Demnächst wird bei Vorstellungsgesprächen abgefragt, wieviele der nächsten Angehörigen noch leben und wie alt sie sind. Daraus berechnet man eine Risikoquote, denn neben möglichen Elternzeiten müssen offensichtlich auch mehrere Wochen pro Todesfall einkalkuliert werden.
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Thema: Oma verstorben- krankmelden?
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11.10.2017, 15:42Inaktiver User
AW: Oma verstorben- krankmelden?
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11.10.2017, 15:44
AW: Oma verstorben- krankmelden?
Ja klar, aber ihre konkrete Frage war ja die nach einer kurzen Auszeit und der AG hat ja schonmal Verstaendnis signalisiert, dass man nicht die Pest haben muss, sondern auch "nur" trauern "darf", um der Arbeit fernzubleiben.
Dass es nicht wirklich um "krank" geht hatten wir ja schon festgestellt.
Wenn das jetzt ordnungsgemaess vom Arzt festgestellt wird, dass die TE nicht arbeitsfaehig ist, muss das doch in Ordnung sein.
Vielleicht kann sie dies dann auch entsprechend dem AG kommunizieren: Aufgrund des Trauerfalls nicht arbeitsfaehig. Wenn sie selbst das Wort "krank" vermeidet kann da auch keiner was Vorgeschobenes sehen.Moderatorin im Forum Über Treue und Lügen in der Liebe, Politik und Tagesgeschehen, Was bringt Sie aus der Fassung?, Medizinische Haarprobleme und Zähne
"Ich hasse es, wenn Fantasy sich einfach nicht an die Realitaet haelt".Maxi Gstettenbauer
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11.10.2017, 15:47
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11.10.2017, 15:53Inaktiver User
AW: Oma verstorben- krankmelden?
Nix für ungut, aber hier ging es eben um einen Tag. Ob die Chefin auch bei mehreren Tagen Verständnis hat, weiß man nicht.
Zudem hat die TE ihren Resturlaub schon ins Spiel gebracht (leider). Dann hat es schon ein Geschmäckle, wenn man sich den nun doch aufspart und sich lieber krank schreiben läßt ......
Letztendlich kann nur die TE einschätzen, wie ihre Chefin das wohl aufnehmen wird ......
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11.10.2017, 16:53Inaktiver User
AW: Oma verstorben- krankmelden?

Ich habe selten einen Strang gelesen, der mich so sprachlos gemacht und entsetzt hat wie dieser.
Hotellerie.
Trauerzeit von 19:00 Uhr bis 19:01 Uhr.
Das ist doch echt nicht wahr hier!
Ein ehemaliger Chef hat mir ins Gesicht gesagt, als mein Vater aufgrund seines Krebses und daraus resultierenden Infarkten im Koma lag und die Entscheidung anstand ‚Maschinen aus oder warten‘, dass er ja so oder so sterben wird - daher könne ich auch arbeiten und müsse nicht zu meiner Familie fahren.
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Liebe TE,
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst du ja erst ab dem 3. Tag, wie du sagtest - daher rate ich dir, rufe deine Chefin an und bitte sie für die nächsten 2 Tage um Urlaub.
Solltest du aufgrund deiner Trauer nächste Woche nicht arbeiten können, gehe zum Hausarzt.
Mein Beileid!
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11.10.2017, 17:31Inaktiver User
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11.10.2017, 18:04Inaktiver User
AW: Oma verstorben- krankmelden?
Da bin ich aber froh das meine Berufswelt nicht so tickt, auch wenn sie sicher nicht perfekt ist.
Eine Firma, die so so wenig Rücksicht auf die Probleme von Mitarbeitern nimmt, würde bei mir jede Loyalität zum Unternehmen zerstören. Da hätte ich dann sicher auch kein Problem mir schon bei einem eingewachsenen Fußnagel einen gelben Schein zu holen.
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11.10.2017, 19:30Inaktiver User
AW: Oma verstorben- krankmelden?
Dass sowas in Deutschland ohne jegliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer geht, finde ich im Übrigen auch sehr skurril. In anderen Ländern regelt sich das entweder durch die Kosten für den Arztbesuch oder eine vordefinierte Zahl von "sick days ", die deutlich unter den in Deutschland üblichen sechs Wochen liegt. Aber das wäre sicherlich einen eigenen Strang wert.
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11.10.2017, 20:02Inaktiver User
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11.10.2017, 20:04Inaktiver User
AW: Oma verstorben- krankmelden?
Nun, zum einen wäre es ja nicht ohne jegliche Konsequenz, da (soweit ich weiss) ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen ein Attest vom Arbeitgeber verlangt werden kann.
Zum anderen ist die Konsequenz aus zusätzlichen Kosten oder max. Fehltagen, dass auch Leute die ernsthaft oder chronisch krank sind, irgendwann pleite sind oder sich krank zur Arbeit schleppen.
Ich bin froh das es hier nicht so ist und ich gehöre normalerweise auch nicht zu den Leuten, die sowas ausnutzen. Ich finde aber das es für beide Seiten von Vorteil ist, wenn man dem anderen entgegenkommt, wenn nötig.
Anders ausgedrückt, wenn der AG unter allen Umständen verlangt das ich arbeite, würde ich das wohl tun, aber eben keinen Handschlag mehr. Wenn er mir (z.B. in so einem Fall) entgegenkommt, bin ich auch gern bereit - wenn nötig - auch mal mehr zu tun, ohne Ausgleich.
Eine Hand wäscht die andere ...


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mein Beileid. Und lass dich von der Familie trösten. Bzw tröstet euch gegenseitig.

