Dass der Masterabschluss noch nicht vorhanden ist oder die Dissertation noch nicht fertig, haben wie alle naselang. Das kann man entsprechend im Vertrag berücksichtigen. Gibt keinen Grund, den Vertrag nicht jetzt schon auszustellen.
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Ergebnis 11 bis 20 von 32
Thema: arbeitsrechtliches Dilemma
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21.09.2020, 13:06Inaktiver User
AW: arbeitsrechtliches Dilemma
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21.09.2020, 13:08
AW: arbeitsrechtliches Dillema
Weil der Masterabschluss Voraussetzung für den Job ist.
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21.09.2020, 13:10
AW: arbeitsrechtliches Dilemma
Die betriebsärztliche Untersuchung fand schon statt. Das war auch eine Voraussetzung. Dazu noch die Zustimmung des Personlrats, der aber inzwischen auch schon zugestimmt hat.
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21.09.2020, 13:10Inaktiver User
AW: arbeitsrechtliches Dillema
Kann man das nicht als Bedingung in den Vertrag aufnehmen?
Andere Frage: wie wahrscheinlich ist es, den Abschluß nicht zu schaffen? Das Risiko scheint doch eher gering, oder?
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21.09.2020, 13:11
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21.09.2020, 13:12Inaktiver User
AW: arbeitsrechtliches Dilemma
Das scheint mir alles sehr ÖD-spezifisch zu sein, da kenne ich mich nicht aus. Sind Aufhebungsverträge im ÖD denn üblich?
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21.09.2020, 13:14Inaktiver User
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21.09.2020, 13:14
AW: arbeitsrechtliches Dillema
Ja, schreibe gerade an meiner Masterarbeit, habe noch eine mündl. Prüfung und die Verteidigung der Masterarbeit. Das Risiko ist tatsächlich sehr gering, es sei denn, Corona kommt mir irgendwie dazwischen...
Ansonsten kommmt noch das Risiko des Einstellungsstopps aufgrund der Kassenlage des Landes dazu, ebenfalls coronobedingt nicht auszuschließen.
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21.09.2020, 13:16
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21.09.2020, 13:32Inaktiver User
AW: arbeitsrechtliches Dilemma
Tja, anderswo geht das, sogar ständig. Sieh es mal so: wenn man immer warten würde, bis die Menschen ihre Abschlüsse fertig in der Tasche hätten, wären die alle eine Zeitlang arbeitslos. Das ist doch niemandem zuzumuten, dass er nach Abschluss des Studiums erst unterschreibt und dann womöglich erst die Stadt oder das Land wechseln kann.
Ja, durchaus. In der Wissenschaft sogar sehr häufig.


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