Hallo brauch mal dringend einen Rat.
Seit 01.03.2000 habe ich einen Minijob in einem Betrieb.
Habe mich mit dem Chef immer gut verstanden, und auch nie eine
Abmahnung oder ein Mitarbeitergespräch wegen Fehlverhalten gehabt.
Gestern wurde ich nun zu einem Gespräch gebeten, mit der Ankündigung mir zum 15.04.2008 aus verschiedenen Gründen kündigen zu wollen.
Bin natürlich aus allen Wolken gefallen, da ich damit nie gerechnet hätte, zumal ich mich immer sehr mit dem Betrieb identifiziert habe, und da ja auch nie Klagen kamen.
In dem Gespräch bot mir mein Chef dann einen Aufhebungsvertrag an, das würde bei zukünftigen Bewerbungen besser aussehen. Habe diesen allerdings nicht unterschrieben.
Meine Frage nun, ist es überhaupt rechtens jemanden nach so langer Zeit zu kündigen ohne vorherige Verwarnung oder Abmahnung?
Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 26
Thema: Kündigung ohne Abmahnung
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15.03.2008, 13:42
Kündigung ohne Abmahnung
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15.03.2008, 14:33Inaktiver User
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Welche Gründe hat der Arbeitgeber angegeben?
Zitat von Hexenbaby
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15.03.2008, 16:05
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Er hätte mir Testkunden vorbeigeschickt die ich angeblich nicht
richtig beraten hätte, und mir würde wohl nach so langer Zeit
die Motivation fehlen.
Wie gesagt , selbst wenn es so gewesen ist oder er den Eindruck hatte, hätte ich zumindest ein Gespräch erwartet, oder wie seht ihr das. Wenn man nicht auf Fehler aufmerksam gemacht wird, kann man auch nicht versuchen etwas daran zu ändern. Ist zumindest meine Meinung, oder wie seht ihr das??
Liebe Grüße, Hexenbaby
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15.03.2008, 17:10
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Hexenbaby, so ärgerlich es ist, daß Dein Chef nach den Testkunden nicht mit Dir gesprochen hat, so ist er rechtlich nicht dazu verpflichtet. Zumindest ist mir nicht bekannt, daß ein Arbeitgeber vor der so ein Gespräch führen muß.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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15.03.2008, 17:34Inaktiver User
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Eine Abmahnung ist nur nötig, wenn verhaltensbedingt gekündigt wird. Wenn er belegen kann, dass du die Testkunden nicht richtig beraten hast, kann er dir unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
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15.03.2008, 17:43
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Muß er mir dann nicht aber Datum und Zeit nennen, an dem die
Testkunden angeblich da waren.
Das konnte er nämlich gestern nicht.
Mir geht es hier auch eigentlich um die menschliche Seite, da wir uns immer gut verstanden haben.
Umsatzmäßig kann er mir nämlich auch nichts vorwerfen, war auch nur selten krank, und bin immer für andere eingesprungen.
Mal ganz abgesehen davon das wir nie Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten haben.
Gruß, Hexenbaby
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15.03.2008, 17:48Inaktiver User
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Nein, dir muss er das nicht belegen. Wenn du aber eine Kündigungsschutzklage einreichst, muss er dies dem Richter belegen.
Zitat von Hexenbaby
Meinst du Urlaubsgeld zusätzlich? Das muss nur dann sein, wenn andere Mitarbeiter dies auch bekommen. Meinst du die Lohnfortzahlung im Urlaub, so muss der Arbeitgeber die allen Mitarbeitern zahlen. Ebenso ist die Verpflichtung zur Zahlung von Entgelt im Krankheitsfalle. Nur klagen das die wenigsten Minijobber ein. Erst wenn das Arbeitsverhältnis zerrüttet ist, wollen sie aufeinmal ihre Rechte. Wenn alle Mitarbeiter im Unternehmen für ihre Rechte eintreten würden, könnten die Arbeitgebre nicht anders und müssten zahlen. Nur: es traut sich keiner, den Mund auf zu machen, aus Angst, dass er den Job verliert.
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15.03.2008, 18:04
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Ich würde auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, glücklicherweise hast du das ja auch nicht getan.
Meiner Meinung nach ist die Kündigung nicht zulässig. Die Kündigung muss immer dem "Ultima Ratio-Prinzip" folgen, d. h. sie muss das letzte mögliche Mittel des Arbeitgebers sein, den Misstand zu beseitigen. Das ist in deinem Fall eindeutig nicht so. Eine Abmahnung hätte ein erstes Mittel sein können um unerwünschtes Verhalten deinerseits zu unterbinden. Ich bin mir ziemlich sicher, das du bei jedem Arbeitsrichter recht bekommst. Da du als Arbeitnehmerein kein finanzielles Risiko trägst und der Sachverhalt auch nicht so kompliziert ist, das du einen Anwalt brauchst würde ich am Montag zum Arbeitsgericht gehen und auf Rücknahme der Kündigung klagen.
Selbst wenn du dich bei einem Testkunden daneben benommen hast, dies ist kein Grund dich ohne Vorwarnung zu kündigen.
Ich hab ein ähnliches Verhalten bei einem Bekanten im vergangenen Jahr erlebt, er hat 10 Jahre in einem Baumarkt gearbeitet und wurde aus ähnlichen angeblichen Verfehlungen ohne vorherige Abmahnung gekündigt. Er ist zwar nicht mehr dort hin zurück, hat aber für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit ein halbes Monatsgehalt bekommen.Nichts bleibt so wie es ist, alles unterliegt der Veränderung.
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15.03.2008, 18:22Inaktiver User
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Stresspustel,
hier ist die Rede von mehreren Testkunden, die das gleiche sagten.
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15.03.2008, 19:08Inaktiver User
AW: Kündigung ohne Abmahnung
Da kommt es doch ganz auf den Arbeitsvertrag an. Häufig wird das nämlich ausgeschlossen.
Zitat von Inaktiver User


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