Eine Dienstreise ist eine vom Arbeitgeber veranlasste Reise, die genau den Zweck hat, am Zielort Arbeit für den Arbeitgeber zu verrichten.
Eine private Urlaubsreise hat erkennbar einen ganz anderen Zweck, deshalb ist beides nicht miteinander zu vergleichen. Einen generellen Anspruch darauf, für den Fall, dass man bei einer Privatreise im Ausland "hängen bleibt", im dort Homeoffice arbeiten zu können, gibt es nicht. Ob die Möglichkeit trotzdem besteht und wer das Risiko Arbeitszeit/Urlaubstage in so einem Fall trägt, wird immer von den Umständen des Einzelfalles abhängen.
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Ergebnis 11 bis 20 von 65
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22.08.2021, 11:25
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
There are people who have lost every trace of human kindness... (Billy Joel, All about soul)
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22.08.2021, 11:50Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Bei Urlauben greift die Fürsorgepflicht des AG, der mindestens 2 Wochen ungestörten zusammenhängenden Urlaub ermöglichen muss.
Die Kulanz ist aber da durchaus da. Wo kein Kläger bzw Winwin ist evtl alles möglich.
Ich habe aber selber erlebt, dass ein AN am Ende der Kulanzzeit im genehmigten Urlaub krank wurdeund dieser Urlaub verfiel. OT, nur eines der vielen Beispiele vom Grauraum.
Ich kenne es so, dass der AG im Urlaub auf den AN zugreifen will und der AG dies meistens nicht sich abzulehnen traut.
Aber umgekehrt? Sehe keine Chance.
Die Entscheidung, in ein eventuelles Risikogebiet zu verreisen ist schließlich Entscheidung des AN.
Kulanz: klar, obwohl die IT Sicherheit im Ausland auch ein Thema ist.
Bei der Steuerfrage bin ich blank, ist aber IMHO nicht entscheidend.
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22.08.2021, 11:51Inaktiver User
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22.08.2021, 11:54Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Nachtrag: Wenn es eine Betriebvereinbahrung (BV) zum Thema Homeoffice geben ist die natürlich Basis.
Thymian: ich bezog mich auf den Fall der AN, die 4 Wochen in Griechenland halbtags gearbeitet hat.
Dies ist IMHO nicht legal wenn sie nicht noch sonst mindestens 2 Wochen voll Urlaub gemacht hat.
Nachtrag2:
IMHO sind Homeoffice, Urlaub, Versetzung, angeordnete Arbeit im Ausland völlig verschiedene rechtliche Bereiche.
Bei Auslandsarbeit kommen iÜ auch noch die Gesetze des Landes dazu und die sind zB bei den USA (gut, IM kein Thema) knüppeldick. Das hat auch Folgen für den AN, Einreisesperre etc.Geändert von Inaktiver User (22.08.2021 um 12:09 Uhr)
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22.08.2021, 13:54
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Mir fällt dazu das Stichwort Entsendegesetz ein. Einfach mal in die Suchmaschine eingeben.
Als Mitarbeiterin im HO, die im Ausland weilt - warum auch immer - können sich da vor allem sozialversicherungsrechtlich erhebliche Auflagen ergeben.
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22.08.2021, 14:13
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Einschlägiges Stichwort ist hier die Arbeitnehmerentsendung, wie die so ganz allgemein geregelt ist, läßt sich z.b. hier Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland
- Handelskammer Hamburg ganz gut nachlesen.There are people who have lost every trace of human kindness... (Billy Joel, All about soul)
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22.08.2021, 14:18Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Mir fällt auch nochwas ein bzgl Geräten ein.
Bei bestimmten Ländern und bestimmten Geräten ist der Export begrenzt (China zB be) und es gibt auch bzgl SW Firmenrichtlinien Stichwort "Betriebsgeheimnisse".
Dazu zählt auch sicheres Netz sprich WiFi oder Verschlüsselungen, Laptop Passwort ...
IT Richtlinien halt.
Vor Jahren durfte eine Kollegin nicht von ihrer Heimat Vollzeit arbeiten. Thema waren damals mangelnde Bürotage im reellen Office.
Wenn es spitz auf Knopf kommt usw ein AG bestimmt berechtigt, das Arbeitsgerät sprich Laptop für die Zeit des Urlaubs einzuziehen. My 5 Cents...
Ist ne Entsendung nicht erst nach x(?) Monaten anwendbar ?
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22.08.2021, 14:32Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Ah, ok, das hatte ich gar nicht so gelesen, ich dachte, die hatte zwei Wochen Urlaub und hat dann noch zwei Wochen drangehängt. Aber vier Wochen halbtags zulasten Urlaub arbeiten geht wahrscheinlich eigentlich nur, wenn es im Unternehmen halbe Urlaubstage gibt und trotzdem noch genug volle Urlaubstage für die Erholung bleiben. Das hat aber nichts mit dem Ausland zu tun, das wäre genauso, wenn man zuhause bleibt.
Geändert von Inaktiver User (22.08.2021 um 14:42 Uhr)
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22.08.2021, 14:44Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
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22.08.2021, 15:21Inaktiver User
AW: Wenige Wochen vom Ausland aus arbeiten - verboten ?!
Ich denke das ergibt sich schon aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers - das umfasst auch den Ort der Leistungserbringung.
In Euren internen IT-Nutzungsordnungen o. ä. könnte zudem auch stehen, dass IT-Equipment außer bei Dienstreisen nicht ins Ausland mitgenommen werden darf.
Je nach Land könnte so ein Dienstnotebook auch von den Sicherheitsbehörden vor Ort untersucht werden, ggf. muss man das Gerät entsperren.
Manche Firmen haben nicht ohne Grund spezielle Reisenotebooks für ihre Mitarbeiter.Geändert von Inaktiver User (22.08.2021 um 15:28 Uhr)



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