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  1. Inaktiver User

    AW: Zwei Jobs gleichzeitig?

    Zitat Zitat von Maura
    Da hab ich gerade noch mal eine Frage dazu: Wie ist es, wenn man neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen weiteren macht, der NICHT sozialversicherungspflichtig ist? Denn davon steht da oben nichts.
    Jeder Arbeitnehmer darf neben seiner Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit bis max. 400 Euro im Monat ausüben. Diese Nebentätigkeit muss von Hauptarbeitgeber genehmigt werden. Die Nebentätigkeit bis 400 Euro wird pauschal besteuert und ist mit Pauschalen für die Sozialversicherung belegt. Der Arbeitnehmer erhält brutto für netto und der Arbeitgeber zahlt in der Regel 30 % Abgaben an die Minijobzentrale. Hier wird das Geld dann verteilt auf KV/RV und FA.
    Liegen die Einkünfte aus dem Nebenerwerb im Jahr über 4800 Euro, so sind sie im Nachhinein zu versteuern und werden sozialversicherungspflichtig.

  2. User Info Menu

    AW: Zwei Jobs gleichzeitig?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Jeder Arbeitnehmer darf neben seiner Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit bis max. 400 Euro im Monat ausüben. Diese Nebentätigkeit muss von Hauptarbeitgeber genehmigt werden. Die Nebentätigkeit bis 400 Euro wird pauschal besteuert und ist mit Pauschalen für die Sozialversicherung belegt. Der Arbeitnehmer erhält brutto für netto und der Arbeitgeber zahlt in der Regel 30 % Abgaben an die Minijobzentrale. Hier wird das Geld dann verteilt auf KV/RV und FA.
    Liegen die Einkünfte aus dem Nebenerwerb im Jahr über 4800 Euro, so sind sie im Nachhinein zu versteuern und werden sozialversicherungspflichtig.
    Ja, das mit den Minijobs kenne ich: Es werden vom Arbeitgeber pauschal Abgaben abgeführt.
    Nun gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit auszuüben, die nicht als Minijob bezeichnet wird sondern als freiberufliche Nebentätigeit, bei der Arbeitgeber keine Steuern oder ähnliches zahlen. Habe so ein Angebot bekommen, weiß aber gar nicht wie das da läuft mit Abgaben und was man darf und nicht darf...

  3. Inaktiver User

    AW: Zwei Jobs gleichzeitig?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Nebentätigkeit bis 400 Euro wird pauschal besteuert und ist mit Pauschalen für die Sozialversicherung belegt. Der Arbeitnehmer erhält brutto für netto und der Arbeitgeber zahlt in der Regel 30 % Abgaben an die Minijobzentrale.

    Liegen die Einkünfte aus dem Nebenerwerb im Jahr über 4800 Euro, so sind sie im Nachhinein zu versteuern und werden sozialversicherungspflichtig.
    So KANN der AG es versteuern - aber auch bei einem 400-Euro-Job kann der AG eine Lohnsteuerkarte verlangen und anstelle der Pauschalsteuer Lohnsteuer nach Kl. 6 abführen, dann muss der AN die Karte leider auch vorlegen.

    (Siehe mein alter Fred in Mobbing und Teilzeit...)
    Wie das dann mit wiederkriegen aussieht, kann ich euch in ein paar Wochen berichten, mein Steuerprogramm sagt erstmal, dass ich davon nichts wiedersehe, hatte aber auch vorher (also zeiltlich vor dem Minijob in 2007) eine weitere Kurzfristige und damit nicht Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, kann sein, dass ichs mir damit versemmelt hab, und die 6 Wochen unterm Strich für mix gearbeitet...

    Und das mit den 4800 Euro ist mittlerweile auch so geregelt, dass man nicht mal mehr wegen Terminverschiebereien einen Munat 420 den nächsten dann 380 kiegen darf... kein Monat darf über 400 Euro liegen. Sagen mein AG und die Hotline der Minijobzentrale.

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