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  1. Inaktiver User

    AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich recht erinnere, kann man die Abmahnung mit "Zur Kenntnis genommen, wird jedoch nicht akzeptiert, sondern ich werde mich arbeitsrechtlich beraten lassen" unterschreiben. ... sagte die Gewerkschaftsvertreterin?
    Korrekt - mit der Unterschrift unterschreibt man nur, dass man die Abmahnung erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Sonst nichts.

    Deshalb denke ich auch nicht, dass eine per email irgendwie gültig ist.

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    AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Bei einem Aufhebungsvertrag musst du mit 3 Monaten Sperre beim ALG rechnen.
    Die Sperre beim Arbeitslosengeld kann man aber verhindern. Dafür muss sie mit dem Aufhebungsvertrag (bevor sie ihn unterschreibt) bei der Leistungsabteilung in der Agentur vorsprechen (und sich das Ergebnis schriftlich geben lassen).

  3. Inaktiver User

    AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?

    Eine Abmahnung würde ich übrigens immer als Vorbereitung einer Kündigung ansehen, und mich schleunigst nach etwas anderem umsehen. Auch wenn die jetzt vielleicht ungültig ist ….. Dann gibt es halt eine neue, formal korrekte.

    Wenn der Chef das ganz offen als Möglichkeit preist, allemal.

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