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  1. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Bei meinem jetzigen Arbeitgeber war auch die Einstellungsuntersuchung Voraussetzung, allerdings habe ich die erst machen müssen, als ich schon drei Monate in der Probezeit war - auch ÖD.

    Ich würde also nachfragen.

  2. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Zitat Zitat von Salea Beitrag anzeigen
    Das hatte ich auch gedacht, dass man eine Vorbehaltsklausel einbauen könnte und hatte das auch erfragt. Die Antwort war, dass das leider nicht möglich ist.
    Dann würde ich deinen neuen AG fragen, wie du es handhaben sollst. Sollen die sich doch den Kopf zerbrechen, vielleicht sehen sie dann, dass sie es lösen müssen, da das Problem auf ihrer Seite liegt, nicht auf deiner.

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    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Puh, ich würde so nicht kündigen wollen. Dein neuer AG kann sich durch eine Vertragsklausel absichern, wenn er denn möchte.

    Da er das nicht will, schiebt er dir das Gesamtrisiko zu.

    So toll kann die Stelle für mich nicht sein, wenn ich Gefahr laufe noch vor Beginn arbeitslos zu werden.

    Bin gespannt wie du dich entscheidest. Viel Erfolg!

  4. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Ich würde auch erst kündigen, wenn der Arbeitsvertrag für die neue Stelle ausgestellt werden kann. Dann aber eber um eine vorzeitige Auflösung btten.

    Es kommt im ÖD schon vor, dass Stellen aufgrund der noch ausstehenden Bestätigung der Haushaltsmittel nicht besetzt werden können. Da hangelt man sich manchmal länger als ein halbes Jahr ohne belastbare Finanzierungszusage durch. Damit kämpfen alle Verwaltungen und öffentlich finanzierten Einrichtungen. Die Finanzierung für das Jahr kann im August bestätigt werden und dann muss man zusehen, dass man das Geld bis Jahresende auch ausgibt, was bei Personal dann überhaupt schon gar nicht mehr funktioniert.
    Daran wird sich nix ändern lassen, so lange das System so ist, wie es ist.

    Aber immerhin kann einem die Stelle dann auch nicht weggenommen werden, weil ja auch kein andere draufgesetzt werden kann. Es kann höchstens bemerkt werden, dass man die Stelle eigentlich gar nicht (mehr) braucht, oder die Gelder stehen dafür dann halt tatsächlich gar nicht zur Verfügung.

    Nach meiner Erfahrung ist eine einvernehmliche, vorzeitige Auflösung eines Arbeitsvertrags fast immer möglich. Welche Motivation sollte eine Mitarbeiterin haben, die eigentlich weg will und bleiben muss? Das ist jedem Arbeitgeber klar, sogar im öffentlichen Dienst.

    Wenn bei uns eine Stelle dringend besetzt werden muss und der/die Wunschkandidatin den notwendigen Studienabschluss noch nicht ganz in der Tasche hat, wird übrigens trotzdem schon eingestellt. Der- oder diejenige bekommt bis zum Abschluss nur weniger Gehalt (eine Tarifstufe niedriger). Manchmal dauert es dann schon noch eine Weile, bis jemand wirklich fertig ist. Aber solange die Arbeit gemacht wird, ist das in Ordnung. Das Vorhandensein der notwendigen Qualifikation wurde ja schon im Vorstellungsgespräch und während der Probezeit geprüft.

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    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Danke für eure Antworten! Ich bin hin- und hergerissen. Einerseits ist der neue Job wirklich mein Traumjob, auf den ich die letzten Jahre hingearbeitet habe und ich bin bereit, dafür einige Risiken inkauf zu nehmen. Aber ich will natürlich auch nicht komplett ohne Bezüge dastehen.

    Ich werde jetzt den neuen AG nochmal anfragen, ob nicht ein AV unter Vorbehalt meines Abschlusses geschlossen werden kann. Und ich werde bei der Arbeitsagenntur nachfragen, ob bei den Sperrfristen ein Ermessensspielraum besteht. Dann werde ich mal die Lage bei meinem jetzigen AG ausloten und hoffen, dass ich dann eine einvernehmliche Lösung finde.

    Hat noch jemand eine andere Idee, wie ich mich verhalten soll?

  6. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Ich kann’s nur nochmal sagen: scheue dich nicht, das mit deinem neuen AG zu besprechen und einen dir zumutbaren Vorschlag von denen zu erbitten. Die wollen dich ja genauso.

  7. User Info Menu

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Ich habe heute an meinen neuen AG geschrieben und um einen Arbeitsvertrag unter Vorbehalt gebeten. Hoffe auf Erfolg!

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    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Hallo, hier ein kurzes Update: ich habe auf meine Anfrage ein schriftliche Bestätgigung bekommen, dass ich eingestellt werde, wenn ich meinen Abschluss habe.

    Etwas mehr als vorher, aber immer noch kein Arbeitsvertrag.

    Ich habe jetzt gekündigt und es geht mir gut damit.

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    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Ich drueck die die Daumen, dass alles so klappt wie du es planst.
    Das Leben ist Zeichnen ohne Radiergummi.

  10. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Zitat Zitat von Salea Beitrag anzeigen
    Hallo, hier ein kurzes Update: ich habe auf meine Anfrage ein schriftliche Bestätgigung bekommen, dass ich eingestellt werde, wenn ich meinen Abschluss habe.
    Ich weiß nicht, inwieweit Dir das hilft? Dass Du bei Vorliegen des Abschlusses eingestellt wirst, war doch die Ausgangssituation.

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