ich hatte zum 15.3.17 meinen job gekuendigt, und war zuvor schon aufgrund von urlaub nicht mehr im betrieb
das maerz entgelt kam puenktlich, jedoch ist noch ein kleiner betrag offen nachdem die stunden und der urlaub endgueltig vom steuerbuero abgerechnet wurden, die abrechnung liegt dem chef vor
am 27.3. habe ich das zeugnis angemahnt, daraufhin kam die antwort ich soll es selbst vorschreiben
am 14.4. wurde dieses uebersandt
ebenso wurde am 14.4. das ausstehende geld angemahnt
am 24.4. habe ich beides erneut angemahnt
reaktion bis heute keine, ich habe weder zeugnis noch geld
alles wurde per mail versandt, mit lesebestaeigung vom empfaenger
das steuerbuero hatte ich auch angeschrieben, mir zum einen die letzten lohnabrechnungen zu uebersenden und zum anderen auch noch die abmeldung der sozialversicherung
auch hier bis heute keine reaktion
wie wuerdet ihr weiter vorgehen ?
mir stinkt es jedenfalls inwzischen gewaltig, das dort niemand seinen hintern hochbekommt
es handelte sich um einen minijob, falls dies von bedeutung ist, arbeitsrechtlich macht es ja eigentlich keinen unterschied
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 31
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27.04.2017, 20:07
wie mahne ich letzten lohn und arbeitszeugnis richtig an ?
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27.04.2017, 21:57
AW: wie mahne ich letzten lohn und arbeitszeugnis richtig an ?
Ich würde zuerst mal anrufen und nerven. "Ist denn alles angekommen, wo wurde es dann aufgehalten, kann ich mal die Nummer haben, bis wann kann ich das dann erwarten..." Kanne Tee kochen, Telefon nehmen, freundliches Haifischgrinsen aufsetzen und los.
Wahrscheinlich reden sie sich alle auf Osterferien raus.
Viel Erfolg!** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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27.04.2017, 22:05Inaktiver User
AW: wie mahne ich letzten lohn und arbeitszeugnis richtig an ?
brief schreiben mit fristsetzung, mit einschreiben verschicken, nach fristsetzung ab zum gerichtsvollzieher.
habe ich mal gemacht, das ging dann ganz flott.
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28.04.2017, 10:46
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28.04.2017, 10:56
AW: wie mahne ich letzten lohn und arbeitszeugnis richtig an ?
Hattest du denn eine Frist gesetzt? Das ist wichtig.
Ca. 14 Tage Frist setzen für die Anfertigung des Zeugnisses (angemessene Zeit). Du gibst dann an: "...bis zum 28.04.2017" erwartest du das Zeugnis. Wenn das ignoriert wird, kannst du noch eine Nachfrist setzen mit Datum und rechtliche Schritte androhen.
Bei der Auszahlung des Geldes sind die regulären Lohnzahlungstermine relevant. Auch da würde ich rechtliche Schritte ankündigen.Nur die Ruhe ist die Quelle jeder großen Kraft.
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28.04.2017, 10:56
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28.04.2017, 14:30
AW: wie mahne ich letzten lohn und arbeitszeugnis richtig an ?
regulaer waere das geld am 30.3. faellig gewesen, denn da gab es immer lohn
und da ja bereits am 15.3. das arbeitsverhaeltnis beendet wurde, ist der lohn spaetestens zu diesem termin faellig gewesen
ich habe hoeflich geschrieben, fristsetzung hat immer was "drohendes" wenn du weißt was ich meine
am 14.4.
ich bitte noch um Ueberweisung des auszugleichenden Betrages auf das Ihnen bekannte Konto
und danach nochmal am 24.4.
ich warte immer noch auf die Uebersendung meines Arbeitszeugnisses sowie des restlichen Lohnes.
Ich darf Sie bitten, dies nun umgehend zu uebersenden, da ich das Arbeitszeugnis benoetige, und es mir bereits zum 15.3.2017 zugestanden haette.
Ebenso die Ueberweisung des restlichen Lohnes nun vorzunehmen.
juckt den anscheinend ueberhaupt nicht
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28.04.2017, 14:39
AW: wie mahne ich letzten lohn und arbeitszeugnis richtig an ?
Das würde ich eher per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Ich hatte das bei meinem letzten Arbeitsverhältnis auch. Kein Gehalt und kein Zeugnis erhalten. Der Oberknaller war, dass mir das Steuerbüro (aufgrund falscher Infos des AG) eine Abrechnung übersandt hatte, nach der ich "überzahlt" worden wäre und Gehalt zurückerstatten sollte. Das habe ich natürlich sofort schriftlich klargestellt und die ausstehende letzte Gehaltszahlung angemahnt - mit Fristsetzung. Dann lief es.
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28.04.2017, 14:41
AW: wie mahne ich letzten lohn und arbeitszeugnis richtig an ?
Wenn es Deinen Ex-AG nicht juckt, hilft wohl nur der Gang zum Anwalt. Die Kosten muss der AG tragen, weil er sich eindeutig im Verzug befindet.
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28.04.2017, 14:43



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