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  1. User Info Menu

    schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Hallo,

    hab gerade erfahren, dass ich schwanger bin und freu mich schon total. Jetzt stellt sich jedoch die Frage, bis wann ich es meinem Arbeitgeber mitteilen muss (bin jetzt im 1. Monat). Gibt's da vielleicht eine bestimmte Frist?

    LG

    Alessia

  2. Inaktiver User

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Hallo,

    ich habe dir mal einen Abschnitt aus dem Mutterschutzgesetz kopiert:

    § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

    (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, so bald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben.

    Wenn du noch mehr wissen möchtest gib einfach mal bei google "Mutterschutzgesetz" ein. Da findest du den kompletten Text.

    Ich wünsche dir alles Gute.

    Trulla

  3. Inaktiver User

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Hallo Alessia,

    herzlichen Glückwunsch erst einmal. :-)

    Soweit ich weiß, gibt es keine Fristen, binnen derer der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert werden muss. Letztendlich ist diese Meldung nicht einmal eine Pflicht, Schwangere "sollen" dem Arbeitgeber Schwangerschaft und Geb.-Termin bekanntgeben. Allerdings ist es ratsam, allein wg. des mit offiziellem Bekanntgeben greifenden Mutterschutzes (u.a. Bestimmungen, die die Gesundheit von Mutter und Kind schützen (was in manchen Berufen einfach unumgänglich ist), Kündigungsschutz etc., um hier nur die wichtigsten Punkte zu nennen) nicht lange mit der Bekanntgabe zu warten.

    LG,
    Zuza

  4. User Info Menu

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    allessia,
    warte ab, bis du den Mutterpass in den Händen hältst!
    Erst dann ist deine SS auch 'amtlich'.
    In deinem eigenen Interesse solltest du frühzeitig deinen AG informieren.
    Liebe Grüsse

  5. Inaktiver User

    Beitrag AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Herzlichen Glückwunsch.

    Ich habe es damals nicht vor Ablauf der 12. SSW gesagt.

    Leider ist es nunmal so, dass bis dahin einiges passieren kann.

  6. User Info Menu

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Glückwunsch zum Wunschkind!

    Es gibt in der Tat keine Fristen innerhalb derer Du die Schwangerschaft dem AG anzeigen mußt. Für AG unbefriedigend, kann die werdende Mutter tatsächlich jederzeit diese Wild-Card ausspielen und ist prombt, in KüSch-Fragen gar rückwirkend, geschützt.
    Abseits des rechtlichen Status ist es doch eine derart freudige Nachricht, daß ich damit nicht hinter dem Berg halten könnte wenn die Diagnose 100% sicher ist. Zum Thema Risiko: das besteht wohl über den gesamten Schwangerschaftszeitraum.
    Viel Glück mit allem Weiteren
    My interest is in the future because I am going to spend the rest of my life there. (Kettering)

  7. Inaktiver User

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Meine Kollegen haben es schon recht früh gemerkt. Nachdem ich einmal kreidebleich auf die Toilette gerannt bin und danach völlig normal wiederkam war zumindest den Müttern unter meinen Kollegen klar dass ich schwanger bin. Da konnte ich es auch gleich in der Personalabteilung melden.

    Ich hatte Glück, das kam nur einmal vor. Aber es reichte um die Schwangerschaft nicht mehr verheimlichen zu können.

    Trulla

  8. Inaktiver User

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Zitat Zitat von alessia322
    Hallo,

    hab gerade erfahren, dass ich schwanger bin und freu mich schon total. Jetzt stellt sich jedoch die Frage, bis wann ich es meinem Arbeitgeber mitteilen muss (bin jetzt im 1. Monat). Gibt's da vielleicht eine bestimmte Frist?

    LG

    Alessia
    Hallöle,

    auch von mir herzlichen Glückwunsch. Allerdings: im ersten Monat kann keiner eine Schwangerschaft feststellen. Du meinst, dass du mindestens im zweiten Monat bist, also irgendwie in der 6. oder 7. Woche.

    Eine Bekanntgabe ist wichtig, schon allein wegen des Mutterschutzes.

    Hier ein Beispiel aus meiner Berufserfahrung: Eine Mitarbieterin hat es geschafft, sich bei der GF unbeliebt zu machen. Sie bekam die fristlose Kündigung, in der auch gleichzeitig fristgerecht gekündigt wurde. Daraufhin klagte die Mitarbeiterin gegen die Kündigung. Sie bekam in Bezug auf die frsitlose Kündigung Recht, in Bezug auf die fristgerechte Kündigung jedoch nicht. In ihrer Anfechtung der Kündigung berief sich besagte Kollegin auf eine zum Zeitpunkt der Kündigung bestehende Schwangerschaft. Diese Schwangerschaft konnte sie mit dem Mutterpass belegen. Ihr Pech war, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft nichts wusste und auch nichts wissen konnte, da ihr die Schwangerschaft nicht anzusehen war. Die Folge: die Kündigung hatte Bestand. Auch in der Folgeinstanz konnte der Richter das Urteil nur bestätigen. Wenn der AG nichts von der SS weiß, besteht kein besonderer Schutz.

  9. Inaktiver User

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Hm, normalerweise greift der Kündigungsschutz noch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Kündigung, wenn die Schwangere innerhalb dieser Frist den AG über die bestehende Schwangerschaft informiert. Ich vermute, dass in dem geschilderten Fall entweder diese Frist überschritten war oder aber die Gründe, die zur Kündigung geführt hatten, zu gravierend waren. Sich eine fristlose Kündigung einzuhandeln, das muss man ja auch erstmal schaffen.

    Zuza

  10. Inaktiver User

    AW: schwanger - bis wann dem Arbeitgeber mitteilen

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hm, normalerweise greift der Kündigungsschutz noch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Kündigung, wenn die Schwangere innerhalb dieser Frist den AG über die bestehende Schwangerschaft informiert. Ich vermute, dass in dem geschilderten Fall entweder diese Frist überschritten war oder aber die Gründe, die zur Kündigung geführt hatten, zu gravierend waren. Sich eine fristlose Kündigung einzuhandeln, das muss man ja auch erstmal schaffen.

    Zuza
    In dem geschilderten Fall ging es um Mobbing gegen andere Kollegen, die Schwangerschaft wurde unmittelbar nach Zugang des Kündigungsschreibens belegt.

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