Das Maß ist voll ist kein Grund für eine fristlose Kündigung!
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10.11.2017, 20:51Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
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10.11.2017, 20:53Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Vermutlich hat das Bild sehr viele Lücken - auch das Bild, das du hier schilderst. Nicht direkt Betroffene sehen selten wirklich ALLES, was sich abspielt.
Während einer Krankschreibung in der Öffentlichkeit gesehen zu werden, diese Tatsache alleine ist kein Kündigungsgrund. Die Person könnte auf dem Weg zum Arzt sein.
Und wenn die Krankschreibung wegen psychischer Krankheit, oder MS-Schub oder Chemotherapie gegen einen Tumor oder Ähnlichem erfolgt, dann darf die betroffene Person trotz Krankschreibung durchaus ins Kino, ins Konzert oder zum Sport (Sport ist vielfach Teil der Therapie). Da ist Kündigung wegen "wurde trotz AU in der Öffentlichkeit gesehen" missbräuchlich.
Sollte die Person allerdings am Vormittag am Telefon etwas von 40 Grad Fieber erzählt haben, und läuft dann abends joggenderweise dem Chef über den Weg, hat sie ein Problem.
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10.11.2017, 20:58Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Wer auch immer die Person ist ab zum Arbeitsgericht und Klage einreichen! Kostenlos für Arbeitnehmer!! Arbeitssuchend melden und bei der Anhörung auf Wiedereinstellung bestehen. Gibt meist eine gute Abfindung! Mit fristloser Kündigung kommt der AG nicht durch!
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10.11.2017, 20:59
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Was das heißt? Das es nicht rechtens ist, da man nicht zuhause bleiben muss, wenn man krank ist - ganz einfach. Und da kann der AG das Maß für so voll halten, wie er will - der genannte Grund rechtfertigt eine Kündigung nicht. Aber vielleicht hat er andere Gründe, wir wissen es nicht. Manche AG versuchen es auch einfach, die Arbeitsgerichte sagen denen dann schon, dass das Vorgehen nicht rechtens war, meist wird sich dann auf eine Abfindung geeinigt.
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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10.11.2017, 20:59Inaktiver User
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10.11.2017, 21:13Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
was genau sind deine gründe hier einen thread aufzumachen?
du kennst das unternehmen gar nicht. und den grund für die kündigung kennst du auch nicht.
was genau soll hier diskutiert werden?
der betriebsrat muss vor der kündigung gehört werden und er muss der kündigung zustimmen.
sowas muss sogar schriftlich fest gehalten werden.
die agentur für arbeit wird deiner bekannten gesagt haben, dass sie klagen soll.
ich meine sogar, dass sie es muss. bevor nämlich die agentur für arbeit zahlt, versuchen sie alles mögliche, damit sie eben nicht zahlen müssen. bzw. sich das geld vom arbeitgeber wiederholen.
und das müssen sie erstmal nicht, wenn ein arbeitgericht zugunsten deiner bekannten entscheidet.
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10.11.2017, 21:15
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Ich kenne es von meinem Arbeitgeber so, dass bei Personalgesprächen zu kritischen Themen ( und wenn sich Kollegen beschweren ist das ein kritisches Thema...) immer der Betriebsrat dazu gebeten wird. Der Arbeitnehmer kann die Anwesenheit des BR ablehnen oder sagen, ich möchte nicht, dass Hans vom BR dabei ist, ich möchte Friedelinde dabei haben.
Bei einer fristlosen Kündigung muss der BR gehört werden- und ich kann mir nicht vorstellen, dass der leichtfertig zustimmt.
Allerdings wird unserem BR trotz mittlerweile wechselnder Besetzung auch unterstellt, sie würden der GL immer zustimmen, von sehr vielen gekündigten Mitarbeitern. Das ist das Leid des BRs....
Ich denke daher auch- das ist nicht das ganze Bild.
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10.11.2017, 21:16Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
natürlich muss man nicht zu hause bleiben, nur weil man eine au hat. es kommt halt drauf an, weswegen man genau krank geschrieben ist.
jemanden fristlos zu entlassen, da gehört schon was zu.
hat mein chef auch mal gemacht. die abfindung und lohnnachzahlung waren enorm. er hat mit pauken und trompeten verloren.
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10.11.2017, 22:02
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Der BR muss vor einer Kündigung angehört werden, widerspricht i.d.R. und muss keineswegs der Kündigung zustimmen. Der AG kann trotz Widerspruch des BRs kündigen.
Und als Arbeitnehmer ist man keinesfalls zu einer Kündigungsschutzklage verpflichtet, um Leistungen von der Agentur für Arbeit (ALG I) zu beziehen.
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10.11.2017, 22:09Inaktiver User
AW: Kündigung: Instrumentalisier(t)en die Chefs den Betriebsrat?
Warum interessiert du dich für die Kündigung der "guten Seele "?
So langsam habe ich den Eindruck , du wurdest gekündigt.
.Es muss einen Grund für die fristlose Entlassung geben..Wurde die gute Seele während der Arbeitsunfähigkeit bei einer Erwerbstätigkeit oder bei einem Sportevent gesehen?


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