Liebe Community,
da mir bereits zu einem früheren Zeitpunkt, die hier erhaltenen Ideen und Anregungen sehr geholfen haben, wende ich mich erneut an euch.
Eltern eines Arbeitnehmers leben ca. 500 km entfernt und ein Elternteil wird akut ins Krankenhaus eingeliefert. OP erfolgt, nicht lebensbedrohlich, aber mehrere Tage Beobachtung. Mittlerweile "normale" stationäre Krankenhausbehandlung. Es wird sich noch einige Wochen hinziehen, bis Elternteil zurück ins eigene, häusliche Umfeld kann.
Arbeitnehmer ist sofort nach Nachricht über Einlieferung ins Krankenhaus zum Eltern gereist und möchte nun solange Vorort bleiben, bis Elternteil wieder in der eigenen Wohnung ist.
Absprache zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem lautete zuerst auf Urlaub. Nun möchte Arbeitnehmer eben mehrere Wochen (genaue Zeitangabe nicht möglich) dem Arbeitsplatz fernbleiben,
"die Urlaubstage zurück" und pocht auf Freistellung.
Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung liegt nicht vor. Im Arbeitsvertrag ist zum Thema nichts festgeschrieben. Wenn ich mich nicht irre, liegt hier kein gesetzlich verankerter Anspruch vor oder fällt das unter Pflegezeit? Es müsste also eine individuelle Absprache/Vereinbarung getroffen werden. Demnacht ist es Ermessen des Arbeitgebers diese Freistellung zu gewähren oder dem Arbeitnehmer Urlaubstage anzurechnen - wie schätzt ihr das ein?
Auf dieser Grundlage nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungswerte mit solchen Situationen bzw. kennt Handlungsweisen in ähnlichen Fällen?
Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
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27.01.2020, 16:00
Freistellung - Erfahrungswerte
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27.01.2020, 16:15
AW: Freistellung - Erfahrungswerte
Du spielst vermutlich auf das Pflegeunterstützungsgeld an.
Das gibt es maximal 10 Tage im Jahr.
Pflegeunterstutzungsgeld fur kurzzeitige Pflegesituationen bis zu 10 Arbeitstage"Never take things personally. [...] Always give the benefit of doubt, until evidence to the contrary. Never assume malice. We are all going through things and you never know the inner battles some of us fight, so it‘s best to check your ego at the door.“
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27.01.2020, 16:32Inaktiver User
AW: Freistellung - Erfahrungswerte
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Angehörige derzeit im Krankenhaus und damit erstmal gut aufgehoben.
Es gab hier mal einen Strang zu diesem Thema mit einer ähnlichen Konstellation, da war die Diskussion, ob Pflegezeit genommen werden kann, wenn man selbst gar nicht pflegt und auch nicht mit der Organisation von Pflege beschäftigt ist.
Nachtrag: Schon gefunden.
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27.01.2020, 17:27
AW: Freistellung - Erfahrungswerte
Ich habe das hier gefunden:
Pflegezeit und Familienpflegezeit ▶ Anspruche - Dauer - Tipps
Du kannst neben der bereits erwähnten 10 Tage kurzzeitigen Arbeitsverhinderung auch bis zu sechs Monate Pflegezeit beantragen.
Vielleicht hilft dir das weiter.


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