Ich sollte mal eine Abmahnung erhalten, da ging es um die Arbeitszeiten, die ich so wie vorgelegt nicht akzeptiert habe.
Ich habe (höflich und achtungsvoll) gesagt, ich lasse mich erstmal rechtlich beraten, bevor ich sie akzeptiere, denn ich könnte es mir nicht vorstellen, dass ich nicht im Recht wäre.
Das habe ich dann auch binnen kurzer Zeit getan (bin seit vielen Jahren in der Gewerkschaft), und zwar außerhalb der Firma!
Dass ich in der Gewerkschaft bin, weiß übrigens niemand in meiner Firma. Theoretisch müssten wir einen Betriebsrat haben (knapp 70 Mitarbeiter), aber der ist wohl schon vor Jahren, beovr ich anfing dort zu arbeiten, abgeschafft worden.
Und tatsächlich, ich habe nie wieder von der Abmahnung gehört, meinen Vorstellungen von Arbeitszeit wurde stillschweigend entsprochen, und mein Betriebsleiter ist danach immer sehr achtungsvoll mit mir umgegangen. Was echt war!
Wenn auch nicht meine direkte Vorgesetzte.
Jetzt arbeite ich in einer anderen Abteilung, auf eigene Initiative. Nicht, dass das Zuckerschlecken wäre, Probleme gibt es wahrscheinlich überall ... eben andere Probleme ...
Mir ist bei der Gewerkschaft gesagt worden, schon dadurch, dass ich in der Firma angekündigt habe, dass ich mich rechtlich beraten lassen werde, würde ich nie wieder etwas von der Abmahnung hören.
Ich weiß von mindestens zwei Mitarbeiterinnen, dass sie sich von Arbeitsanwälten beraten haben lassen und deren Anliegen danach in unserer Firma dann nicht mehr angezweifelt wurde.
Also würde ich es immer wieder tun. Man fühlt sich dann einfach auch besser.
In der Gewerkschaft gibt es für die verschiedenen Berufe verschiedene Berater, die sich dann in dem Fach auskennen.
Freilich muss man da wahrscheinlich auch Glück haben. Ich hatte eben Glück.
Wenn ich mich recht erinnere, kann man die Abmahnung mit "Zur Kenntnis genommen, wird jedoch nicht akzeptiert, sondern ich werde mich arbeitsrechtlich beraten lassen" unterschreiben. ... sagte die Gewerkschaftsvertreterin?
Da es jedoch einige Jahre her war, weiß ich nicht mehr, ob ich mir es richtig gemerkt habe.
Jedenfalls viel Glück, wünsche ich Dir. Samantha_G!
Antworten
Ergebnis 11 bis 20 von 23
-
18.06.2019, 08:06Inaktiver User
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
Geändert von Inaktiver User (18.06.2019 um 08:12 Uhr)
-
18.06.2019, 08:31
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer eine Abmahnung nicht gegenzeichnen.
-
18.06.2019, 08:34Inaktiver User
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
Stimmt. Aber wenn du das Schreiben annimmst ist es eine Zustimmung.
Und die kommt in die Personalakte - bei drei Verstößen in die gleiche Richtung ist eine Kündigung gerechtfertigt. Auch wenn es vorm Arbeitsgericht immer um Abfindung geht. Sehr selten um Wiedereinstellung.
Ich habe viele Jahre auf dem Arbeitsgericht verbracht für Arbeitgeber und nicht eine Kündigung ging durch ohne Abfindung.
Arbeitsrichter stehen auf Seiten des AN.
-
18.06.2019, 09:02
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
1. prüfe für dich, ob du dort arbeiten willst oder ob du nicht doch einen adäquaten Job wo anders suchst und findest, denn die Probleme scheinen ja durchaus auch unternehmensbedingt zu sein
2. wenn du dort bleiben willst, dann würde ich schauen, wie du dich konstruktiv einbringen kannst, vielleicht lassen sich die internen Prozesse ja verbessern und du kannst Teil dieser Verbesserung sein.
3. Ich habe gelernt, dass man gegen Abmahnungen im Zweifel nicht vorgeht. Die meisten arbeitgeberseitigen Abmahnung sind nämlich falsch, unvollständig, etc. Ein Vorgehen gegen die Abmahnung erklärt dem AG unter Umständen, wie er die nächste Abmahnung "besser" formuliert. Eine inkorrekte Abmahnung hingegen schadet dem AG vor Gericht, weil eine darauf gestützte Kündigung genauso unwirksam ist.
4. Ich würde meine Kraft nicht auf den Kampf gegen das Unternehmen verschwenden, damit ist selten etwas zu gewinne, sondern darauf wie ich meine Situtation verbessern kann.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
-
18.06.2019, 14:23Inaktiver User
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
Bist du dir da sicher? Ich kenne das eigentlich eher so wie untenstehend beschrieben, also das man zumindest die Kosten für den eigenen Anwalt zahlt.
Anders als vor anderen Gerichten besteht vor dem Arbeitsgericht (der ersten Instanz) keine Kostenerstattungspflicht. Das bedeutet, dass jede der Parteien ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat, unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert. Auch diese Regelung dient dem Arbeitnehmerschutz, da sie sicherstellen soll, dass der Arbeitnehmer auch für den Fall, dass er den Prozess verliert, nicht die Anwaltsgebühren des Arbeitgebers tragen muss.
Quelle:
-
18.06.2019, 14:29Inaktiver User
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
-
18.06.2019, 14:37Inaktiver User
-
18.06.2019, 14:39Inaktiver User
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
In Bremen scheint es anders zu sein als in anderen Bundesländern. Wir können ja auch noch über die Abeitnehmerkammer gehen - da bekommst du hier kostenlose Unterstützung.
Und die Prozeßkosten zahlt der Verlierer - hier in Bremen verliert zu 99,9 % der Arbeitgeber..
Edit - Angestelltenkammer / Arbeiterkammer - wir zahlen eien winzigen Betrag der hier in Bremen und auch im Saarland vom Gehalt abgezogen wird. Dafür ist Beratung kostenlos, Kurse für Weiterbildung werden gesponsert etc. pp
-
18.06.2019, 21:57
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
Hallo Ihr Lieben,
danke für die vielen Rückmeldungen. Ich habe mich inzwischen beruhigt, nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. Eure Meinungen bestätigen mir, dass eine ausserordentliche Kündigung wahrscheinlich nicht durchzusetzen sein wird. Und wenn es doch versucht wird, so habe ich Wege mich zu wehren. Erstmal ändert sich durch die Abmahnung ja eigentlich nichts, ich werde weiter nach meinen besten Möglichkeiten meine Job machen und abwarten.
Allerdings hatte ich noch keine Gelegenheit mit meinem Chef unter vier Augen zu reden, das wird erst morgen stattfinden. Dann kriege ich vielleicht Klarheit, mit welchen Absichten er eigentlich die Sache verfasst hat, und wie belastbar das Verhältnis noch ist.
Muss jetzt erstmal schlafen, gestern habe ich kein Auge zugetan
Samantha
-
20.06.2019, 11:21
AW: Abmahnung - drohende Kündigung abwarten oder selbst Aufhebungsvertrag anbieten?
Was das betrifft: da würde ich an Deiner Stelle Deinen Chef über jeden Deiner Teilschritte schriftlich informieren und dann an den entsprechenden Stellen ausführen, dass Du derzeit noch auf Ergebnis X, Rückmeldung Y aus Abteilung Z wartest, dass sich a,b,c verzögert, weil Abteilung M dir noch nicht die benötigen F geliefert hat und fragen, was Du jetzt machen sollst, weil sich das auf Deadline 1234 Deiner Meinung nach auswirkt etc. pp.
No hell below us, above us only Sky...


Zitieren

