Liebe Forumsteilnehmer,
ich möchste schnellstmöglich aus einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, das vor 4 Monaten begann, ausscheiden.
Der Vertrag ist auf zwei Jahre befristet, die Probezeit betrug 6 Wochen.
Im Netz steht zwar viel, jedoch nicht diese Konstellation.
Ist meine Kündigungsfrist nun 2 Wochen oder vier Wochen zum Monatsende?
Ich habe noch nie zuvor im ÖD gearbeitet und kenne mich nicht aus.
Danke im vorab,
Mendo
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 12
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17.03.2017, 16:03
öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
“You are the sky. Everything else- it’s just the weather.”
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17.03.2017, 16:14
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Es kommt auf den genauen Wortlaut in deinem Vertrag an. Befristete Verträge können i. d. R. nicht vorzeitig gekündigt werden, da sie mit Ablauf der Frist automatisch enden. Ausnahme: Es ist eine Kündigungsfrist ausdrücklich vereinbart.
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17.03.2017, 16:45Inaktiver User
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Was steht denn im Vertrag? Ich vermute auch, dass Du nicht kündigen kannst.
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17.03.2017, 16:55Inaktiver User
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Der Sinn eines befristeten Vertrags besteht ja darin, dass beide Vertragspartner sich über die Laufzeit einig sind, normalerweise kann man da nicht vorher kündigen.
Es steht dir aber die Möglichkeit offen, über eine Vertragsaufhebung zu verhandeln - auf die sich dein AG allerdings nicht einlassen muss.
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17.03.2017, 16:57
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Es steht keine Kündigungsfrist drin.
Wenn ich hier Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD - Kündigungsfristen schaue, kann man befristete Arbeitsverhältnisse schon kündigen?
Ihr macht mir Angst
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Geändert von Mendo (18.03.2017 um 13:50 Uhr)
“You are the sky. Everything else- it’s just the weather.”
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17.03.2017, 17:00
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Es gibt bei dem Arbeitgeber generell auf zwei Jahre befristete Verträge, egal welche Position. Als verlängerte Probezeit, wurde mir gesagt. In der Regel werden die Verträge nach den zwei Jahren dann entfristet.
“You are the sky. Everything else- it’s just the weather.”
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17.03.2017, 17:00Inaktiver User
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Dann ist das ein Sonderfall im ÖD - Glück gehabt. Normalerweise geht das nicht, egal ob Arbeits- oder Mietvertrag.
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17.03.2017, 17:04
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Puh, der Schreck sitzt mir in den Knochen.

Wie würdet ihr das jetzt intepretieren, zwei oder vier Wochen zum Monatsende? Die Probezeit ist ja schon rum, allerdings ist die Beschäftigungsdauer unter 6 Monate. Das ist nicht eindeutig.
Danke
übrigens an alle, die versuchen mir zu helfen.
“You are the sky. Everything else- it’s just the weather.”
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17.03.2017, 17:26Inaktiver User
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Ruf die Personalstelle an und frag. Die geben Dir eine verbindliche Auskunft. Oder frag beim Betriebsrat, wie das gehandhabt wird, die dürften das auch wissen.
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19.03.2017, 18:40
AW: öff. Dienst - Kündigungsfrist befristeter Vertrag
Hallo Mendo,
bei einem befristeten Vertrag kommt es darauf an, warum er befristet ist!...es zeugt leider nur von Halbwissen, wenn man behauptet „deswegen sei er ja befristet…“ *grmpf*…ist die Befristung bedingt durch ein konkretes Projekt, für das man eingestellt ist, ist eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages nach der Probezeit i.d.R. nicht mehr möglich.
Ein zeitlich befristetes AV jedoch, dass ohne best. Grund befristet wurde, wie z.B. im ÖD zwischenzeitlich üblich, ist i.d.R. auch vor Ablauf der Befristung eine ordentliche Kündigung möglich.
Hier kommt es jetzt darauf an, welcher Tarifvertrag gilt, dort findet man dann auch Verweise/Paragraphen, in denen die jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten/-fristen – in Abhängigkeit der Anzahl Jahre der Befristung – geregelt sind. Z.B. TVL in BW bei Befristung max. 6 Monate = KF 6 Wochen…bei Befristung mind. 1 J = KF 4 Wochen …..usw. usf….google das einfach mal, da findet sich entsprechend Konkretes und schau mal in dem AV auf welchen § des Tarifvertrages da bei Punkt „Kündigung“ Bezug genommen wird.
Gruß
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