An die Personaler unter euch:
Darf man das im CV einfach weglassen?
Ist das nicht unehrlich - und damit richtig schlimm, wenn das auffliegen sollte?
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Ergebnis 1 bis 10 von 79
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23.02.2019, 12:17
Wenn man im Lebenslauf was weglässt (outtake)
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23.02.2019, 12:32Inaktiver User
AW: Erster Job: Kündigung in der Probezeit
Jetzt führt das hier schon arg vom Ursprungsthema weg, ich weiß nicht, ob ein Mod das in einen separaten Strang verschrieben sollte. Ich lese das auch immer wieder, dass man rät, doch einfach den Lebenslauf zu frisieren und viele sind da erstaunlich schmerzfrei, wobei sie auf Lügen von anderen sehr empfindlich reagieren. Da wird oft mit zweierlei Maß gemessen.
Auslassungen können genauso Lügen sein. Lügen sind rechtlich definiert als Täuschungen, die bewusst irreführend sind. Damit sind Lügen „ein Grund zur Kündigung oder Anfechtung, da sie eine Fehlvorstellung über die tatsächlichen Umstände bewirken.“ Nun muss man natürlich schauen, bei was derjenige gelogen hat. Aber selbst wenn es kein wirklich gravierender Aspekt ist: das Vertrauensverhältnis ist beschädigt, wahrscheinlich sogar unwiderruflich. Ich rate also in den meisten Fällen dringend von Lügen und Auslassungen ab - zumal oft das Problem gar keines ist. Viele Bewerber wollen möglichst glatt und gesichtslos erscheinen, ohne Ecken und Kanten, das ist mMn ein großer Fehler. Viele Personaler hätten liebend gerne Bewerber, die auf die Frage, warum sie während der Probezeit bei XY aufgehört haben, klar benennen können, was sie dabei über sich gelernt haben und wie das dazu beiträgt, dass sie für diesen Job, über den heute gesprochen wird, genau der richtig sind. Negativ bewertet werden nur die, die dann die Fehler ausschließlich bei den anderen oder den Umständen suchen. Als wenn alle Menschen perfekt wären. Personaler wollen gar keine perfekten Menschen, aber welche, die sich selbst einschätzen können.
Anstatt dessen lässt man diese Erfahrung unter den Tisch fallen im Glauben, sich einen Gefallen zu tun.Geändert von Inaktiver User (23.02.2019 um 12:39 Uhr)
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23.02.2019, 12:33
AW: Erster Job: Kündigung in der Probezeit
Ich denke, das hängt sehr von Branche und Position ab.
Bei mir hat sich mal eine Sekretärin beworben, die ungelogen mindestens 25 kurzfristige Jobs hatte in einer weiten Bandbreite von Branchen. Wenn sie den einen oder anderen Job als Aushilfeverkäuferin in der Bäckerei oder an der Tankstelle weggelassen hätte, hätte ich das weder gemerkt, noch schlimm gefunden.
So hat sie gezeigt, dass sie auf jeden Fall arbeiten will und lieber irgendwas mache, als nicht zu arbeiten.
Wenn sich bei mir eine Sekretärin bewerben würde, die vorher bei der direkten Konkurrenz gearbeitet hat, dann würde ich das wissen wollen es es als "Betrug" empfinden, wenn sie es weg lässt.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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23.02.2019, 12:33Inaktiver User
AW: Erster Job: Kündigung in der Probezeit
Ein Lebenslauf ist ein Werbedokument. Was darin steht, muss stimmen, aber niemand ist gezwungen reinzuschreiben "2004—2006 Drogenrausch". Stattdessen würde man vielleicht schreiben "Jobben in verschiedenen Bereichen" oder "Selbstfindung".
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23.02.2019, 12:36Inaktiver User
AW: Erster Job: Kündigung in der Probezeit
Ich denke, es kommt immer darauf an, wie lang diese Phase war. Wie gesagt, dass es sich hier wirklich um volle sechs Monate gehandelt hat, ist erstmal nur Spekulation. Sechs Monate weglassen fände ich schon sehr auffällig, andernfalls hat man halt eine Lücke. Zudem sind heute alle so stark vernetzt, so dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass das nicht irgendwann mal jemand erzählt ("Ach, die, die ist damals bei uns in der Probezeit rausgeflogen...").
Ich bin daher für Offenheit. Immerhin hat man da ja auch Erfahrungen gesammelt.
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23.02.2019, 12:49Inaktiver User
AW: Erster Job: Kündigung in der Probezeit
Interessant wäre noch zu wissen, was im Zeugnis steht. Wenn da steht "Frau X wurde als Pressereferentin eingestellt. Ihre Aufgabe bestand im Einscannen von Presseartikeln. Wir trennen uns in der Probezeit und wünschen alles Gute" - dann bietet das Zeugnis keinen Mehrwert. Es sagt einfach nur, dass du den Job nicht konntest und auch sonst nichts, was man irgendwie anwenden konnte.
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23.02.2019, 12:51Inaktiver User
AW: Erster Job: Kündigung in der Probezeit
Blue, an sowas scheitere ich übrigens auch:
Ich habe sagen wir 3 Praktika während des Studiums gemacht. Für die heutigen Bewerbungen sind die nicht relevant (vollkommen fachfremd bei mir) und eins davon ist auch schlecht gelaufen.
Ich habe die nicht im Lebenslauf, u.a. weil der so schon fast 2 Seiten lang ist, und das als Berufsanfängerin.
Ist das nun eine Auslassung?
Ist es eine Auslassung, dass meine "Jobs zum Geld verdienen" (aus der Kategorie "kellnern") auch nicht drinstehen?
Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Ich habe nicht die leiseste Ahnung, wo "beschädigtes Vertrauensverhältnis" anfängt und ab wo das dann ein Kündigungsgrund ist.
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23.02.2019, 12:58
Wenn man im Lebenslauf was weglässt (outtake)
neuer Strang
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.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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23.02.2019, 13:01Inaktiver User
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23.02.2019, 13:15
AW: Erster Job: Kündigung in der Probezeit
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Geändert von Katzir (24.02.2019 um 09:01 Uhr)


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