Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen.
Nebenbei arbeite ich in einem großem Multiplexkino im Ruhrgebiet.
Unser neuer Chef ist ein echter Psycho und versucht immer wieder illegale Sachen durchzusetzten und terrorisiert uns. Der BR hat viel mit ihm zu tun.
Jetzt erklärte er einer Kollegin sie könne nicht vorzeitig kündigen und müsse die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Bis jetzt konnte man einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Das gab natürlich Stress und er drohte ihr mit einer mehreren Tausend € hohen Vertragsstrafe für den Fall, dass sie unentschuldigt fehlen würde.
Soweit mir bekannt ist gibt es dazu keine Klausel in unseren Arbeitsverträgen.
Ist das legal? Soweit ich gelesen habe, geht das nur wenn eine Klausel das vorsieht.
Was denkt ihr?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 12
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16.11.2017, 12:20
Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?
Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin
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16.11.2017, 12:29Inaktiver User
AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?
die verträge sollte man natürlich kennen. seine eigenen sowieso.
in diesem link ist alles beschrieben.
möglicherweise glaubt dieser mensch, es gibt kein gesetz. doch gibt es.
Kundigung durch Arbeitnehmer | Arbeitsrecht 2017
mal ganz davon abgesehen, was sagt denn der betriebsrat?
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16.11.2017, 12:30
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16.11.2017, 12:34
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16.11.2017, 12:37
AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?
Der BR weiß noch nichts davon, wird jetzt aber informiert.
Der Kündigungszeitraum ist unseren Verträgen fest angegeben. Meine Freundin müsste weitere drei Monate im Betrieb bleiben.
Ich frage mich aber ob es wirklich solche Geldstrafen gibt auch wenn ein keine Vertragsstrafenklausel im Vertrag gibt.
Erscheint man nicht zur Arbeit muss man doch eher abgemahnt oder gekündigt werden.Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin
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16.11.2017, 12:42Inaktiver User
AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?
Man kann den AG nicht zu einem Aufhebungsvertrag zwingen. Dazu ist keine Klausel im Arbeitsvertrag notwendig, denn dort müssen die Kündigungsfristen festgehalten sein.
Eine Ver*trags*stra*fe für rechts*wid*ri*ge Ver*trags*auf*lö*sung durch Ar*beit*neh*mer gibt es.
HENSCHE Arbeitsrecht: Vertragsstrafe für rechtswidrige Vertragsauflösung durch Arbeitnehmer
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16.11.2017, 12:50
AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?
Um die Kündigung geht es mir gar nicht so.
Ich frage ob eine Geldstrafe rechtens ist?
Im TV steht dazu nichts. Kann man eine Geldstrafe verhängen wenn man nicht mehr zur Arbeit erscheint?Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin
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16.11.2017, 12:53Inaktiver User
AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?
äm, natürlich kann man jemanden verklagen, wenn derjenige seinen vertrag nicht erfüllt.
das nennt man schadenersatz.
der arbeitgeber kann nicht "eine geldstrafe verhängen".
das machen andere
gerichte entscheiden das dann. der arbeitgeber müsste ja erstmal klagen.
oder er wird den letzten lohn einbehalten und dann muss der arbeitnehmer klagen.
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16.11.2017, 12:55Inaktiver User
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17.11.2017, 12:25Inaktiver User
AW: Geldstrafe für Fehlen ohne passende Klausel?
Man kann längere Kündigungszeiten als die gesetzlichen vereinbaren und die gelten dann auch.


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