Innerhalb der EU brauchst du genau aus diesem Grund mittlerweile für die Sozialversicherung zwingend eine A1-Bescheinigung möglichst vor Antritt der Dienstreise. Außerhalb der EU ist das wahrscheinlich von Land zu Land unterschiedlich.
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22.08.2021, 16:13
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Time is an ocean but it ends at the shore - Bob Dylan
Und wenn der Wind mal von vorne kommt - leicht nach vorne beugen und einfach weitergehen - S.B.
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22.08.2021, 16:45
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22.08.2021, 17:44
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Hier ist es z.B. bei der TK erklärt:
Was ist die A1-Bescheinigung und wozu braucht man sie? | Die Techniker - Firmenkunden
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22.08.2021, 17:57Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Misirlu, wie hat dein Bekannter es denn geschafft, wegen des Vulkanausbruchs zwei Monate auf Bali festzusitzen?
Ich saß damals eine Woche in Indien fest, mehr nicht.
So lange war der Flugverkehr doch gar nicht lahm gelegt.
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22.08.2021, 18:12
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Bei den Vulkanausbrüchen 2017 und 2018 in Indonesien saßen die Leute maximal 3-4 Tage auf Bali fest.
Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
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Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman
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23.08.2021, 14:25Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Das weißt Du nicht unbedingt vorher, siehe das Beispiel mit dem Vulkan.
Ich war am 15.3.20 in Südamerika, und konnte gerade noch so den Urlaub abbrechen und eher zurück fliegen. Von Lockdown, Flugeinschränkungen und Grenzschließungen war auch noch keine Rede, als wir Ende Februar in den Urlaub aufbrachen.
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23.08.2021, 14:30Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Wir haben den Laptop bei Auslandsreisen immer dabei, auch in China. Manche Businesshotels bieten auch individuelle Hotspots an, oder man benutzt halt das Handy. Da gibt es Lösungen.
So gehört es auch zum guten Ton, dass man den Laptop im Urlaub dabei hat, um mails zu checken etc, und im Notfall zur Verfügung zu stehen.
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23.08.2021, 14:30
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Meldepflicht bei Dienstreisen ins Ausland
Bei Dienstreisen in einen anderen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen
beziehungsweise in die Schweiz muss der zuständige Sozialversicherungsträger im Inland
vorab informiert und eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Diese Informationspflicht galt
zwar auch schon in der Vergangenheit, wurde aber gerade bei kurzen Dienstreisen in der
Regel vernachlässigt und wird immer öfter schlicht vergessen. Durch die A1-Bescheinigung
wird sichergestellt, dass dienstlich ins EU-Ausland Reisende im Heimatland über eine
ausreichende soziale Absicherung verfügen. Ob es sich um eine kurze Dienstreise für wenige
Stunden oder um einen längeren Aufenthalt handelt, ist dabei unerheblich. In einigen Ländern
wird bereits streng kontrolliert, ob ausländische Erwerbstätige über einen gültigen
Sozialversicherungsschutz verfügen. Sie müssen die A1-Bescheinigung deshalb jederzeit
während der gesamten Geschäftsreise mit sich führen, da Ihnen ansonsten zum Beispiel der
Zutritt zu Firmen- oder Messegeländen verweigert oder sie schlimmstenfalls zur Rückreise
aufgefordert werden können. In jedem Fall ist eine nicht unerhebliche Geldstrafe fällig.
Ich darf nicht für 2 Tage zum Kunden fliegen ohne diese Bescheinigung da drehen die im Personalbüro bei uns durch....Das Leben macht was es will und ich auch!
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23.08.2021, 14:34Inaktiver User
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23.08.2021, 14:47Inaktiver User


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