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11.11.2017, 09:48Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
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11.11.2017, 10:09Inaktiver User
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11.11.2017, 16:16Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Also für eine fristlose Kündigung braucht es einen Hieb und stichfest Grund.
Spazierengehen während der au ist nicht verboten und kein Kündigungsgrund. Ist derjenige wg psyche auf geschrieben wird frische Luft sogar verordnet. Und der Patient hat alles dafür zu tun das er wieder gesund wird. Das tut er mit spazieren gehen.
Kündigung und Betriebsrat.
Der Betriebsrat ist anzuhören, hat aber keine Möglichkeit die Kündigung zu verhindern.
Der kollege/in soll sich anwallich beraten lassen. Hier wird das nix mit halben Fakten etc.
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11.11.2017, 16:57Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Der Betriebsrat als Gremium vertritt die gesamte Belegschaft, nicht den einzelnen AN( BETRVG).
Der einzelne AN hat das Recht, einen (einzelnen) BR seines Vertrauens in Personalgespräche als Zeugen mitzunehmen.
Dass dies Vertreter des AG verlangen ist eigenartig, aber IMHO legal. Normalerweise wird aber um jede BR Stunde eines nicht freigestellten BR- Kollegen geschacher, die sollen lieber produktiv arbeiten.
Ich habe nur einmal eine fristlose Kündigung erlebt und fand die voll gerechtfertigt. Der AN hatte sich ins Ausland abgesetzt und seine Kinder entführt. Da hat das Gremium sogar dem AG geholfen und es gingen 3 Briefe raus.
1. ungültige Kündigung ohne BR Anhörung
2. Rückname der Kündigung
3. Sturmsichere 2. Kündigung
Der AN kann sich i.Ü. ja auch beim BR und oder der Gewerkschaft beraten lassen und ohne RA beim Gericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
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11.11.2017, 17:17
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
In diesem Zusammenhang ist es m.E. wichtig zu wissen, dass bei Arbeitsrechtssachen jede Partei die eigenen Kosten wie Rechtsanwalt, Gerichtskosten etc. selbst trägt, zumindest in der 1. Instanz.
Also bitte nicht darauf verlassen, dass im Falle eines gewonnenen Prozesses die Gegenseite, in dem Fall der Arbeitgeber, alle Kosten zu übernehmen hat.
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11.11.2017, 17:23Inaktiver User
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11.11.2017, 17:44
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten fallen auch bei einem Vergleich an, egal, wer diese nun übernimmt (Versicherung oder Gewerkschaft)
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11.11.2017, 18:36Inaktiver User
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13.11.2017, 18:38Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Hallo Makro.
Hast du mit der betreffenden Person nochmals Kontakt gehabt?
Welche Begründung wurde denn in der fristlosen Kündigung genannt?
Das würde mich doch interessieren.
Wie geht es der guten Seele?



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