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    Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Hallo zusammen,

    ich habe mich gerade tierisch aufgeregt über soviel Starrsinnigkeit meines AG!
    Kurz zu meiner Situation:
    Ich bin seit vergangenem Jahr in Elternzeit und wohne nun 400 km von meinem jetzigen AG entfernt, da ich im Mutterschutz zu meinem Mann gezogen bin.
    Ich bin bei einer Sparkasse angestellt. Diese hat eine Kindergeldkasse, das heißt, ich kriege mtl. die Kindergeldzahlungen von meinem AG überwiesen, bislang auf mein bisheriges Gehaltskonto bei diesem AG.
    Mein Mann hat seit jeher bei einem anderen Institut sein Gehaltskonto (in einem anderen Bundesland und 400 km entfernt), das seit unserer Heirat als unser gemeinsames Konto geführt wird. Nun habe ich im vergangenen Monat meinen AG gebeten, die Kindergeldzahlungen künftig auf dieses gemeinsame Konto bei dem fremden Institut zu überweisen. Bislang habe ich immer einen Dauerauftrag von dieser Sparkasse, also meinem bisherigen Gehaltskonto, auf unser gemeinsames Konto bei dem fremden Institut vorgenommen.
    Heute bekomme ich folgende mail:

    "Sehr geehrte Frau XY,

    Sie hatten mich am 29.06.2007 gebeten, zukünftige
    Gehaltszahlungen auf das Konto XXX bei der XXXbank zu überweisen. Ich hatte daraufhin die Bankverbindung geändert. Das
    Kindergeld für den Monat Juli wurde auf das oben genannte Konto überwiesen.

    Gemäß § 9 Abs 1. der Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse YYY wird im Rahmen der
    allgemeinen Treuepflicht aber erwartet, dass der Mitarbeiter bei anderen Kreditinstituten keine Konten und Depots unterhält. Wir werden deshalb als Arbeitgeber keine Gehaltszahlungen über fremde Kreditinstitute leisten.

    Ab August 2007 werden Zahlungen von Gehalt und Kindergeld wieder auf das ursprünglich von Ihnen angegebene Konto Nr. YYY in unserem Hause überwiesen."

    Hat man da noch Töne? Mich regt das furchtbar auf, würden wir noch in der Nähe meines AG wohnen könnte ich das ja noch verstehen, obwohl ich immer noch finde, man kann doch niemandem vorschreiben wo er sein Konto unterhält! Außerdem wohnen wir nun 400 km entfernt und durch die örtliche Nähe ist der Zahlungsverkehr viel einfacher...... was soll ich denn nun tun?
    Mich mit meinem AG anlegen oder eher den Groll runterschlucken und einen Dauerauftrag anlegen? Soviel Starrsinnigkeit macht mich echt wütend!!
    Gefühle, die man nicht beschreiben kann.
    Liebe, die in Erfüllung gegangen ist.
    Gewissheit, das Wertvollste dieser Erde in den Armen zu halten.

  2. Inaktiver User

    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Onlinebanking?

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    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Hallo Mackie,

    was meinst du mit onlinebanking? Natürlich habe ich onlinebanking und kann auch die mtl. Kindergeldzahlungen per onlinebanking auf's andere Konto überweisen, aber mich regt alleine die Tatsache auf, dass es so umständlich sein muß. Mein AG könnte doch auch direkt das Kindergeld, welches übrigens ja kein Gehalt ist, direkt auf unser Hauptgirokonto überweisen, von dem auch sämtliche Abbuchungen erfolgen..... Es ist ja NUR Kindergeld, einmal im Monat 154,-- EUR, und kein Gehalt, welches nun Unsummen ausmachen würde. Und dieses Kindergeld macht ja auch meine Sparkasse nicht ärmer sondern es fließt ja ursprünglich aus der Kindergeldkasse....
    Gefühle, die man nicht beschreiben kann.
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  4. Inaktiver User

    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    ich kann's verstehen seitens deines Arbeitgebers - und würde es im Rahmen der Treuepflicht auch für rechtlich zulässig halten.

    Ein AG z.B. im Fertigungssektor darf nicht dein Konto bestimmen (wieso auch), aber ein Esprit-Fachgeschäft kann schon erwarten, dass seine Verkäuferinnen nicht in Zara rumrennen.

  5. Inaktiver User

    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Zitat Zitat von Anjo
    Gemäß § 9 Abs 1. der Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse YYY wird im Rahmen der
    allgemeinen Treuepflicht aber erwartet, dass der Mitarbeiter bei anderen Kreditinstituten keine Konten und Depots unterhält. Wir werden deshalb als Arbeitgeber keine Gehaltszahlungen über fremde Kreditinstitute leisten.
    Mit deiner Unterschrift unter deinem Arbeitsvertrag hast du auch diese Klausel akzeptiert. Entweder du akzepierst das so oder du kündigst, da du ja vermutlich sowieso nicht mehr dort arbeiten wirst bei der Entfernung.

    nettefrau

  6. Inaktiver User

    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Dann reg dich nicht unnötig auf, sondern richte einfach einen Dauerauftrag für das Kindergeld ein. Fertig ist die Laube.

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    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Wo wäre denn das Problem, bei der Sparkasse an deinem jetzigen Wohnort ein Konto aufzumachen?!
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Zitat Zitat von akademikerin
    Wo wäre denn das Problem, bei der Sparkasse an deinem jetzigen Wohnort ein Konto aufzumachen?!
    Da wäre kein Problem, aber Sparkasse ist ja nicht gleich Sparkasse, sprich, die Sparkasse vor Ort wäre nicht mein Arbeitgeber und deswegen würde mein AG immer noch nicht das Geld dorthin überweisen.

    Noch etwas: es steht nicht im Arbeitsvertrag, dass ich nur bei meinem AG Konten haben darf, es ist lediglich eine Dienstanweisung und es wird "erwartet", d. h. nicht, dass es befohlen werden kann. Ich würde echt nix sagen, wenn ich mtl. noch Gehalt kriegen würde und wir dort wohnen würden, aber so... wenn ich den Dauerauftrag einrichte, geht es eh am selben Tag wieder von dem Konto weg und das sieht mein AG dann wohl auch nicht gerne....

    Vielleicht erscheint es manchen hier kleinkariert, aber man stelle sich vor, man benötigt eine Wohnhausfinanzierung und erhält bei seinem AG schlechtere Konditionen als bei einem Fremdinsitut oder man möchte einen Betrag XY anlegen und erhält bei seinem AG 2 % Zinsen und bei einem Fremdinstitut z. B. 4,05 % Zinsen.
    Immerhin ist es doch mein Geld, oder? Ich mag diese Fremdbestimmtheit eben nicht. Bis zu einem gewissen Grade ist es ja okay, aber hin und wieder geht es einem auch gegen den Strich.
    Gefühle, die man nicht beschreiben kann.
    Liebe, die in Erfüllung gegangen ist.
    Gewissheit, das Wertvollste dieser Erde in den Armen zu halten.

  9. Inaktiver User

    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    wenn ich den Dauerauftrag einrichte, geht es eh am selben Tag wieder von dem Konto weg und das sieht mein AG dann wohl auch nicht gerne....
    Du kannst den doch auch anders einrichten. Meinetwegen zum 15.

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    AW: Darf Arbeitgeber Bankverbindung bestimmen???

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Du kannst den doch auch anders einrichten. Meinetwegen zum 15.
    Ja, natürlich kann ich das, mache ich aber nicht. Also das Kindergeld wird eh zum 15. gezahlt (wie auch die üblichen Gehaltszahlungen), ich richte den Dauerauftrag auch zu dem Termin ein, denn selbst ein anderer Termin würde keinen Sinn ergeben, da der AG ja sowieso die Empfängerdaten, sprich unseren Namen und unsere Kto.-Nr. bei dem Fremdinstitut, sieht.

    Hab mich schon wieder ein wenig abreagiert, ich nehme es hin ohne weiter drüber nachzudenken, ist wohl besser so. Dauerauftrag ist eingerichtet und fertig.
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