Hallo,
ich mußte bei meinem bisherigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, mein Chef wollte mich unbedingt loswerden - trotz guter Leistung meinerseits und unzureichender Einarbeitung durch meine ehemalige Firma. Letztendlich stimmte einfach die berühmte Chemie nicht zwischen uns... Mittels Anwalt bin ich aus der Sache rausgekommen: es schaukelte sich hoch, Mobbing und Aufhetzereien durch meinen Chef und unfaire Tricks von der Personalabteilung... Aber das ist die Vergangenheit und ich habe durch meinen Anwalt erwirkt, dass ich noch bis zum 1. 10. 08 weiterbezahlt werde bei sofortiger Freistellung.
Nun habe ich - oh Freude - ein gutes Jobangebot bekommen. Die neue Firma will mich zum 1. Juli einstellen und hat mich gefragt, ob ich in diesem Jahr bereits Urlaub hatte. Da ich die ganze mißliche Situation mit dem Aufhebungsvertrag nicht in den Vorstellungsgesprächen thematisiert habe (sonst denkt der neue Arbeitgeber vielleicht gleich "schlecht" von mir), kann ich nun nicht guten Gewissens sagen, dass ich noch keinen Urlaub hatte. Urlaub hatte ich so gesehen keinen, ich habe meinen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen nicht angetastet. Aber da ich ja geraume Zeit nun schon daheim bin, kann es ja sein, dass mein Urlaub mit eingerechnet wurde...
Wie wird der Urlaubsanspruch geregelt, wenn man neu in einer Firma anfängt? Würde ich noch 6/12 des Jahresurlaubsanspruchs haben, wenn ich zum 1. 7. 08 bei einer anderen Firma anfange? Oder ist mein Urlaub schon "verfallen", weil ich seit dem 1. 4. 08 freigestellt bin?
Ich muss bis morgen (!!!!) den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
Da ich aber im August heirate und 2 Wochen Flitterwochen schon lange gebucht sind, ist es für mich ESSENTIELL, dass ich noch einen Urlaubsanspruch habe. Sonst kann ich ja den neuen Job gar nicht anfangen.
BITTE - wenn ihr hier rechtlich Bescheid wisst - meldet euch hier bitte schnell zu Wort.
DANKE! Maja.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 14
Thema: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
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05.05.2008, 15:44
DRINGEND: Urlaubsanspruch???
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05.05.2008, 15:46Inaktiver User
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
ist in die Freistellung mit eingerechnet, war bei meinem Bekannten auch so.
Schön dass du was neues gefunden hast viel Glück dabei.
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05.05.2008, 16:40
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
Wenn Du zum 01.07. in einer neuen Firma anfängst, hast Du 6/12 Urlaubsanspruch für 2008. Also bei einem Anspruch von 30 Tagen noch 15. Der Urlaubsanspruch aus der alten Firma ist natürlich weg.
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05.05.2008, 20:06
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
es ist so wie Iida es geschrieben hat.
schöne flitterwochen
Sich selbst bekriegen ist der allerschwerste Krieg
Sich selbst besiegen ist der allegrößte Sieg
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05.05.2008, 20:15Inaktiver User
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
Im Bundesurlaubsgesetz steht:
§ 4
Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Insofern würde ich beim neuen Chef auf die bevorstehende Hochzeit hinweisen und darauf, dass die Flitterwochen schon lange gebucht sind, da du ja nicht wissen konntest, dass du bis dahin die Arbeitsstelle gewechselt haben wirst.
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05.05.2008, 21:03Inaktiver User
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
Bei mir musste damals der Arbeitgeber den Urlaub auszahlen, da er mich freigestellt hatte. Es war seine Entscheidung, mich zu bezahlen ohne Arbeitsleistung, deshalb musste er den Urlaubsanspruch auszahlen.
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05.05.2008, 21:38
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Einen schönen Abend wünscht euch Maja. :-)
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05.05.2008, 21:39Inaktiver User
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
Das kommt wohl auf den Wortlaut der Freistellung an.
Häufig wird von Arbeitgebern bei einer Freistellung von Arbeitnehmern nach einer Kündigung der Fehler begangen, dass die Freistellung nicht ausdrücklich unter Abgeltung restlicher Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erfolgt. Die Freistellung von der Arbeit bedeutet nicht automatisch die Gewährung von Urlaub! Daraus resultiert dann, dass der Arbeitnehmer trotz Freistellung während der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bestehendem Resturlaubsanspruch noch einen Abgeltungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber hat. Stellt ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch mit Kündigungsschreiben unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Erbringung der Arbeitsleistung frei, erfüllt der Arbeitgeber damit den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Bei einer solchen Verfahrensweise des Arbeitgebers können Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Urlaubsabgeltung für nicht erteilten Urlaub verlangen. Das Bundesarbeitsgericht begründet dies entgegen früherer Rechtsprechung damit, dass der einmal erteilte Urlaub für den Arbeitgeber grundsätzlich unwiderruflich ist. Darauf müsse der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung nicht gesondert hinweisen. Eine Erfüllung des Urlaubsanspruches scheidet demnach nur dann aus, wenn der Arbeitgeber sich ausdrücklich den Widerruf des erteilten Urlaubs vorbehält (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. März 2006 – 9 AZR 11/05 -).
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06.05.2008, 09:43
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
Muss jetzt eigentlich der ehemalige Arbeitgeber bis zum 1.10. weiter bezahlen oder hat er Glück gehabt und kann die Zahlungen ab 01.07. einstellen?
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06.05.2008, 09:50
AW: DRINGEND: Urlaubsanspruch???
Hallo Izzie,
mein Arbeitgeber würde seine Zahlungen zum 1. 7. einstellen, wenn ich dann eine andere Arbeit hätte. Doppelte Bezahlung is' leider nicht... :-(
Aber mir ging's ja darum, ob ich in die Flitterwochen fahren kann, wenn ich seit April freigestellt bin (und evtl. mein Jahresurlaub darin aufgeht) oder ob ich bei meinem neuen Arbeitgeber noch 6/12 des Urlaubsanspruchs hätte...
Schliesslich sind meine Flitterwochen schon lange geplant und die ärgerliche Jobentwicklung kam aus völlig heiterem Himmel...
Grüße von Maja


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