Hallo! Ich werde demnächst ein Tageskind bei uns in der Wohnung (4-6 Stunden) betreuen. Unter uns wohnen Rentner, die lärmempfindlich sind (u. a. sollen wir wegen des Trittschalls Hausschuhe tragen...). Im Mietvertrag steht, dass zwischen 13 - 15 Uhr die Mittagsruhe eingehalten werden muss. Gilt das auch für kleine Kinder bis 3 Jahre? Wenn ein Kleinkind schreit oder weint, kann ich ja nicht auf dem "AUS-Knopf" drücken. Gibt es da ein Gesetz? Die Rentner kommen dann immer mit irgendwelchen Gesetzen. Ansonsten wohnen im Haus auch ältere Kinder und es kommen auch Kinder zu Besuch. Ich wäre dankbar, wenn hier jemand genau Bescheid wüsste! LG Kim![]()
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16.03.2007, 17:20Inaktiver User
Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
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16.03.2007, 17:41
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Hallo Kim,
ich habe folgendes zu Kinderlärm gefunden, vielleicht hilft es Dir weiter:
"Generell ist davon auszugehen, dass die Mieter in einem größeren Haus Lärmeinwirkungen hinnehmen müssen, wie sie in einem Haus mit mehreren Mietparteien unvermeidbar sind. Das gilt insbesondere für üblichen Kinderlärm (OLG Düsseldorf WuM 1997, 221 = ZMR 1997, 181; LG Heidelberg WuM 1997, 38; AG Starnberg WuM 92, 471; AG Kassel WuM 91, 558; AG Dortmund DWW 1990, 55; AG Hannover WuM 1987, 218.).
Was die Frage der Ruhezeiten angeht, gilt folgendes: Nur wenn dies auf Grund des Verständnisses der Kinder zumutbar ist, kann das Lärmen von Kindern zu den allgemeinen Ruhezeiten untersagt werden. Bei erwachsenen Kindern kann sich der Mieter nicht darauf berufen, er könne sich ihnen gegenüber nicht durchsetzen."
Ich denke, den Lärm eines Dreijährigen müssen auch Deine empfindlichen Rentnernachbarn hinnehmen! Du und Dein Pflegekind werden ja nicht gerade in der Mittagszeit Eure "Turn- und Hüpfstunde" abhalten
!
Ciao und viel Gutes!
kapeUmwege erhöhen die Ortskenntnis
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16.03.2007, 17:48
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Die Lärm-Verordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Hessen ist meines Wissens die Mittagsruhe gar nicht mehr im Gesetz enthalten. Kinderlärm ist aber sicher bis zu einem gewissen Grad zu tolerieren.
Gruß
Vespa
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16.03.2007, 20:00
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Ich denke auch, "einklagen"
kann man die Mittagsruhe nicht. Trotzdem würde ich Dir raten, aus Rücksicht zu dieser Zeit etwas eher Ruhiges zu machen - Vorlesen oder so.
LG
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18.03.2007, 10:21
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Bei schönem Wetter wäre das vielleicht eine gute Zeit, zum Spielplatz zu gehen...
Viel Spaß mit den Kindern...und den Nachbarn!Cartooncat
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18.03.2007, 11:44
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Es könnte schon ein Problem sein wenn das Betreuen eines Tageskindes gegen Entlohnung aus gewerbliche Betätigung eingestuft wird. Du darfst in einer Mietwohnung für private Nutzung nicht so ohne weiteres gewerbliche Tätigkeiten ausüben, jedenfalls nicht wenn sie mit Beeinträchtigungen der Nachbarschaft verbunden sind.
Grüße Tatra
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18.03.2007, 12:51Inaktiver User
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Entspann dich.
Zitat von Inaktiver User
Kinder dürfen Lärm ohne Ende machen, auch um die Mittagszeit und nachts - und da kann keiner was "rechtlich" dagegen tun, Gottseidank.
Und ich würd auch nicht unbedingt ein Schild an die Wohnungstür machen: hier werden Kinder gewerblich betreut.
Du passt auf ein Kind auf, ja und?
Ansonsten halten 3jährige in dem Alter sowieso schon noch einen Mittagsschlaf, nach dem Essen bisschen kuscheln, vorlesen?
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18.03.2007, 14:19Inaktiver User
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Hallo Leute, erst einmal vielen Dank für eure Antworten, hat mich doch etwas beruhigt! Ich werde über das Jugendamt ein Kind unter 3 Jahren betreuen, da gibt es schon mal Weinen oder Schreien. Wir wohnen in Baden-Württemberg...wenn also jemand noch mehr weiss bzw. evtl. eigene Erfahrungen damit gemacht hat, ran an den PC und mir schreiben!! LG Kim
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18.03.2007, 17:06Inaktiver User
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Ich halte es auch für etwas problematisch, dass es nicht dein eigenes Kind ist, sondern ein fremdes, das du gegen Bezahlung betreust (ob das wirklich ein Gewerbe im juristischen Sinn ist, weiß ich gar nicht). Nachbarn müssen bestimmt mehr Lärm von Bewohnern dulden als Lärm, der dadurch entsteht, dass jemand ein Gewerbe oder einen Beruf in der Wohnung ausübt. Ist aber nur ein Bauchgefühl, ich bin keine Mietrechtsexpertin.
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18.03.2007, 17:14
AW: Tagesmutter-Ruhezeit von 13-15 einhalten?
Hallo,
ich bin auch Tagesmutter und ich kann dir nur raten, deinen Vermieter von deiner zukünftigen Tätigkeit zu unterrichten.
Das erspart dir späteren Ärger
falls die Nachbarn sich mal beim Vermieter beschweren.
LG schmusibusi


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