Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitslosengeld.
Mein Mann hat über 30 Jahre in einem Betrieb gearbeitet.
Nun könnte es sein, dass die Kündigung ansteht, da er immer wieder krankheitsbedingt ausfällt und einfach nicht mehr "tragbar" ist.
ALG I wird ja für 12 Monate gezahlt, allerdings wird er in vier Monaten 50 Jahre alt, dann steigt die Berechtigung ja auf 15 Monate.
Überspitzt gesagt: wenn er morgen gekündigt würde (mit einer mehrmonatigen Kündigungsfrist), könnte er sich dann erst im August arbeitslos melden oder gilt das Datum der Kündigung?
Vielen Dank![]()
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 51
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13.03.2021, 14:38
Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
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13.03.2021, 14:58
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Nein, natürlich nicht! Er hat die Pflicht, bei einer Kündigung sich innerhalb weniger Tage arbeitslos zu melden. Er muss ja auch krankenversichert sein, sonst muss er das selbst bezahlen.
Oder meintest du, wenn er jetzt gekündigt wird, aber erst tatsächlich im August arbeitslos wird? Dann wird das ALG 1 auch erst ab dann berechnet, ab wann er wirklich arbeitslos ist.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Frieden ist der Weg (Mahatma Gandhi)
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13.03.2021, 15:02
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Liebe Fels,
danke für deine Antwort!
Wenn er nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt wird, hat er ja eine Kündigungsfrist, die über den August hinaus geht. Heißt, so lange würde er ja mindestens noch arbeiten und krankenversichert sein. Aber das Kündigungsdatum wäre ja dann schon vorher.
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13.03.2021, 15:07Inaktiver User
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Es geht nicht um das Kündigungsdatum (=Ausspruch der Kündigung), sondern um den Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis endet und die Arbeitslosigkeit beginnt.
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13.03.2021, 15:27Inaktiver User
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Wichtig ist, dass er sich, sobald er weiß, dass ihm zum XY gekündigt wird, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet. Das geht telefonisch und auch online.
Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.
Es ist wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich arbeitsuchend melden. Nur so können wir Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle bestmöglich unterstützen. Melden Sie sich nachweislich verspätet arbeitsuchend, kann es sein, dass Ihr Anspruch für eine Woche ruht (Fachbegriff: Sperrzeit). Das bedeutet, dass Sie für diese Woche kein Arbeitslosengeld bekommen.
Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen - Bundesagentur fur Arbeit
Ich würde mich aber erkundigen, da man jemandem nur bedingt aus gesundheitlichen gründen kündigen kann. Gab es diesbezüglich ein Gespräch (ein BEM)? Ich würde mich beim Betriebsrat bzw. bei der Gewerkschaft erkundigen.
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13.03.2021, 16:18Inaktiver User
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Hat Dein Mann einen Grad der Behinderung?
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13.03.2021, 16:35Inaktiver User
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13.03.2021, 17:03
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Ihr Lieben,
nein, einen Grad der Behinderung hat er nicht.
Einen Betriebsrat gibt es nicht, dazu ist die Firma zu klein.
Momentan sind das auch alles nur Vermutungen bzw Ängste, weil er so oft krank geschrieben ist und ausfällt.
Der Chef meinte halt schon mal, dass es so nicht weitergehen kann (was total verständlich ist!). Momentan sind halt alle Parteien mit der Situation unzufrieden.
Habe mich dann mal mit dem worst case beschäftigt und gelesen, dass ab dem 50. Lebensjahr ein Anrecht auf 15 Monate Arbeitslosengeld besteht. Und da ist er halt vier Monate von entfernt.
Generell muss man sagen, dass der Chef seeeeehr kulant und verständnisvoll ist. Allerdings hält die Situation jetzt auch schon mehrere Jahre an und es wird nicht besser. Im Gegenteil.
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13.03.2021, 17:12
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Wenn das Verhältnis so gut ist, der Chef Deinem Mann aber unbedingt kündigen muss, dann könnte man doch darauf hinarbeiten, dass dieser die Kündigung erst ausspricht, wenn Dein Mann in 4 Mon. 50 J. geworden ist. Hier würde ich einfach mal mit dem Chef reden. Redet Dein Mann mit seinem Chef / der Betriebsleitung?
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13.03.2021, 17:22Inaktiver User
AW: Arbeitslosengeld kurz vor dem 50. Lebensjahr
Warum ist er denn so häufig krank, kann er eine Kur oder Reha machen?


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