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    Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Hallo zusammen!
    Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.
    Nebenbei arbeite ich in einem großem Multiplexkino im Ruhrgebiet.
    Unser neuer Chef ist ein echter Psycho und versucht immer wieder illegale Sachen durchzusetzten und terrorisiert uns. Der BR hat viel mit ihm zu tun.
    Jetzt erklärte er einer Kollegin sie könne nicht vorzeitig kündigen und müsse die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Bis jetzt konnte man einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
    Das gab natürlich Stress und er drohte ihr mit einer mehreren Tausend € hohen Vertragsstrafe für den Fall, dass sie unentschuldigt fehlen würde.
    Soweit mir bekannt ist gibt es dazu keine Klausel in unseren Arbeitsverträgen.
    Ist das legal? Soweit ich gelesen habe, geht das nur wenn eine Klausel das vorsieht.
    Was denkt ihr?
    Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin

  2. Inaktiver User

    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Zitat Zitat von Margat Beitrag anzeigen
    Soweit mir bekannt ist gibt es dazu keine Klausel in unseren Arbeitsverträgen.
    Ist das legal? Soweit ich gelesen habe, geht das nur wenn eine Klausel das vorsieht.
    Was denkt ihr?
    die verträge sollte man natürlich kennen. seine eigenen sowieso.

    in diesem link ist alles beschrieben.

    möglicherweise glaubt dieser mensch, es gibt kein gesetz. doch gibt es.

    Kundigung durch Arbeitnehmer | Arbeitsrecht 2017


    mal ganz davon abgesehen, was sagt denn der betriebsrat?

  3. Inaktiver User

    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Zitat Zitat von Margat Beitrag anzeigen
    Bis jetzt konnte man einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
    wer ist man?

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    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    wer ist man?
    Jeder der weg wollte.
    Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin

  5. User Info Menu

    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    die verträge sollte man natürlich kennen. seine eigenen sowieso.

    in diesem link ist alles beschrieben.

    möglicherweise glaubt dieser mensch, es gibt kein gesetz. doch gibt es.

    Kundigung durch Arbeitnehmer | Arbeitsrecht 2017


    mal ganz davon abgesehen, was sagt denn der betriebsrat?
    Der BR weiß noch nichts davon, wird jetzt aber informiert.
    Der Kündigungszeitraum ist unseren Verträgen fest angegeben. Meine Freundin müsste weitere drei Monate im Betrieb bleiben.

    Ich frage mich aber ob es wirklich solche Geldstrafen gibt auch wenn ein keine Vertragsstrafenklausel im Vertrag gibt.
    Erscheint man nicht zur Arbeit muss man doch eher abgemahnt oder gekündigt werden.
    Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin

  6. Inaktiver User

    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Man kann den AG nicht zu einem Aufhebungsvertrag zwingen. Dazu ist keine Klausel im Arbeitsvertrag notwendig, denn dort müssen die Kündigungsfristen festgehalten sein.

    Eine Ver*trags*stra*fe für rechts*wid*ri*ge Ver*trags*auf*lö*sung durch Ar*beit*neh*mer gibt es.
    HENSCHE Arbeitsrecht: Vertragsstrafe für rechtswidrige Vertragsauflösung durch Arbeitnehmer

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    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Um die Kündigung geht es mir gar nicht so.

    Ich frage ob eine Geldstrafe rechtens ist?
    Im TV steht dazu nichts. Kann man eine Geldstrafe verhängen wenn man nicht mehr zur Arbeit erscheint?
    Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin

  8. Inaktiver User

    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Zitat Zitat von Margat Beitrag anzeigen
    Um die Kündigung geht es mir gar nicht so.

    Ich frage ob eine Vertragsstrafe rechtens ist?
    Im TV steht dazu nichts. Kann man eine Geldstrafe verhängen wenn man nicht mehr zur Arbeit erscheint?
    äm, natürlich kann man jemanden verklagen, wenn derjenige seinen vertrag nicht erfüllt.
    das nennt man schadenersatz.

    der arbeitgeber kann nicht "eine geldstrafe verhängen".
    das machen andere
    gerichte entscheiden das dann. der arbeitgeber müsste ja erstmal klagen.

    oder er wird den letzten lohn einbehalten und dann muss der arbeitnehmer klagen.

  9. Inaktiver User

    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Zitat Zitat von Margat Beitrag anzeigen
    Der Kündigungszeitraum ist unseren Verträgen fest angegeben. Meine Freundin müsste weitere drei Monate im Betrieb bleiben.
    nein, muss sie nicht. es gibt ja die gesetzliche kündigungsfrist......
    steht aber alles in dem link.....

    oder doch? jetzt bin ich selbst verwirrt......

  10. Inaktiver User

    AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?

    Man kann längere Kündigungszeiten als die gesetzlichen vereinbaren und die gelten dann auch.

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