Hallo Ihr,
ich bin aktuell noch in Elternzeit, habe mit meinem Chef vereinbart, das ich am 01.04. 2017 wieder anfange. Habe die letzten Monate meine Elternzeit dazu genutzt eine Fortbildung zur Bilanzbuchhalterin zu machen und bin grad in der Prüfungsphase.
Weil ich vor meiner Elternzeit in meinem alten Job auch nicht mehr so glücklich war und mein alter Chef auch keine Bilanzbuchhalterin braucht (bzw. bezahlen will), hatte ich mich in den letzten Wochen auch mal sporadisch auf Teilzeitstellen als Bilanzbuchhalterin beworben.
Letzte Woche hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma, die mir seeehr zugesagt hat und heute kam tatsächlich die Zusage - ich kann anfangen - Jipppieh
Offiziell zum 01.05 aber sie haben mich gefragt, ob es evtl auch schon zum 15.04. geht?
Die Konditionen sind sehr gut, besser als bei meinem alten AG und es ist für mich eine große Freude, die Zusage bekommen zu haben.
Nur frage ich mich, wie das mit der Kündigungsfrist läuft.
Ich soll Ihnen bis nächste Woche Bescheid geben wann genau ich anfangen kann. Will natürlich auch Entgegenkommen zeigen und zum 15.04. anfangen wenn darauf Wert gelegt wird.
Gilt da die Frist wie im Vertrag wenn ich kündige oder gelten bei mir nur diese gesetzlichen 4 Wochen? Könnte ich also heute zum 15.04. kündigen? oder erst Ende März zum 30.04. oder gelten sowieso längere Fristen als nur diese 4 Wochen. Weiß das jemand und kann mir helfen?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 11
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15.03.2017, 14:55
Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
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15.03.2017, 15:11Inaktiver User
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
Sprich mit Deinem jetzigen Arbeitgeber. Der wird kein Interesse daran haben, dass Du nur für ein paar Wochen wiederkommst.
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15.03.2017, 16:14Inaktiver User
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
Schließe den Arbeitsvertrag zum 1.5. ab und laß' die Option reinschreiben, dass Du ggf. auch eher anfangen kannst - so habe ich das mal gemacht.
Und sprich' dann mit Deinem Chef. Ich denke auch, dass er kein Interesse daran hat, dass Du für ein paar Wochen wiederkommst, und läßt Dich sicher gleich gehen.
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15.03.2017, 20:03
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
Aber ich muss mich tatsächlich nur an die gesetzlichen 4 Wochen halten oder?
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15.03.2017, 20:35
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
Strang verwechselt
Geändert von Promethea71 (19.03.2017 um 12:04 Uhr)
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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Sommer 2021 - mehr als nur nasse Füße... reinklicken und mithelfen!
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Was bringt Sie aus der Fassung?Beziehung im AlltagTrennung und ScheidungÜber das KennenlernenForum für AlleinerziehendeReine Familiensache
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16.03.2017, 08:37
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
Du kannst mit deinem Chef einen Aufhebungsvertrag abschließen, dann kann er dich früher entlassen. Beruht dann eben auf Gegenseitigkeit. Wäre eine Möglichkeit, um die gesetzliche Kündigungsfrist zu umgehen.
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18.03.2017, 22:40
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
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19.03.2017, 10:55
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
falscher Strang
Geändert von skirbifax (19.03.2017 um 11:56 Uhr)
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19.03.2017, 11:06Inaktiver User
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
Ich glaub, Du bist im falschen Strang.
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19.03.2017, 11:54
AW: Kündigsfrist und neuer Arbeitsbeginn überschneiden sich evtl - was tut - Hilfe!
Danke
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