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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Zitat Zitat von Zitronengras
    Ist nicht sooo viel Papierkram. Bei der Arbeitsgentur persönlich vorbeigehen oder im Servicecenter anrufen.

    ALG II hat damit nix zu tun. Das gibts von der ARGE.
    Klar ist das ALGII. Was denn sonst, direkt nach dem Studium? Und das gibt es von der ARGE, ein anderes Wort für Arbeitsagentur/Servicecenter für Arbeit

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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Du könntest trotzdem allein Anspruch auf Alg2 haben. Nämlich dann und solange, wenn du weniger als ein Jahr mit deinem Freund zusammenlebst. Erst ab einem Jahr werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen, lt. Rechtsprechung.

    Wenn dein Freund nicht zuviel verdient, könntest du trotzdem etwas Anspruch haben, auch wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt werdet. Die Höhe liegt ca. bei 1000-1100 € Netto. Wenn dein Freund ungefähr soviel verdient, solltest du dir einen möglichen Anspruch bei der Arge oder dem Sozialamt ausrechnen lassen. Wenn es darüber liegt, habt ihr zusammen keinen Anspruch.

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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Danke für Hinweise!

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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Zitat Zitat von Coralee
    Klar ist das ALGII. Was denn sonst, direkt nach dem Studium? Und das gibt es von der ARGE, ein anderes Wort für Arbeitsagentur/Servicecenter für Arbeit
    Bundesagentur für Arbeit: ALG I
    ARGE: ALG II
    --> ersteres ist BUNDESagenutr, letzteres kommunal verwaltet.

    ALG I Anspruch hat man nach dem Studium natürlich nicht. Man kann sich aber vom Team akademische Berufe der Bundesagentur beraten lassen.

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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Zitat Zitat von Nimwen
    Hallo herzundkopf,

    meines Wissens nach muss man sich 3 Monate bevor man keine Arbeit mehr hat/mit dem Studium aufhört, arbeitssuchend melden. Hab das damals auch gemacht und der Papierkram hielt sich in Grenzen. Vor allem war mein Bearbeiter wirklich nett und flexibel (großes Lob, ehrlich), ich hatte nämlich das erste Jahr immer 3 Monats-Verträge und durfte mich also alle 3 Monate wieder arbeitssuchend melden. Das ging ganz glatt, sogar telefonisch, über die Bühne. Sehr kulant. Ist aber wahrscheinlch vom Bearbeiter abhängig.

    Alles Gute,
    Nimwen

    die 3-Monatsregel gilt aber nicht, wenn man sowieso keinen Leistungsanspruch (ALG I) hat. Du bist nicht verpflichtet, Dich arbeitssuchend zu melden.

    Wenn du aber "von Arbeitslosigkeit bedroht" bist (also 3 Monate, bevor Areitslosigkeit eintritt), kannst Du Dich arbeitssuchend melden und dann z.B. Bewerbungskosten erstattet bekommen und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.

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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Zitat Zitat von Filetstueck
    Du könntest trotzdem allein Anspruch auf Alg2 haben. Nämlich dann und solange, wenn du weniger als ein Jahr mit deinem Freund zusammenlebst. Erst ab einem Jahr werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen, lt. Rechtsprechung.
    Da wäre ich vorsichtig. Meines Wissens gilt man ab dem 1. Tag als Bedarfsgemeinschaft, wenn man als Paar zusammenzieht.

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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Lies mal §7 Absatz 3a SGB II. Da muss man überhaupt nicht vorsichtig sein.

    Argen sind nicht (nur) kommunal verwaltet, sondern wie der Name schon sagt Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Wobei es auch 69 Kreise gibt, in denen die Kommune Alg2 alleine verwaltet, die heißen dann allerdings nicht Arge, sondern Optionskommune.

  8. Inaktiver User

    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Zitat Zitat von Filetstueck
    Lies mal §7 Absatz 3a SGB II. Da muss man überhaupt nicht vorsichtig sein.

    Argen sind nicht (nur) kommunal verwaltet, sondern wie der Name schon sagt Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Wobei es auch 69 Kreise gibt, in denen die Kommune Alg2 alleine verwaltet, die heißen dann allerdings nicht Arge, sondern Optionskommune.
    Oder JobCenter oder Vestische Arbeit oder oder oder ...
    Du musst allerdings beweisen, dass du mit dem Menschen, mit dem du Bett und Brot teilst, nur in einer platonsichen WG lebst.

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    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Wie schon geschrieben, dieser Beweis muss erst ab einem Jahr geführt werden, dass es keine Beziehung ist, in der die Partner "wechselseitigen Wille Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen", haben. Sprich nur eine WG haben.

    Wie geschrieben, ein Blick ins Gesetz (oder in Wikipedia) erleichtert die Rechtsfindung.

  10. Inaktiver User

    AW: nach Studienende zwingend arbeitssuchend melden?

    Zitat Zitat von Filetstueck
    ...

    Wie geschrieben, ein Blick ins Gesetz (oder in Wikipedia) erleichtert die Rechtsfindung.
    Das gesetz ist nur Richtlinie und Wikipedia ist mit großer Vorsicht zu genießen. Nicht alles, was im Netz steht, ist immer richtig - gerade in juristischen Fragen.
    Rechtssichere Auskunft erteilt die zuständige ARGE.

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