Ja dann werde ich das mal wirklich in Angriff nehmen, sonst ist es nur eine Frage der Zeit wann man noch größere Probleme bekommt.
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Ergebnis 41 bis 50 von 59
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19.04.2019, 20:03
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
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20.04.2019, 05:34
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
Aha. Was sie sagt, ist Geblubber, sie ist ein Plappermäulchen...und deine eigenen Fehler sind natürlich nicht so schlimm. Ja nee ist klar.
Gib es verdammt nochmal einfach zu, dass du Mist gebaut hast!
Zu deinen restlichen Aussagen: Da sehe ich es wie die anderen hier. Du musst analysieren, warum dir alles über den Kopf wächst und warum du keine Kunden gewinnst. Und dann überlegen, was du tun wirst. Auch wenn es vielleicht dazu kommt, dass du die Firma aufgeben musst.Geändert von Killeshandra (20.04.2019 um 05:39 Uhr)
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20.04.2019, 06:17
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
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20.04.2019, 07:29
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
Ich zahle 10,50 Euro.
Manchmal denke ich es ist besser, aber das Unternehmen ist mein Lebenswerk. Ich habe irgendwie nichts was ich sonst machen soll, wenn ich ehrlich bin.
Trotzdem hätten einige Äußerungen nicht sein müssen.
Man kann über 1 oder 6 abrechnen ist doch nicht tragisch? Man bekommt das doch spätestens bei der Steuererklärung zurück.?
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20.04.2019, 07:46
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
Ist das dein Ernst? Wenn die schon einen Job in SKI hatte, zahlst du über SKVI deutlich höhere Sozialabgaben! Tust du das nicht, allgemein gesprochen, kann das den Tatbestand der Hinterziehung von Sozialabgaben (Straftat)erfüllen, und dann kann das "Plappermäulchen" dich beim Zoll anzeigen. Was ich an ihrer Stelle machen würde, übrigens.
Zu der Erstattung bei der Steuererklärung - hätte sie über VI abgerechnet werden müssen, muss sie Beiträge nacherstatten.
Dass du offenbar wenig schriftlich fixierst und ihre Abrechnungen nicht auf die Reihe kriegst spricht auch nicht gerade für dein kaufmännisches Geschick, um es mal freundlich zu formulieren.
Ich hätte übrigens genauso wie sie gehandelt. Du kannst froh sein, wenn das keine weiteren Konsequenzen hat als dass du ihr und dem Anwalt Geld geben musst. Unglaublich.
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20.04.2019, 08:33
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
Das einzige was sich ändert, wäre die Lohnsteuer. Die bei Stkl 1 und ihrem Verdienst nicht in der Klasse angefallen wäre. Die Sozialabgaben ändern sich nicht.
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20.04.2019, 09:01
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
Ist das tatsächlich so? Okay. Aber wenn du sie nach SKI angemeldet hast, hast du ja Lohnsteuer nicht korrekt abgeführt. Und gerade dass du keine richtigen Abrechnungen für sie erstellst ist auch so ein Ding. Kein AN hat Lust, denen hinterherzurennen wochenlang.
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20.04.2019, 09:07
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20.04.2019, 09:13
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
Siehe hier :
Haftung des Arbeitgebers fur Lohnsteuer und Beitrage / Lohnsteuer | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Du haftest dafür.
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20.04.2019, 09:30
AW: Ehemalige Arbeitnehmerin hat mich über den Tisch gehauen?
Ich habe doch im Nachhein Gehaltsabrechnungen für Stkl 6 erstellt. Normalerweise hätte sie die 200 Euro für Lohnsteuer nachzahlen müssen. Ich habe die dann aus meiner eigenen Tasche bezahlt.
Ehrlich gesagt war ich froh dass sie im Februar gekündigt hat und dass sich das dann in Wohlgefallen auflöst, da ich genug Stress habe. Konnte ja nicht wissen, dass sie so hartnäckig ist.Geändert von Malily (20.04.2019 um 09:44 Uhr)


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