Das Gesetz ist da mehr als nur Richtlinie, immerhin steht es da klipp + klar drin (mal gelesen?) und öffentliche Verwaltungen haben gemäß dem Rechtsstaatsprinzip nach dem entsprechenden Gesetz zu handeln. Wenn sie es nicht tun, haben Bürger die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und bei Misserfolg des Widerspruchs können sie Klage beim Sozialgericht einreichen.
Also: weniger als 1 Jahr zusammenleben ohne Beweis des Antragstellers keine Bedarfsgemeinschaft. Länger als 1 Jahr gelten sie als BG. Wenn man trotzdem als Single behandelt werden möchte, dann muss ein (schwierig zu führender) Beweis angetreten werden, dass es nur eine WG ist und dass bei den Partnern kein wechselseiter Wille vorhanden ist, Verantwortung füreinander zu übernehmen.
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Ergebnis 21 bis 25 von 25
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23.03.2008, 13:51
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Geändert von Filetstueck (23.03.2008 um 13:57 Uhr)
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23.03.2008, 16:05Inaktiver User
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Ich will hier nicht mit dir streiten, nur kurz darauf hinweisen, dass ich täglich mit dem sogenannten Hartz vier Gesetz arbeiten muss. Meine Kunden leben fast ausschließlich mit und nach diesem Gesetz. Meine Arbeit mache ich auch nicht erst seit gestern
Zitat von Filetstueck
, bin schon ein paar Jahre dabei. Darum glaube ich, dass ich sagen kann, mit der Umsetzung des Gesetzes vertraut zu sein.
Wie gesagt, ich erlebe täglich die Umsetzung, nicht den theoretischen Teil.
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24.03.2008, 14:29
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Streiten möchte ich mich auch nicht. Nur ist das SGB II auch mein tägliches Brot, wenn auch nicht vor Ort in der Arge.
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25.03.2008, 07:30Inaktiver User
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Hallo,
meine (gutverdienende) Kusine ist seinerzeit gemeinsam mit ihrem neuen arbeitslosen Freund zur ARGE marschiert und beide haben offen mit dem Sachbearbeiter gesprochen. Damals stand nämlich die Frage "Zusammenziehen oder nicht" zur Debatte. Der Sachbearbeiter war sehr kooperativ und es wurde als "Verhandlungsniederschrift" offiziell vereinbart, dass die Beiden ab Zusammenzug zwei Jahre nicht als eheähnliche Lebens- und Einstandsgemeinschaft gewertet werden. Jedoch ab dem ersten Tag des dritten Jahres! Super, nicht wahr?
Inzwischen ist er berufstätig, das Problem also vor Ablauf der 2 Jahre gelöst, und die Beiden heiraten dieses Jahr;-) Daher kann ich nur sagen: nur Mut!!!
LG fabiola
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25.03.2008, 11:31
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Hui....vielen Dank, dass ihr euch solche Mühe gebt das zu erläutern. Bei derart vielen bürokratischen Vorgängen und Zwängen - das ist ja nicht nur bei der ARGE so - kann man ja nur was falsch machen. Gott sei Dank kann ich auch nach der letzten Prüfung noch bis Ende des SS immatrikuliert bleiben, so dass ich Hoffnung habe, gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen mich arbeitssuchend melden zu müssen, sondern zwischenzeitlich einen Job antreten zu können. Danke jedenfalls für eure Beiträge
Winterliche Grüße....


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