Klar ist das ALGII. Was denn sonst, direkt nach dem Studium? Und das gibt es von der ARGE, ein anderes Wort für Arbeitsagentur/Servicecenter für ArbeitZitat von Zitronengras
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Ergebnis 11 bis 20 von 25
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20.03.2008, 10:38
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
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20.03.2008, 17:29
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Du könntest trotzdem allein Anspruch auf Alg2 haben. Nämlich dann und solange, wenn du weniger als ein Jahr mit deinem Freund zusammenlebst. Erst ab einem Jahr werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen, lt. Rechtsprechung.
Wenn dein Freund nicht zuviel verdient, könntest du trotzdem etwas Anspruch haben, auch wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt werdet. Die Höhe liegt ca. bei 1000-1100 € Netto. Wenn dein Freund ungefähr soviel verdient, solltest du dir einen möglichen Anspruch bei der Arge oder dem Sozialamt ausrechnen lassen. Wenn es darüber liegt, habt ihr zusammen keinen Anspruch.
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21.03.2008, 18:22
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Danke für Hinweise!
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22.03.2008, 19:48
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Bundesagentur für Arbeit: ALG I
Zitat von Coralee
ARGE: ALG II
--> ersteres ist BUNDESagenutr, letzteres kommunal verwaltet.
ALG I Anspruch hat man nach dem Studium natürlich nicht. Man kann sich aber vom Team akademische Berufe der Bundesagentur beraten lassen.
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22.03.2008, 19:51
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Zitat von Nimwen
die 3-Monatsregel gilt aber nicht, wenn man sowieso keinen Leistungsanspruch (ALG I) hat. Du bist nicht verpflichtet, Dich arbeitssuchend zu melden.
Wenn du aber "von Arbeitslosigkeit bedroht" bist (also 3 Monate, bevor Areitslosigkeit eintritt), kannst Du Dich arbeitssuchend melden und dann z.B. Bewerbungskosten erstattet bekommen und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.
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22.03.2008, 19:53
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Da wäre ich vorsichtig. Meines Wissens gilt man ab dem 1. Tag als Bedarfsgemeinschaft, wenn man als Paar zusammenzieht.
Zitat von Filetstueck
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22.03.2008, 19:58
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Lies mal §7 Absatz 3a SGB II. Da muss man überhaupt nicht vorsichtig sein.
Argen sind nicht (nur) kommunal verwaltet, sondern wie der Name schon sagt Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Wobei es auch 69 Kreise gibt, in denen die Kommune Alg2 alleine verwaltet, die heißen dann allerdings nicht Arge, sondern Optionskommune.
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22.03.2008, 20:32Inaktiver User
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Oder JobCenter oder Vestische Arbeit oder oder oder ...
Zitat von Filetstueck
Du musst allerdings beweisen, dass du mit dem Menschen, mit dem du Bett und Brot teilst, nur in einer platonsichen WG lebst.
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23.03.2008, 13:12
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Wie schon geschrieben, dieser Beweis muss erst ab einem Jahr geführt werden, dass es keine Beziehung ist, in der die Partner "wechselseitigen Wille Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen", haben. Sprich nur eine WG haben.
Wie geschrieben, ein Blick ins Gesetz (oder in Wikipedia) erleichtert die Rechtsfindung.
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23.03.2008, 13:39Inaktiver User
AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?
Das gesetz ist nur Richtlinie und Wikipedia ist mit großer Vorsicht zu genießen. Nicht alles, was im Netz steht, ist immer richtig - gerade in juristischen Fragen.
Zitat von Filetstueck
Rechtssichere Auskunft erteilt die zuständige ARGE.


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