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  1. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Ullalla Beitrag anzeigen
    Gibt es die Formulare nicht online?
    doch, und so, wie es joringel angibt, hat er/sie ja auch den Zugang dazu bekommen, um den Antrag auszufüllen und die Anlagen auf den Weg zu bringen. Es hat wohl nicht so geklappt, und nun ist das Amt schuld.
    Alternativ gibt es den Antrag ja in Papierform, dazu muss man aber zur Agentur für Arbeit, da die Bögen personalisiert werden, die gibt es meines Wissens nach nicht als Blankovordruck irgendwo.

  2. User Info Menu

    AW: Arbeitsagentur

    Man könnte auch einfach nochmal die Service-Telefonnummer wählen. Es sitzt da nicht nur ein Mitarbeiter.
    Ich war selbst mehr als einmal arbeitslos und habe die Servicenummer häufig bemüht.

    Und in den allermeisten Fällen waren die Berater da sehr kompetent.

    Mir fehlt ein bisschen das Verständnis dafür, dass im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht alles, wirklich alles getan wird, was in der Situation gefordert ist.


  3. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Lizzie64 Beitrag anzeigen
    Man könnte auch einfach nochmal die Service-Telefonnummer wählen. Es sitzt da nicht nur ein Mitarbeiter.
    Ich war selbst mehr als einmal arbeitslos und habe die Servicenummer häufig bemüht.

    Und in den allermeisten Fällen waren die Berater da sehr kompetent.

    Mir fehlt ein bisschen das Verständnis dafür, dass im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht alles, wirklich alles getan wird, was in der Situation gefordert ist.
    Hervorhebung von mir

    Ich denke mir oft, dass es den Menschen leichter fällt, zu schimpfen und die Schuld bei anderen zu suchen, anstatt sich selbst zu bemühen. Es ist unbestritten, dass der Amtsschimmel auch seltsame Kapriolen schlägt, Dinge schieflaufen oder umständlich sind, dennoch gibt es auf Nachfrage oder Eigenbemühung immer Lösungen, damit es weitergeht.
    Hier wäre es tatsächlich am einfachsten, nochmal zur Agentur für Arbeit zu gehen und sich entweder den OnlineAntrag erklären zu lassen (es gibt in größeren Behörden dafür extra Selbst-Eingabeplätze soweit ich weiß) oder die ganzen Vordrucke in Papierform mitzunehmen.

  4. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Lizzie64 Beitrag anzeigen
    Man könnte auch einfach nochmal die Service-Telefonnummer wählen. Es sitzt da nicht nur ein Mitarbeiter.
    Ich war selbst mehr als einmal arbeitslos und habe die Servicenummer häufig bemüht.

    Und in den allermeisten Fällen waren die Berater da sehr kompetent.

    Mir fehlt ein bisschen das Verständnis dafür, dass im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht alles, wirklich alles getan wird, was in der Situation gefordert ist.
    Die TE wird aber ab Februar sowieso wieder arbeiten, das sind ja nur noch ein paar Tage bis dahin.
    Bringt es dann eigentlich überhaupt noch was, das Formular jetzt auszufüllen bzw. würde sie das ALG I auch noch nachträglich für den Januar bekommen, wenn sie schon im neuen Job ist? Dann ist sie ja eigentlich logischerweise auch nicht mehr darauf angewiesen.

  5. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die TE wird aber ab Februar sowieso wieder arbeiten, das sind ja nur noch ein paar Tage bis dahin.
    Bringt es dann eigentlich überhaupt noch was, das Formular jetzt auszufüllen bzw. würde sie das ALG I auch noch nachträglich für den Januar bekommen, wenn sie schon im neuen Job ist? Dann ist sie ja eigentlich logischerweise auch nicht mehr darauf angewiesen.
    Wenn sie Leistungen für den einen Monat zwischen den Jobs bekommt, dann zählt das für die Rentenanwartschaft, sonst fehlt ihr womöglich irgendwann der Monat.

  6. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn sie Leistungen für den einen Monat zwischen den Jobs bekommt, dann zählt das für die Rentenanwartschaft, sonst fehlt ihr womöglich irgendwann der Monat.
    Achso, okay, war mir so nicht bewusst. Danke! (ich sehe gerade, das mit der Lücke in der RV stand aber auch vorher im Thread. Sorry!)

    Aber bekommt sie die denn überhaupt noch, wenn sie das Formular jetzt ausfüllen würde? Ich weiß nicht, wie lange die Agentur braucht, um das ausgefüllte Formular zu bearbeiten, aber wenn das noch ein paar Tage dauern sollte, ist der Monat doch rum.

  7. User Info Menu

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die TE wird aber ab Februar sowieso wieder arbeiten, das sind ja nur noch ein paar Tage bis dahin.
    Bringt es dann eigentlich überhaupt noch was, das Formular jetzt auszufüllen bzw. würde sie das ALG I auch noch nachträglich für den Januar bekommen, wenn sie schon im neuen Job ist? Dann ist sie ja eigentlich logischerweise auch nicht mehr darauf angewiesen.
    Arbeitslosengeld 1 ist nach meinem Kenntnisstand nicht an Bedürftigkeit gekoppelt.
    life is all about
    finding people who
    are your kind of
    CRAZY

  8. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Achso, okay, war mir so nicht bewusst. Danke! (ich sehe gerade, das mit der Lücke in der RV stand aber auch vorher im Thread. Sorry!)

    Aber bekommt sie die denn überhaupt noch, wenn sie das Formular jetzt ausfüllen würde? Ich weiß nicht, wie lange die Agentur braucht, um das ausgefüllte Formular zu bearbeiten, aber wenn das noch ein paar Tage dauern sollte, ist der Monat doch rum.
    Sie bekommt es sicherlich nicht am Monatsende, ausser die erforderlichen Anlagen (Arbeitsbescheinigungen der letzten Arbeitgeber) liegen ihr schon vor und sie kann den ausgefüllten Antrag schnell abgeben.
    Aber der Antrag gilt rückwirkend ab persönlicher Arbeitslosmeldung, eine verspätete Abgabe hat nur Einfluss auf den Auszahltermin , nicht aber auf den Anspruch, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Also auch, wenn der Antrag erst in 8 Wochen eingeht, besteht der Anspruch, bei rechtzeitiger Arbeitlosmeldung vom 01.01.-31.01. und wird halt dann ausgezahlt, wenn alles bearbeitet ist. Dann gibt's auch den Bescheid.

  9. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Ullalla Beitrag anzeigen
    Arbeitslosengeld 1 ist nach meinem Kenntnisstand nicht an Bedürftigkeit gekoppelt.
    Arbeitslosengeld 1 ist an die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie dem Netto-Einkommen gekoppelt. Die Dauer des ALG I ist auch an das Alter der Person sowie die Dauer der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gekoppelt. Es ist eine Versicherungsleistung.

  10. Inaktiver User

    AW: Arbeitsagentur

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn sie Leistungen für den einen Monat zwischen den Jobs bekommt, dann zählt das für die Rentenanwartschaft, sonst fehlt ihr womöglich irgendwann der Monat.
    Auch, wenn sie keine Leistungen bekommt. Gemeldet hat sie sich ja.

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