nicht mal
der Lohn für die anderen drei Wochen wurde dir angewiesen?
Ich an deiner Stelle würde sofort ein Einschreiben mit Rückschein
an den Arbeitgeber schicken mit der Aufforderung, umgehend den
Lohn für August zu zahlen binnen z.B. 7 Tagen
(genaues Datum
angeben) und bei Ausbleiben
der Zahlung ihm mit Anwalt und gerichtlichen Schritten
drohen. Dann hast du ihn korrekt in Verzug gesetzt, falls
er nicht sowieso im Verzug ist laut Arbeitsvertrag. Aber er könnte
ja argumentieren, letzte Überweisung wurde leider versehentlich
vergessen.
Wenn du dann zum Anwalt musst, gehen die Kosten, da du ja
offenbar im Recht bist, zulasten des Arbeitgebers.
Vielleicht wäre es clever, nur pauschal den Lohn für August
zu fordern, ohne auf die Frage einzugehen, ob er nun auch
für die Woche Krankschreibung zahlen muss oder nicht.
Das kannst du dann ja immer noch mit dem Anwalt klären.
Viel Glück.
Oft schafft schon solch ein Einschreiben mit Rückschein
ausreichend Druck - die Leute merken dann, es wird
Ernst.
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23.09.2008, 06:56
AW: Kein letztes Gehalt nach eigener Kündigung
Die besten Drohungen sind die, die man nicht aussprechen muss, weil sie in letzter Konsequenz klar ist. Mit jeder ausgesprochene Drohung nimmst Du Dir die Handlungsfreiheit.........und bei Ausbleiben der Zahlung ihm mit Anwalt und gerichtlichen Schritten drohen.
Geh mal zu Krankenkasse und kläre, ob er Sozialbeträge für die Woche nicht gezahlt hat. Krankenkassen mögen soetwas nämlich gar nicht, wenn ihnen die Sozialbeiträge vorenthalten werden und haben für solche Fälle "Geldeintreiber"
Vielleicht versteht er den Warnschuss, wenn nicht, hast Du eine gute Ausgangslage, wenn er die Sozialabgaben gezahlt hat.
Gruß, fcl
What happens in Vegas, stays on Facebook!
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24.09.2008, 18:37Inaktiver User
AW: Kein letztes Gehalt nach eigener Kündigung
Hallo Abenstille und Fcl,
vielen Dank für Eure Antworten.
Vorige Woche habe ich eine Mahnung an meinen Ex-Chef geschickt, Einschreiben mit Rückschein. Heute ist die Frist abgelaufen. Aber es ist kein Geld eingegangen.
Vor 2 Wochen hatte ich ein Formular 'Arbeitsbescheinigung' von der Agentur für Arbeit hingeschickt. Ich bekam es ausgefüllt zurück. Dort ist in der Spalte 'Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt' für August das volle Gehalt eingetragen.
Morgen werde ich bei der Krankenkasse und beim Versorgungswerk (Rentenversicherung) nachfragen. Das hatte ich mir schon vorgenommen.
Jetzt spielt er noch einmal so richtig seine Macht aus. Aber ich bin ja im Recht. Mir tut nur die Zeit leid. Lieber würde ich mich um neue Projekte kümmern. Ich habe mich nämlich wieder selbständig gemacht.
Viele Grüße Melfeli
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24.09.2008, 19:55Inaktiver User
AW: Kein letztes Gehalt nach eigener Kündigung
Hallo,
nachdem ich mit dem Schreiben hier fertig war, habe ich noch einmal mein Konto aufgerufen. Und was soll ich sagen, das Gehalt ist drauf. Die Frist wurde quasi bis zur letzten Stunde ausgereizt. Aber egal, ich bin erst einmal erleichtert.
Viele Grüße Melfeli
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24.09.2008, 21:04
AW: Kein letztes Gehalt nach eigener Kündigung
Zitat von Inaktiver User

klasse, dass Du die Sachen nun abschließen und Dich Deinen neuen Plänen widmen kannst.
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26.09.2008, 10:15
AW: Kein letztes Gehalt nach eigener Kündigung
Übrigens kann mit mit so etwas sehr gut direkt zum Arbeitsgericht gehen, dort wird man auch beraten und beim Gütetermin braucht man noch keinen Anwalt.
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