Hallo ihrLieben, jetzt habe ich auch einmal eine Frage und hoffe, irgendjemand hat da Ahnung davon.
War bis November auf einen 450 Euro Job angestellt und wurde nun Mitte November gekündigt, da das
Geschäft anscheinend momentan nicht gut läuft. War im letzten Monat der Probezeit, hatte allerdings
dort schon den zweiten Vertrag, da er mittendrin insolvent war und gleich unter leicht anderem Namen
die Fa weiterführte. So kam ich dann in die zweite Probezeit.
Im Juli kam dann auf einmal kein Gehalt rein, wurde dann im August doppelt nachbezahlt. Den Oktober
und November gekam ich dann bis zur Kündigung garnicht mehr. Hieß immer wird nachbezahlt.
Nun meine Frage: Habe ihm nun eine Woche schriftlich Zeit zur Zahlung gegeben mit Anmahnung es ansonsten gerichtlich geltend zu machen. Das war letzten Dienstag. Da es zwei 450 Monatsgehälter sind,
sehe ich jetzt nicht ein, noch davon Gerichtskosten bwz. Anwaltskosten zu zahlen und frage mich nun, ob
ich es über unsere Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteilung 150 Euro laufen lassen soll oder zum
Arbeitsgericht.
Habe dort schon angerufen und es hieß, das würde mich nichts kosten, aber laut Internet wird einem dort
ein Anwalt gestellt, der sehr wohl bezahlt werden muss und anscheinend egal wer verliert oder gewinnt,
jede Partei sein eigenes zahlen muss. Hat irgendjemand schon das gehabt, das er die Rechtsschutz aktiviert
hat und die Selbstbeteilung dann vom Gegner , also AG, übernommen werden muss? Nicht, das mir dann
das Arbeitsgericht einen noch viel höheren Betrag als die Selbstbeteiligung berechnet.
Wären es jetzt zig tausend Euro, würden mich diese 150 jetzt nicht so sehr belasten, aber bei meinem
Betrag ist das für mich schon sehr viel, zumal ich es auch unglaublich dann finde, dafür zu bezahlen, weil
ich nur mein mir zustehendes Gehalt und Recht will.
Wäre echt toll, wenn jemand da mehr Ahnung davon hat.
LG Cattleya
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 17
-
17.01.2017, 12:34
Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
-
17.01.2017, 12:41
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
Du brauchst beim Arbeitsgericht keinen Anwalt und der wir auch nicht vom Gericht "gestellt".
Du kannst direkt zum Arbeitsgericht gehen und dort deine Klage schriftlich oder mündlich abgeben.
Die Gerichtskosten musst du vorab zahlen - die trägt aber letztlich der Verlierer, also wenn du gewinnst, dann dein AG.
Anwaltskosten hingegen muss jeder selbst tragen, wenn du keinen Anwalt hast, dann hast du auch keine Anwaltskosten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kosten_eines_Arbeitsgerichtsverfahrens_in_Deutschl and
Problematisch ist in einem Fall nur, dass der AG evtl. schon insolvent ist, aber das ist auf jeden Fall ein Grund schnell zu handeln, so lange vielleicht noch Geld da ist.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
-
17.01.2017, 12:41
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
Das arbeitsgerichtliche Verfahren I. Instanz ist gerichtskostenfrei und es gibt keinen Kostenerstattungsanspruch bezüglich der eigenen außergerichtlichen Kosten.
Also das Gericht kostet nichts.
Wenn Du einen Anwalt beauftragst, zahlst Du ihn - egal, ob Du gewinnst oder verlierst.
Die Selbstbeteiligung der RSV trägst Du selbst - egal, ob Du gewinnst oder verliert.
Die Sache hört sich aber sehr eindeutig an. Daher würde ich an Deiner Stelle zur Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht gehen. Die helfen Dir, selbst Klage zu erheben. Den Gütetermin kannst Du auch selbst wahrnehmen. Arbeitsrichter sind da sehr hilfsbereit. Wenn das dann noch nicht entschieden sein sollte, kannst Du immer noch überlegen, in einen Anwalt zu investieren.
-
17.01.2017, 17:30
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
Alles klar, vielen Dank euch Beiden. Insolvent macht er nicht gleich schon wieder. Hat er ja erst im Juli letzten Jahres. Er hat drei Söhne alle volljährig und machts ganz einfach so, wenn er insolvent ist, ändert er ein Wort in seinem Firmennamen und
läuft dann weiter über seinen Sohn. So führt man heutzutage seine Geschäfte und dann aber ständig rumposaunen, ach wie
erfolgreich man doch ist
. Sind immer die Gleichen, je größer die Gosch, desto weniger dahinter.
Werde dann am Donnerstag aufs Arbeitsgericht gehen. Haben bei uns nur Di und Do vormittag auf.
Vielen Dank nochmal.
-
17.01.2017, 18:25
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
Nur, um es gefragt zu haben:
Ist eine offene Lohnforderung aus einem vor Monaten unstreitig beendeten Arbeitsverhältnis tatsächlich ein Fall fürs Arbeitsgericht?schlechte Technik
>
schlechte Laune
-
17.01.2017, 19:02
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
Na, wie soll ich sonst zu meinem Geld kommen? Wenn ich nen Rechtsanwalt von unserem Vollrechtsschutz nehme, dann muss ich von dem bisschen Geld noch die Selbstbeteilung bezahlen und das nur, weil ich eigentlich mein rechtens verdientes Geld will. Soll ich vielleicht
drauf verzichten? Habe ja sogar noch Überstunden übrig, die ich geleistet habe und noch nicht mal ausbezahlt bekomme.
Der zahlt nicht freiwillig. Seine Sekretärin meint nur achselzuckend, das sei ihm doch egal. Außderdem bin ich nicht die Einzige die er nicht bezahlt hat. Meiner Kollegin gings genauso, nur hat sie schon nach dem ersten mal nicht bezahlen freiwillig aufgehört. Nach mehrmaligem Nachfragen und sogar schriftlich auffordern hieß es immer nur bis jetzt ist noch kein Geld auf dem Konto . Bei der Kündigung hieß es noch es wird dann nachbezahlt,Geld käme demnächst. Jetzt bin ich es leid noch länger zu warten. So dicke habe ichs leider nicht, das ich mir das leisten kann drauf zu verzichten. Und seinen ganzen Bauleuten kann ers ja wohl bezahlen. Denk nicht, das sie das monatelang mitmachen würden.
-
17.01.2017, 19:14
-
17.01.2017, 19:25
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
Sorry, hatte noch nie so einen Fall. Muss da erst googlen. Bin in der Hinsicht total unerfahren. Reguläres Mahnverfahren? Wo starte ich das? Privat hab ich ja schon mehrfach angemahnt und schriftlich letzte Woche.
-
17.01.2017, 19:33
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
ok, habedas reguläre Mahnverfahren jetzt kurz überflogen und da steht, das bei Lohn bzw Gehaltsforderungen man sich da ans örtliche Arbeitsgericht wenden soll. Wo wir dann wieder da wären, das ich am Donnerstag zu dieser Rechtsantragsstelle sollte.
-
17.01.2017, 19:46
AW: Kündigung und es stehen noch zwei Gehälter aus
Dann kann ja nichts schief gehen.
Ich wollte nur vorsichtshalber die Frage aufwerfen, ob das Arbeitsgericht überhaupt zuständig ist, für ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis (vielleicht im Gegensatz zu einem, das noch besteht und wenn dann kein Gehalt fließt).
Angeblich soll es ja möglich sein, im Arbeitsvertrag für Gehaltsforderungen eine andere (kürzere) Frist festzulegen als die üblichen drei Jahre. Da wäre es natürlich blöd, wenn diese Frist verstreicht, während man auf eine Antwort vom Arbeitsgericht wartet, die dann womöglich am Ende lautet, dass es in dem Fall garnicht nicht zuständig ist.schlechte Technik
>
schlechte Laune


Zitieren

