Hallo Zusammen,
meine für mich zur Zeit geltende gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Meine Kündigung muss also am Montag(19.11.) vorliegen, dann sind es genau 6 Wochen bis zum 31.12.18.
Folgende Frage:
Im Dezember habe ich 8 Tage geplanten Urlaub. Letzte Woche bekam ich mitgeteilt, dass ich noch 10 UrlaubsTage und 2 zusätzliche wegen Mehrarbeit habe. Davon sollte ich 5 an meinen eh freien Tagen im Dezember nehmen und die restlichen 7 ins neue Jahr nehmen.
Wie sieht es denn nun in Hinblick auf die Kündigung aus? Kann ich dann die 12 Tage im noch bestehenden Arbeitsverhältnis - also dieses Jahr- nehmen oder muss ich die 7 Tage, die ich sonst ins neue Jahr genommen hätte, verfallen lassen? Gibt es da einen Rechtsanspruch oder beruht das auf dem Goodwill des AG?
Wenn ich die 12 Tage noch zusätzlich zu meinem geplantem Urlaub nehmen kann/muss, dann muss der Dezemberdienstplan neu geschrieben werden und bedeutet dass Kollegen meine Dienste übernehmen müssen und so in die Mehrarbeit gehen.
Die Chefin, die für mich verantwortlich ist, hat bei bisherigen Kollegenabgängen anstandslos die Resturlaube genehmigt. Sie ist aber zur Zeit im Urlaub. Die Kündigung werde ich also an die nächsthöhere Stelle schicken. Die Chefin dort ist erst seit kurzem für uns zuständig(aber schon länger im Unternehmen) und wird wahrscheinlich deshalb die Bearbeitung meiner Kündigung an meine Teamleiterin delegieren. Mit dieser verstehe ich mich nicht so gut. Daher ist es mir wichtig möglichst wasserdicht zu wissen ob ich in der Kündigung auf den noch zu nehmenden Urlaub verweisen und dementsprechend ein vorverlegtes Ausscheiden erbitten zu können.
Wenn der Urlaub mir vollständig genehmigt werden muss, wäre ich nur noch 3 Wochen im Unternehmen. Das macht mir ein wenig ein schlechtes Gewissen gegenüber meinen Kollegen, dass es jetzt doch so abrupt ist. Andererseits: ich kann einfach nicht mehr. Die Arbeit schnürt mit psychisch die Luft ab. Ich habe etwas Angst, dass ich mir es grad versaue mich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal in diesem Unternehmen zu bewerben, mein Unmut bezieht sich ja nur auf diesen einen Unternehmensbereich. Leider hat sich im letzten Jahr auch nichts interessantes für mich in den anderen Abteilungen aufgetan. Und nur dafür weiterhin auf dem Zahnfleisch gehen in der Hoffnung, dass sich doch noch etwas tut- nee,oder?
Schon mal lieben Dank im Voraus für Infos und Gedanken.
J.
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17.11.2018, 21:31
Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
Geändert von .Joanna. (18.11.2018 um 09:12 Uhr)
"Das höchste Glück ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit." Erasmus von Rotterdam...
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17.11.2018, 21:56Inaktiver User
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18.11.2018, 09:26
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
Du kannst direkt im Kündigungsschreiben deinen Resturlaub mit beantragen und nur wenn er nicht genehmigt wird, muss er ausbezahlt werden. Du brauchst die Verweigerung aber schriftlich zu Rechtsklarheit.
Mit fünfen ist man kinderreich!
Gemopst by Evelyn Sanders
Störchin mit Nr. 6 im Anflug, geplante Landung 02/2022

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03.09.2020, 10:14Inaktiver User
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
Hallo zusammen- der Strang ist älter- ich weiß-
aber Kündigung mit "gesetzlicher Kündigungsfrist" lt. Vertrag ist gerade mein Thema und ich habe bereits einen persönlichen Beratungstermin vereinbart- trotzdem bin ich vorab schon neugierig und hier weiß es bestimmt auch jemand?
So viel ich weiß, wurden die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer verändert auf 4 Wochen zum 15. d. Monats oder zum Monatsende? Finde jedenfalls nichts Gegenteiliges im www
danke schon mal für´s Antworten
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03.09.2020, 13:44
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
Die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung sind geregelt in § 622 BGB. Beachte dabei deine Betriebszugehörigkeit. Die verlängerten Fristen können nämlich u.U. auch für dich als Arbeitnehmer gelten.
Und bitte die Wochen vom Kündigungsstichtag an akribisch rückwärts zählen, wg. 1 Tag hat es schon fies Palaver gegeben.
Willst du kündigen und wirst du gekündigt ? Je nach dem, was genau du wissen möchtest, wäre diese Information hilfreich.
(für mich musst du diese Frage nicht beantworten
)
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03.09.2020, 14:17Inaktiver User
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
danke- ich als AN werde selbst kündigen- und 28 Tg rückwärts zählen- ja..
und ich hab´s gefunden!
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03.09.2020, 14:34Inaktiver User
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
Interessehalber: Darf man eigentlich "zu früh" kündigen? Also angenommen ich habe 30 Tage Kündigungsfrist und meine Kündigung ist 35 Tage, bevor ich das Unternehmen verlassen möchte, beim AG - ist das ein Problem?
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03.09.2020, 14:40Inaktiver User
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
Klar darfst Du das - und wenn das Verhältnis mit dem AG generell gut ist und man vorher die Erfahrung gemacht hat, daß man auch nach Kündigung noch anständig behandelt wird, sagt man dem AG so früh wie möglich Bescheid, damit man noch helfen kann, jemand einzuarbeiten.
Wenn man aber erlebt, daß Mitarbeitern die Hölle auf Erden nach einer Kündigung bereitet wird, schiebt man das auf den letztmöglichen Termin.
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03.09.2020, 14:57Inaktiver User
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
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03.09.2020, 15:07Inaktiver User
AW: Fragen zur Eigenkündigung: Resturlaub
Ach ja - und bei manchen Arbeitsverhältnissen versucht man, allen Urlaub und Überstunden dazu zu nutzen, die Hölle auf Erden zu verkürzen....
Ich selbst hatte sowohl als auch schon.
Meist waren es aber eher normale Arbeitsverhältnisse mit normaler Kündigung, bei der man auseinanderging mit dem Gefühl, daß man sich immer zweimal sieht und es einfacher ist, wenn da nicht alles Porzellan zerbrochen ist. Ich habe Arbeitsverhältnisse gehabt, bei denen es bis heute noch nach 25 Jahren freudige regelmäßige Treffen der ehemaligen Kollegen samt ehemaligem Chef gibt (und wenn er nicht kommen kann, schickt er Grüße). Wir versuchen es jährlich, schaffen es meist alle 2 Jahre.


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