Antworten
Seite 3 von 7 ErsteErste 12345 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 65
  1. User Info Menu

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Innerhalb der EU brauchst du genau aus diesem Grund mittlerweile für die Sozialversicherung zwingend eine A1-Bescheinigung möglichst vor Antritt der Dienstreise. Außerhalb der EU ist das wahrscheinlich von Land zu Land unterschiedlich.
    Time is an ocean but it ends at the shore - Bob Dylan

    Und wenn der Wind mal von vorne kommt - leicht nach vorne beugen und einfach weitergehen - S.B.

  2. User Info Menu

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Zitat Zitat von marilyn-74 Beitrag anzeigen
    Innerhalb der EU brauchst du genau aus diesem Grund mittlerweile für die Sozialversicherung zwingend eine A1-Bescheinigung möglichst vor Antritt der Dienstreise. Außerhalb der EU ist das wahrscheinlich von Land zu Land unterschiedlich.
    Ja, bei uns ist mittlerweile jede kleine Dienstreise ins Ausland "ein Aufstand".

  3. User Info Menu

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!


  4. Inaktiver User

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Misirlu, wie hat dein Bekannter es denn geschafft, wegen des Vulkanausbruchs zwei Monate auf Bali festzusitzen?
    Ich saß damals eine Woche in Indien fest, mehr nicht.
    So lange war der Flugverkehr doch gar nicht lahm gelegt.

  5. User Info Menu

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Bei den Vulkanausbrüchen 2017 und 2018 in Indonesien saßen die Leute maximal 3-4 Tage auf Bali fest.
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  6. Inaktiver User

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Entscheidung, in ein eventuelles Risikogebiet zu verreisen ist schließlich Entscheidung des AN..
    Das weißt Du nicht unbedingt vorher, siehe das Beispiel mit dem Vulkan.

    Ich war am 15.3.20 in Südamerika, und konnte gerade noch so den Urlaub abbrechen und eher zurück fliegen. Von Lockdown, Flugeinschränkungen und Grenzschließungen war auch noch keine Rede, als wir Ende Februar in den Urlaub aufbrachen.

  7. Inaktiver User

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich denke das ergibt sich schon aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers - das umfasst auch den Ort der Leistungserbringung.

    In Euren internen IT-Nutzungsordnungen o. ä. könnte zudem auch stehen, dass IT-Equipment außer bei Dienstreisen nicht ins Ausland mitgenommen werden darf.
    Je nach Land könnte so ein Dienstnotebook auch von den Sicherheitsbehörden vor Ort untersucht werden, ggf. muss man das Gerät entsperren.
    Manche Firmen haben nicht ohne Grund spezielle Reisenotebooks für ihre Mitarbeiter.
    Wir haben den Laptop bei Auslandsreisen immer dabei, auch in China. Manche Businesshotels bieten auch individuelle Hotspots an, oder man benutzt halt das Handy. Da gibt es Lösungen.

    So gehört es auch zum guten Ton, dass man den Laptop im Urlaub dabei hat, um mails zu checken etc, und im Notfall zur Verfügung zu stehen.

  8. User Info Menu

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Zitat Zitat von Marta-Agata Beitrag anzeigen
    Meldepflicht bei Dienstreisen ins Ausland
    Bei Dienstreisen in einen anderen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen
    beziehungsweise in die Schweiz muss der zuständige Sozialversicherungsträger im Inland
    vorab informiert und eine A1-Bescheinigung beantragt werden. Diese Informationspflicht galt
    zwar auch schon in der Vergangenheit, wurde aber gerade bei kurzen Dienstreisen in der
    Regel vernachlässigt und wird immer öfter schlicht vergessen. Durch die A1-Bescheinigung
    wird sichergestellt, dass dienstlich ins EU-Ausland Reisende im Heimatland über eine
    ausreichende soziale Absicherung verfügen. Ob es sich um eine kurze Dienstreise für wenige
    Stunden oder um einen längeren Aufenthalt handelt, ist dabei unerheblich. In einigen Ländern
    wird bereits streng kontrolliert, ob ausländische Erwerbstätige über einen gültigen
    Sozialversicherungsschutz verfügen. Sie müssen die A1-Bescheinigung deshalb jederzeit
    während der gesamten Geschäftsreise mit sich führen, da Ihnen ansonsten zum Beispiel der
    Zutritt zu Firmen- oder Messegeländen verweigert oder sie schlimmstenfalls zur Rückreise
    aufgefordert werden können. In jedem Fall ist eine nicht unerhebliche Geldstrafe fällig.

    Ich darf nicht für 2 Tage zum Kunden fliegen ohne diese Bescheinigung da drehen die im Personalbüro bei uns durch....
    Das Leben macht was es will und ich auch!

  9. Inaktiver User

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Bei den Vulkanausbrüchen 2017 und 2018 in Indonesien saßen die Leute maximal 3-4 Tage auf Bali fest.
    Nicht in Indonesien, sondern dieser isländische Vulkan, der den Flugverkehr länger lahm legte. muß mal gucken, wann das war, ist länger her.

  10. Inaktiver User

    AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das weißt Du nicht unbedingt vorher, siehe das Beispiel mit dem Vulkan.

    Ich war am 15.3.20 in Südamerika, und konnte gerade noch so den Urlaub abbrechen und eher zurück fliegen. Von Lockdown, Flugeinschränkungen und Grenzschließungen war auch noch keine Rede, als wir Ende Februar in den Urlaub aufbrachen.
    Auch ohne Ausweisung irgendwelcher Risikogebiete trägt man als Arbeitnehmer immer das Risiko, wenn man es nicht rechtzeitig zum Urlaubsende wieder an den Arbeitsplatz schafft.

Antworten
Seite 3 von 7 ErsteErste 12345 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •