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  1. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Dass der Masterabschluss noch nicht vorhanden ist oder die Dissertation noch nicht fertig, haben wie alle naselang. Das kann man entsprechend im Vertrag berücksichtigen. Gibt keinen Grund, den Vertrag nicht jetzt schon auszustellen.

  2. User Info Menu

    AW: arbeitsrechtliches Dillema

    Weil der Masterabschluss Voraussetzung für den Job ist.

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    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Die betriebsärztliche Untersuchung fand schon statt. Das war auch eine Voraussetzung. Dazu noch die Zustimmung des Personlrats, der aber inzwischen auch schon zugestimmt hat.

  4. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dillema

    Kann man das nicht als Bedingung in den Vertrag aufnehmen?

    Andere Frage: wie wahrscheinlich ist es, den Abschluß nicht zu schaffen? Das Risiko scheint doch eher gering, oder?

  5. User Info Menu

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dass der Masterabschluss noch nicht vorhanden ist oder die Dissertation noch nicht fertig, haben wie alle naselang. Das kann man entsprechend im Vertrag berücksichtigen. Gibt keinen Grund, den Vertrag nicht jetzt schon auszustellen.
    Das hatte ich auch gedacht, dass man eine Vorbehaltsklausel einbauen könnte und hatte das auch erfragt. Die Antwort war, dass das leider nicht möglich ist.

  6. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Das scheint mir alles sehr ÖD-spezifisch zu sein, da kenne ich mich nicht aus. Sind Aufhebungsverträge im ÖD denn üblich?

  7. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Andere Frage: wie wahrscheinlich ist es, den Abschluß nicht zu schaffen? Das Risiko scheint doch eher gering, oder?
    Wenn die Pandemie anhält, ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass der Prüfungstermin sich verschiebt.

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    AW: arbeitsrechtliches Dillema

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kann man das nicht als Bedingung in den Vertrag aufnehmen?

    Andere Frage: wie wahrscheinlich ist es, den Abschluß nicht zu schaffen? Das Risiko scheint doch eher gering, oder?
    Ja, schreibe gerade an meiner Masterarbeit, habe noch eine mündl. Prüfung und die Verteidigung der Masterarbeit. Das Risiko ist tatsächlich sehr gering, es sei denn, Corona kommt mir irgendwie dazwischen...

    Ansonsten kommmt noch das Risiko des Einstellungsstopps aufgrund der Kassenlage des Landes dazu, ebenfalls coronobedingt nicht auszuschließen.

  9. User Info Menu

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das scheint mir alles sehr ÖD-spezifisch zu sein, da kenne ich mich nicht aus. Sind Aufhebungsverträge im ÖD denn üblich?
    Ist tatsächlich ÖD, ob da Aufhebungsverträge möglich und üblich sind, weiß ich nicht, ist meine erste Kündigung. Mein jetziger AG ahnt nichts, weiß auch nichts von meinem Studium.

  10. Inaktiver User

    AW: arbeitsrechtliches Dilemma

    Zitat Zitat von Salea Beitrag anzeigen
    Das hatte ich auch gedacht, dass man eine Vorbehaltsklausel einbauen könnte und hatte das auch erfragt. Die Antwort war, dass das leider nicht möglich ist.
    Tja, anderswo geht das, sogar ständig. Sieh es mal so: wenn man immer warten würde, bis die Menschen ihre Abschlüsse fertig in der Tasche hätten, wären die alle eine Zeitlang arbeitslos. Das ist doch niemandem zuzumuten, dass er nach Abschluss des Studiums erst unterschreibt und dann womöglich erst die Stadt oder das Land wechseln kann.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sind Aufhebungsverträge im ÖD denn üblich?
    Ja, durchaus. In der Wissenschaft sogar sehr häufig.

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