Guten Abend, vielleicht kann mir jemand helfen, wann muss ich meinen Minijob in der Probezeit kündigen wenn ich ab 01.01.18 einen neuen Minijob habe? Ich bin noch in der Probezeit und habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Zu welchem Datum muss ich meine Kündigung abgeben?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 15
-
03.12.2017, 19:26
Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
"Man kan nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen - denn Zukunft kann man bauen."
Antoine de Saint-Ecupéry
-
03.12.2017, 19:32
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
Du kündigst zum 31.12.2017. Zähle 2 Wochen zurück und dann nimmst du noch einen „Angsttag“ zusätzlich, und dann ist der Drops gelutscht. Und wenn du die Kündigung 2 Tage zu früh abgibst, passiert genau: nix.
-
03.12.2017, 19:35
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
-
03.12.2017, 19:36
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
Danke Chincat für Deine Antwort. Also würde es auch reichen, wenn ich die Kündigung spätestens am 15.12. abgebe, denn ich habe die Zusage für die neue Stelle noch nicht ?
"Man kan nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen - denn Zukunft kann man bauen."
Antoine de Saint-Ecupéry
-
03.12.2017, 19:49
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
Da der 31.12. ein Sonntag, der 30.12. ein Samstag ist, muss die 2-Wochenfrist auf den 29.12. berechnet werden. D. h. die Kündigung muss spätestens am 15.12. nachweislich beim Arbeitgebereingegangen sein. Den Nachweis erhältst Du am Einfachsten, wenn Du Dein Kündigungsschreiben kopierst, die Kündigung persönlich beim Empfangsberechtigten abgibst und Dir von diesem auf der Kopie handschiftlich bestätigten lässt, dass er das Originalschreiben am .. 12.2017 erhalten hat.
Der Sinn des Lebens ist das Glück.
Und wenn das Glück dich verlässt, lauf hinterher.
Kranich-Frain-Schlamperl-Sternensammlerin-Lebensliebe+Sonnenkranich-?
-
03.12.2017, 19:52
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
vielen herzlichen Dank für die Antworten.
"Man kan nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen - denn Zukunft kann man bauen."
Antoine de Saint-Ecupéry
-
03.12.2017, 20:47
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
Das ist falsch. Es ist völlig unerheblich, welcher Wochentag der letzte Arbeitstag ist. Eine Kündigung zum 29. gibt es nicht, wenn die Kündigungsfrist "zum Ende des Monats" lautet. Wenn es - wie oft in der Probezeit - 2 Wochen sind, ist auch der Wochentag des letzten AT unwichtig, jedoch nicht der, des Fristdatums zu dem abgegeben werden muss (klar, bei 2 Wochen wäre das dann auch ein WE Tag = Freitag davor abgeben, wenn der Postempfangsberechtigte nur Mo - Fr erreichbar ist.).
-
03.12.2017, 22:15Inaktiver User
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
Die gesetzliche Frist von zwei Wochen ist einschlägig, sofern keine abweichenden arbeitsvertraglichen Regelungen getroffen wurden.*
Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach den*§§ 186 ff. BGB. Das für den Beginn der Kündigungsfrist maßgebende Ereignis ist grundsätzlich der Zugang der Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber.*
Gemäß*§ 187 Abs. 1 BGB*wird der Tag, an dem die Kündigung zugeht* nicht in die Berechnung der Kündigungsfrist mit einbezogen. Daher beginnt der Lauf der Kündigungsfrist erst am darauffolgenden Tag. (vgl. ErfK / Müller-Gloge,*§ 622 BGB*Rn 11).*
-
03.12.2017, 23:48
-
03.12.2017, 23:50
AW: Zu welchen Datum Minijob in der Probezeit kündigen, wenn neue Stelle 01.01.18
§ 622 BGB - Einzelnorm
arbeitsvertraege im bgb


Zitieren
)

