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    Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Hallo ihr Lieben,

    nachdem mir hier bei meiner ersten Frage so gut geholfen wurde, versuche ich es jetzt nochmal :-)

    Ich werde zum 15.08. diesen Jahres meine aktuelle Arbeitsstelle kündigen. Meine Frage ist jetzt: Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch bis zum 15.08. ?

    In meinem Vertrag steht:


    (...) 1. Der Arbeitnehmer erhält gemäß Betriebsvereinbarung jährlich einen bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen, wobei hiervon 20 Tage gesetzlicher Urlaub und zehn Tage vertraglicher Urlaub sind. (...) Der vertragliche Urlaub wird anteilig, d.h. pro Monat in Höhe von einem Zwölftel gewährt. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt einer etwaige Urlaubsabgeltung nur bis zur Höhe des gesetzlichen Urlaubs. Der vertragliche Urlaub wird nicht abgegolten. (...)


    Heißt das jetzt, dass ich bis zum 15.08. den kompletten gesetzlichen Urlaub ( also 20 Tage ) verplanen kann oder dass die 20 Tage nochmal anteilig auf die Monate umgerechnet werden ( also 20 Tage / 12 Monate * 8 = 13,33 Tage ) ?

    Ich habe im Internet gelesen, dass es auch darauf ankommt wann man kündigt. Vor dem 30.06. werden die Urlaubstage anteilig berechnet und nach dem 30.06. kann man den kompletten gesetzl. Urlaub nehmen.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin nämlich ein bisschen verwirrt :-D

    Kann der Arbeitgeber eigentlich die zu viel genommenen Urlaubstage zurück verlangen? In Arbeitsleistung oder vom Gehalt abziehen, o.ä. ?

    Liebe Grüße
    Benny

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    AW: Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt einer etwaige Urlaubsabgeltung nur bis zur Höhe des gesetzlichen Urlaubs. Der vertragliche Urlaub wird nicht abgegolten. (...)

    20 Tage : 12 = 1,66 Tage X 7,5 = 12,5 Tage Resturlaub
    Das Leben macht was es will und ich auch!

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    AW: Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Heißt die Klausel übersetzt, dass im Jahr der Kündigung nur 20 Tage Urlaub gewährt werden? Auch wenn bspw. die Kündigung auf den 31.12. fällt? Darf man sowas?

    Zuviel genommenen Urlaub darf der AG m. W. zurückfordern. Da nacharbeiten schwierig wird, wenn direkt im Anschluss ein neuer Job angetreten wird, wird das vermutlich auf Geldabzug hinauslaufen.

  4. Inaktiver User

    AW: Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Hi

    guck mal - hier ist einiges ganz gut erläutert - der Link ist eine IHK:

    https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/Urlaubsanspruch/2552870

    Das Kündigungsdatum ist meines Erachtens nicht relevant - sondern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Das sollte für Dich zutreffen:
    "Bei einer Beendigung zu einem Zeitpunkt nach dem 30.06.:

    Bei einem Ausscheiden beispielsweise zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage.
    In welchem Umfang der darüber hinaus arbeitsvertraglich vereinbarte Zusatzurlaub in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag eine "pro rata temporis"-Regelung getroffen wurde (dt. etwa zeitanteilig). Dies ist eine Klausel, nach welcher der Urlaub im Jahr des Eintritts in ein Unternehmen oder im Jahr des Ausscheidens der Urlaub nur anteilig gewährt werden soll. "

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    AW: Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Der Arbeitgeber darf zuviel genommenen Urlaub nicht zurückfordern und damit auch keinen Gehaltsabzug vornehmen. Nachzulesen in § 5 Abs.3 Bundesurlaubsgesetz.

  6. Inaktiver User

    AW: Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Richtig. Der vertragliche Urlaub fällt bei der Berechnung weg. Kündigung nach dem 30.06. - wann hast du gekündigt? Doch nicht jetzt schon oder? 4 Wochen Frist wäre der 30.07. zum 30.08....wie kannst du noch zur Monatsmitte kündigen? die gilt doch nur in der Probezeit?

  7. Inaktiver User

    AW: Urlaubsanspruch bei Kündigung

    Arbeitsverhältnisse enden doch nicht strikt immer am Monatsletzten. Hier wurde ev. eine Einstellung an einem 16.08. vorgenommen.

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    AW: Urlaubsanspruch bei Kündigung

    @Antje3 Vielen Dank, der Artikel hat mir sehr weitergeholfen :-) Ich werde die vollen 20 Tage einplanen. Da ich ja nach dem 30.06. kündige, denke ich, dass diese Regelung zutrifft.

    @Dharma-09 Nein, ich habe noch nicht gekündigt. Ich möchte mich aber frühzeitig schlau machen, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Warum kann ich nicht zum 15.08. kündigen? In meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten und dazu habe ich folgendes im Internet gefunden:

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen. Die Kündigungsfrist beginnt immer am 15. oder dem Ende eines Kalendermonats. Es ist also möglich, seinem Arbeitgeber jeweils zu Monatsmitte oder Monatsende zu kündigen

    Vielen Dank für eure Antworten :-)

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