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30.12.2017, 12:14Inaktiver User
AW: Steuererklärung: Selbst machen, Steuerhilfe oder Steuerberater?
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30.12.2017, 12:14Inaktiver User
AW: Steuererklärung: Selbst machen, Steuerhilfe oder Steuerberater?
doppelt ..... .....
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30.12.2017, 12:30Inaktiver User
AW: Steuererklärung: Selbst machen, Steuerhilfe oder Steuerberater?
Steuervorauszahlungen verlangt das Finanzamt bei angestellten Arbeitnehmern nur, wenn bei der Steuerklassenkombi III /V regelmäßig Nachzahlungen geleistet werden mussten.
Das kann man aber sehr leicht vermeiden, indem beide Partner die Steuerklasse IV wählen. Man zahlt dann unterjährig zwar mehr Steuern, bekommt aber nach der Einkommenssteuererklärung meist eine Rückzahlung.
Wie hier schon mehrfach erwähnt, bleibt die Gesamtsteuerbelastung immer gleich.
(OT Ich würde immer eine Rückzahlung vorziehen. Ich zahle auch lieber bei Strom und Gas einen etwas höheren monatlichen Abschlag, um Nachzahlungen zu vermeiden. Da die Zinsen ohnenhin nahe Null gehen, spielt das Argument des kostenlosen Darlehens an Finanzamt, Strom- oder Gasversorger auch keine Rolle mehr.)
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30.12.2017, 15:36
AW: Steuererklärung: Selbst machen, Steuerhilfe oder Steuerberater?
bei mir zum beispiel trifft außer eine einzige von dir genannte zahlung nichts zu
folglich wird da auch nichts gemeldet
wie kommst du darauf das eine schwerbehinderung an das finanzamt gemeldet wird ?
wenn man den freibetrag in anspruch nehmen will, legt man bei unbefristetem ausweis diesen einmalig dem finanzamt vor, gemeldet wird da gar nichts
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30.12.2017, 16:31Inaktiver User
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30.12.2017, 21:47



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