Hallo in die Runde,
ich hätte da mal eine Problemstellung und hoffe auf Denkanstöße oder jemanden, der sich in der Materie auskennt.
Genauer gesagt, trifft es nicht mich, sondern eine Mitarbeiterin/ Kollegin. Nennen wir sie mal Frau Maier.
Frau Maier hat nach einer längeren Krankheit Anfang Oktober mit der Wiedereingliederung begonnen. Der Papierkram
dazu ist rechtzeitig und ordnungsgemäß erledigt worden.
Jetzt(!) nach über zwei Wochen meldet sich die KK bei ihr, sie kann der Wiedereingliederungsmaßnahme nicht zustimmen,
weil der Arzt ihr zeitgleich mit dem letzten Krankenschein (AU-Bescheinigung) ab Datum Beginn der Wiedereingliederung
das Ende der AU und volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat.
Was für sie gleichzeitig auch heißt, sie bekommt für diesen Zeitraum kein Krankengeld mehr.
Die Frau ist alleinstehend, für sie ist das eine Katastrophe.
Wir als Arbeitgeber haben dazu seitens der KK keinerlei Info seit Beginn der Maßnahme erhalten, dass hier irgendwas unklar ist und die Wiedereingliederung so nicht erfolgen kann. Die BuHa sitzt von uns weit weg und lehnt sich zurück. Die sagen, dass muss der Arzt regeln. Wir zahlen in keinem Fall. Der Arzt ist passenderweise jetzt ne Woche im Urlaub.
Weiß jemand, wie sich das ganze lösen lässt?
Hatte vielleicht schon mal jemand hier mit genau solch einer Konstellation zu tun?
Kann der Arzt die AU über einen so langen Zeitraum rückwirkend noch ausstellen (wenn der Fehler vorher bei ihm lag)?
Bzw. muss der AG, wenn die Wiedereingliederung versagt wird, der Arbeitnehmer nicht mehr AU ist und somit kein KG erhält,
dann die geleisteten Stunden zahlen? Sie hat ja gearbeitet in dieser Zeit, wenn auch nur eine begrenzte Stundenzahl.
Ich hatte so eine verzwickte Situation bisher noch nie.
Fragende Grüße na_ich
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Ergebnis 1 bis 10 von 56
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26.10.2020, 16:31
Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Demnächst frage ich vorher, welche Meinung ich haben darf. Damit auch alle zufrieden sind.
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26.10.2020, 17:00
AW: Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Nur zum besseren Verständnis:
BuHa?
Hat die Krankenkasse Euch, also dem Arbeitgeber, gegenüber die offizielle Wiedereingliederung schriftlich mitgeteilt und die nun doch Gesundschreibung ebenso?
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26.10.2020, 18:41Inaktiver User
AW: Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Noch verstehe ich es nicht.
Der Arzt hat eine Wiedereingliederung vorgeschlagen und Deine Kollegin hat sich das vom Arbeitgeber absegnen lassen? Das ist ein a-4 Formular. Ein Exemplar ist für den AG, eins für Deine Kollegin und eins für die KK.
Und danach hat der Arzt eine AU ausgestellt, dass sie danach arbeitsfähig ist?
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26.10.2020, 18:51
AW: Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
BuHa = Buchhaltung
Wird zentral an einem Standort gemacht, leider weit weg und relativ selten direkten Kontakt, daher eher unpersönlich.
Nein, weder noch.Hat die Krankenkasse Euch, also dem Arbeitgeber, gegenüber die offizielle Wiedereingliederung schriftlich mitgeteilt und die nun doch Gesundschreibung ebenso?
Wir haben bis heute gar nichts seitens der KK gehört.
Es gab auch bisher seitens der KK im Falle einer Wiedereingliederung keine schriftliche Bewilligung an den AG. Ich weiß von anderen Kollegen, dass diese eine schriftliche Bestätigung von der KK bekamen. Allerdings scheint das nicht jede KK so zu halten.Demnächst frage ich vorher, welche Meinung ich haben darf. Damit auch alle zufrieden sind.
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26.10.2020, 18:58
AW: Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Jein.

Der Arzt hat das Formular für die Wiedereingliederung ausgefüllt und gleichzeitig die AU nur noch bis Beginn der Wiedereingliederung (dazwischen lagen drei Tage).
Das hat sie in der Firma abzeichnen lassen und das Exemplar für die Krankenkasse dort persönlich abgegeben, zusammen mit der AU.
Der Arzt hätte sie weiterhin AU schreiben müssen für diesen Zeitraum, hat dies aber nicht getan und sie wusste es nicht besser.Demnächst frage ich vorher, welche Meinung ich haben darf. Damit auch alle zufrieden sind.
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26.10.2020, 19:43
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26.10.2020, 20:08
AW: Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
M. W. darf ein Arzt bei Krankengeld (wenn nur ein einziger Krankheitstag zwischen den Krankmeldungen fehlt) nicht rückwirkend
krankschreiben (AU ausstellen).
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Patient wg. einer OP längere Zeit krankgeschrieben war (also die ersten sechs Wochen) und dann termingerecht den Arzttermin wg. der Folgekrankmeldung (für Krankengeld und AU und spätere Wiedereingliedungsphase) wahrnehmen wollte. Es war nach einem Feiertag-Wochenende und der Patient hatte zeitgleich eine schwere Grippe (zweite Krankheit). Die Sprechstundenhilfe meinte am Telefon locker: Ach kommen Sie doch anstatt am Montag am Donnerstag (vielleicht auch wg. der Ansteckungsgefahr und weil sehr viel los war in der Praxis), Sie hören sich ja schlimm an. Das geht in Ordnung.
Das war ein großer Fehler. Zum Glück konnte der Hausarzt die Krankmeldung (Krankengeld und Wiedereingliederungsmaßnahmen) im letzten Moment zeitnah ausdrucken. Der Patient schleppte sich zur Praxis (war also persönlich dort). Im Gedächtnisprotokoll (von mir) lag es wohl daran, dass der Patient wochenweise krankgeschrieben war und wg. der Feiertage ausnahmsweise etwas länger, also länger als die üblichen sechs Wochen. So konnte es noch noch zeitnah irgendwie geregelt werden.
Er war ziemlich sauer auf die Sprechstundenhilfe.
Gleichzeitig wurde die Sprechstundenhilfe und ihre Kollegen nochmals sehr eindringlich belehrt,
dass eine rückwirkende Krankmeldung in diesem Fall (normalerweise) nicht geht, also wenn man von normaler AU zur AU (Krankengeld) verlängert mit Wiedereingliederung und ein Fehltag dazwischen ist. Die Krankenkasse würde eine Rückdatierung auf keinen Fall akzeptieren. Das habe ich mir gemerkt.
Nachtrag:
Lücke in der Krankschreibung
Gefährliche Unterbrechung von KrankmeldungenGeändert von Mikkana (26.10.2020 um 20:30 Uhr)
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26.10.2020, 20:11Inaktiver User
AW: Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Ich hab das so verstanden, dass die Mitarbeiterin im Moment überhaupt keine AU mehr hat.
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26.10.2020, 20:14
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26.10.2020, 20:16
AW: Problem mit Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Der Arzt kann nur rückwirkend einen Tag krankschreiben. So kenn ich das auch. Nur hier liegt ja eine glasklare offensichtliche Unrichtigkeit / Fehler vom Arzt vor. Es ist selbstredend, wenn er die Wiedereingliederung ausstellt, dass er auch entsprechend weiter krankschreiben muss. Weil während der Wiedereingliederung ist man nunmal weiter krankgeschrieben.
Im Zweifel muss hier der Arzt seine Berufshaftpflicht in Anspruch nehmen.
Wichtig ist halt, so seh ich das, dass aber so schnell wie möglich der Fehler beim Arzt angezeigt wird. Ich würde das sowohl über die Vertretung, als auch schriftlich direkt an den Arzt gerichtet machen.


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