Von der Seite: Hensche, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht:
Wann haben Klagen auf Bezahlung von Überstunden Aussicht auf Erfolg?
Lohnklagen mit dem Ziel, den Arbeitgeber zur Zahlung von Überstunden verurteilen zu lassen, scheitert in den meisten Fällen. Das liegt daran, dass die Arbeitsgerichte vom Arbeitnehmer verlangen, konkret jede einzelne Überstunde zu belegen. Und nicht nur jede einzelne Überstunde, sondern auch die Tatsache, dass diese Überstunde auf Anweisung des Arbeitgebers, zumindest aber mit seinem "Wissen und Wollen" geleistet wurde. Und da sich Arbeitgeber vor Gericht meist an keine einzige Überstunde erinnern können, werden Überstundenzahlungsklagen meist abgewiesen.
Aussicht auf Erfolg haben solche Klagen daher meistens nur, wenn der Arbeitgeber oder eine Führungskraft Stundenzettel des Arbeitnehmers abgezeichnet hat, und wenn sich aus den Stundenzetteln die genaue Lage und der Umfang der Überstunden ergibt. Außerdem muss der Arbeitnehmer, wenn er Geld für geleistete Überstunden haben will, meist auch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen beachten. Aussicht auf Erfolg hat eine Überstundenzahlungsklage in solchen Fällen nur, wenn der Arbeitnehmer seine Ansprüche rechtzeitig unter Wahrung der Ausschlussfrist angemahnt hat.
Du bist im Fall des Falles darlegungs- und beweispflichtig für die Überstunden.
Und damit ein Arbeitgeber sich eben gerade nicht in "Erinnerungslücken" flüchten kann, bietet es sich schlicht an, sich Überstunden zum einen genehmigen zu lassen oder - so schon welche aufgelaufen sind - abzeichnen zu lassen.
Solange alles funktioniert, ist ja auch alles i.O. Nur auf diesen "Zustand" würde ich mich nie verlassen.
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Ergebnis 21 bis 30 von 266
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30.03.2019, 17:16Inaktiver User
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
Geändert von Inaktiver User (30.03.2019 um 17:22 Uhr) Grund: Sternchen entfernt
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30.03.2019, 17:32Inaktiver User
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
Ich denke, es steht einem Arbeitnehmer nicht zu, dem Arbeitgeber Fakten vorzuschreiben unter denen er selbst meint, da könne ein "Deal" gemacht werden (Schweigen gilt als Zustimmung). Entweder stehen Überstundenregelungen im Arbeitsvertrag (wieviel und wie sie abgegolten werden (Freizeit oder Bezahlung) oder sie werden/müssen vorübergehend vom Arbeitgeber angeordnet (aufgrund erhöhten Arbeitsanfalls für einen überschaubaren Zeitraum).
Letztlich gelten die Regelungen im AV und sollten sie sich dauerhaft ändern, werden auch diese schriftlich fixiert.
Wozu schließe ich überhaupt einen AV, wenn ggf. beide Seiten sich aus wichtigen Absprachen schleichend verabschieden? Wer will dann wann und für welchen Fall überhaupt noch irgend etwas beweisen können? Gewohnheitsrecht darf auch nicht überstrapaziert werden, sonst wäre ein schriftlicher AV nicht das Papier wert, auf dem er steht.
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30.03.2019, 18:12
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
ich kanns jetzt nicht mehr prüfen, da ich das Unternehmen verlassen habe, aber im Zuge einiger Jahre haben sich die arbeistvertraglichen Bedingungen aus verschiedenen Gründen geändert und mir liegen bzw haben nicht alle Bedingungen schriftlich vorgelegen. Der mir noch vorliegende Vertrag regelt nur allgemeine Bedingungen, die Arbeitszeit und Überstundenregelung kann ich nur noch gedanklich wiedergeben:
- zentrale Zeiterfassung gab es nicht
- der Manager regelt die Projektverteilung und damit auch die *Stundenbelastung*
- und dafür galt eben die Vertrauensarbeitszeit, wie folgt (immer im Rahmen der gesetzlichen Pausen- bzw Ruhezeiten): Arbeitskorridor von 06.00 - 20.00 uhr, innerhalb dieser Zeit konnte die Arbeitszeit geleistet werden, Start und Ende individuell, mit/ohne Unterbrechung, Bedingung war: Projekterfordernisse, d.h. Abgabetermine, Kundentermine, Teambesprechungen etc. mussten berücksichtigt werden, für den Abbau der Mehrstunden galt, die Zeit zwischen den Projekten zu nutzen
- zusätzlich gab es die Möglichkeit pauschale Mehrarbeit zu vereinbaren,
Was den AV angeht, in unserem Unternehmen war der - wie ich vermute - nur recht allgemein gehalten - wie ich schon schrieb: Allgemeine Bedingungen, die für alle AN gelten, aber bei ursprünglich 22.000 AN jeweils individuelle Regeln zu finden, dürfte schwer sein, zumal sich während der Dauer meiner Arbeitszeit auch die Tätigkeitsbilder deutlich geändert haben, insofern - und da habe ich meine Erfahrung/Vorgehensweise beschrieben, die für mich für Vertrauensarbeitszeit wichtig warenit isn´t the mountains ahead to climb that wear you out, it´s the pebble in your shoe - Mohammad Ali
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30.03.2019, 19:42
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
So sehe ich das auch Xanidae. Ich hatte noch nie eine Stelle wo es irgendeine Arbeitszeiterfassung gab. Allerdings sind wir auch alle ehrlich genug um jeden Tag nach 8 Stunden Arbeitszeit nach Hause zu gehen und nicht jeden Tag eine Stunde weniger zu arbeiten. Wenn doch mal etwas laenger dauert dann gehen wir halt frueher am naechsten Tag nach Hause. Oder nutzen Teile der Arbeitszeit fuer einen Arztbesuch, Einkaeufe oder etwas anderes. Ich habe mir mal die Muehe gemacht und tatsaechlich fuer mich alles aufgeschrieben, also Ueberstunden und nach pi x Daumen kuerzere Arbeitszeit. Ich kam so trotzdem auf rund 40 Wochenstunden raus. Wenn wirklich strukturell zuviel Arbeit anfaellt wird jemand eingestellt, entweder von einer anderen Firma ausgeliehen oder erstmal auf Projektbasis, und dann sieht man weiter.
Ich denke: warum will man sich von einer Stempeluhr kontrollieren lassen? Stempeluhren austricksen? Und warum erwartet man dass doch bestimmt jemand betruegt? Das klingt schon ziemlich unsympathisch um ehrlich zu sein.
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30.03.2019, 19:46Inaktiver User
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
Untersuchungen zeigen, dass Vertrauensarbeit im Schnitt viel mehr Ueberstunden produziert. Mag es auch "nur" vorauseilendem Gehorsam sein ...
Mach es nicht.Geändert von Inaktiver User (30.03.2019 um 20:05 Uhr)
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30.03.2019, 19:51Inaktiver User
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
Ich sehe es eher umgekehrt, in meinem Umfeld wird wieder auf Erfassung zurückgegriffen.
In Zeiten, wo man sich eh einloggen muss, um ins Gebäude zu gelangen bzw. bei uns muss man auch immer wissen, wer sich gerade im Gebäude aufhält, ist auch kein wirklicher logistischer Aufwand mehr. Und selbst bei Homeoffice gibt es doch Kernzeiten.
ALLE äussern sich positiv zu Stempeluhren, da man zu viele Stunden endlich wieder abtragen kann und eine greifbare Zahl hat.
Und man sich auch mal wieder, wie lange ein Projekt wirklich dauert.
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30.03.2019, 20:21Inaktiver User
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
Und ich denke, dass sicherlich in allem etwas Negatives gesehen werden kann. Die Zeiterfassung ist für mich nicht mehr als eine Zeiterfassung. Punkt. Ende. Warum das nun "Kontrolle" im negativen Sinn genannt wird, erschließt sich mir nicht. Früher waren die Chefs noch pünktlich in den Büros, um das pünktliche Eintreffen der Arbeitnehmer zu "kontrollieren" und selbstredend natürlich auch deren Arbeitsende
. Und für mich macht es eben keinen Unterschied, ob ich dann letztlich einer Selbstkontrolle unterliege oder dies über eine automatische Zeiterfassung mache.
Der für mich positive Unterschied besteht jedoch darin, dass die Zeiterfassung als Faktum anerkannt wird. Irgendwelche "Austricksereien" können wir nicht vornehmen und ich glaube, Normal-Arbeitnehmer eh nicht, weil sie gar nicht die entsprechenden administrativen Rechte zugeteilt bekommen. Wie gesagt: Wir führen unser Konto selbst, aber stets mit dem 2. Paar Augen, die unsere Eintragungen genehmigen. Es dient schlicht der Klarheit und das finden wir zumindest gut.
In Firmen/Büros/Behörden/Institutionen, wo das Vertrauenarbeitszeitmodell funktioniert, muss ja auch nix geändert werden.
Was ich jedoch so quer höre über andere Behörden, hat es maßgeblich zu schlechterem "Betriebsklima" geführt, weil einige sich viel bis sehr viel herausnehmen, andere ab und zu und wiederum andere strikt ehrlich arbeiten. Wer letztlich in diesem Modell der "Gelackmeierte" ist, muss ich nicht ausführen.
Und in arbeitsintensiven Jobs, wo Mitarbeiter schon im Vorfeld genau wissen, dass vieles/überwiegendes in der Normalarbeitszeit nicht zu schaffen ist, weil Projekte über Wochen/Monate laufen, Spezialkunden Zeitfresser sind etc. pp., ahnen schon, was auf sie zukommt: Nämlich arbeiten über Gebühr zum Nulltarif.
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30.03.2019, 20:28
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
9 Jahre Vertrauensarbeitszeit und ich werde nie wieder einen Vertrag unterschreiben der eine solche beinhaltet.
Bei uns gibt es keinerlei Ausgleichsmöglichkeiten, keine freien Tage, auch halbe Tage sind sehr schwierig obwohl es bei uns keine Kernarbeitszeit gibt. Die einzige Taktik nicht jeden Tag Überstunden zu machen ist, morgens erst um 10 zu kommen und dann bis 19 Uhr zu bleiben.
Ansonsten gibt es bei uns häufig Tasks die erst ab 18 Uhr gemacht werden können, Rollouts von Software die zu den üblichen Geschäftszeiten laufen muss. Manches geht auch nur Samstags. Ausgleich ist dann immer nur mit "mal früher gehen" möglich.
Aber das geht eher selten und wenn die Deadline näher rückt oder was nicht läuft, kann die Woche schnell 60-70 Stunden haben. Das ist mit "mal früher gehen" nicht mehr abzubauen. Die angeblichen ruhigen Zeiten mit Leerlauf, habe ich in den ganzen Jahren nicht erlebt. Wenn man das ganze dann anspricht, gibt es eben Vorschläge wie doch einfach die Mittagspause verlängern um ein bisschen Stunden abzubauen. Nicht das ich überhaupt Pause machen könnte.
Im Schnitt arbeite ich im Jahr gut einen Monat mehr.
Davor hatte ich keine Vertrauensarbeitszeit, aber ein Überstundenkonto welches nur bis 10h ging, hat sich von den Stunden nichts gegeben zu jetzt.
Im Moment bin ich gerade auf Jobsuche, hatte schon einige Gespräche, aber in der IT sind die Stellen mit brauchbarer Zeit und Überstundenregelung sehr rar.
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30.03.2019, 20:40Inaktiver User
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
.... dies gepaart mit Personalabbau und somit einer hohen Arbeitsverdichtung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die verbleibenden Arbeitskräfte auszuquetschen bis es nicht mehr geht bzw. diese nach und nach abwandern, so sie bessere Bedingungen bei anderen Arbeitgebern vorfinden.
Die Bedingungen bei und mit Vertrauensarbeitszeit muss gut erfragt und schlussendlich für sich durchdacht werden. Aufs Geratewohl und hoffend, dass ich jetzt nahezu tun und lassen kann, was ich will .... da wäre ich sehr, sehr vorsichtig.
Matt, ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Jobfindung!
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30.03.2019, 20:51Inaktiver User
AW: Vertrauensarbeitszeit: Große Freiheit oder Leibeigenschaft
Gelöscht.


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