Mein Arbeitgeber hat mir eine Abfindung angeboten und das Arbeitsverhältnis wäre zum 01.01.2017 beendet oder ich könnte in eine andere Abteilung versetzt werden.
Jetzt überlege ich die Abfindung anzunehmen, wenn ein bestimmter Betrag übrig bleibt und ich nicht möglicherweise in Schulden versinke.
Ich wäre 6 Monate vom der Arbeitsagentur gesperrt, die Frist würde ab Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages beginnen. Also wenn ich im Oktober unterschreibe, dann wäre ich ab diesem Zeitpunkt arbeitslos mit Sperrfrist bis zum 01.04.2017. Die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit ab 01.01.2017 müßte ich selber zahlen.
Am 01.04.2018 würde ich in abschlagsfreie Rente gehen.
Die Beträge, die von der Abfindung abgehen würden, wären:
Lebensunterhalt für die Zeit ab 01.01.2017 evtl. für 4 Monate
Sozialversicherung ab 01.01.2017 evtl. für 4 Monate
Steuern
Den Unterschied zwischen ALG und Verdienst habe ich ausgerechnet und die Summe, die ich nicht mehr sparen kann, dazugerechnet. Es bliebe noch ein beträchlicher Betrag von der Abfindung übrig. Ich hätte ja auch gerne noch etwas davon
Meine Frage ist, habe ich bei der Berechnung noch etwas vergessen. Vielleicht kennt sich hier jemand aus.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 12
Thema: Abfindung
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09.09.2016, 09:14
Abfindung
Und immer wenn wir lachen, stirbt irgendwo ein Problem.
Dornröschen hätte gar keinen Prinzen gebraucht, nur einen starken Kaffee
Friedvoll zu sein bedeutet, von Erwartungen frei zu sein und nichts von anderen zu wollen.
Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)
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10.09.2016, 01:03Inaktiver User
AW: Abfindung
Das verstehe ich nicht ganz: Du kannst doch nicht gesperrt sein, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, also November und Dezember bist du ja noch angestellt und wirst bezahlt, egal ob du freigestellt bist oder nicht.
Was du weiter unten schreibst, passt doch nicht zu dem ersten Satz?
Was für Steuern musst du zahlen, wenn du nichts verdienst?
Hast du die Steuern für die Abfindung schon ausrechnen lassen? Wenn sie zum Jahreswechsel ausgezahlt wird, kann man sie auf beide Jahre splitten, damit es günstiger ist.
Darüberhinaus wäre zu ermitteln, ob es nicht möglich ist, die Sperrung zu umgehen. Gibt es Kündigungen oder werden mehreren Leuten Aufhebungen angeboten? Dann muss der AG eh mit dem Arbeitsamt sprechen.
Generell würde ich dir raten, dich von einem Anwalt, der sich mit Arbeitsrecht befasst, beraten zu lassen.
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10.09.2016, 02:10
AW: Abfindung
Wichtig: Die Auslauffrist eines Aufhebungsvertrages darf nicht kürzer sein als die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist.
Heisst auf deutsch : wie ist deine Kündigungsfrist,wenn der Arbeitgeber dir fristgerecht kündigt? Diese richtet sich u.U. nach deiner Betriebszugehörigkeit. Wenn dir der Arbeitgeber z.B. erst zum 30.04.2017 kündigen kann, wärest du schlecht beraten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, welcher beinhaltet, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2016 endet. Wahlweise würde ich versuchen, die Abfindungssumme um diese 4 Bruttogehälter zu erhöhen. ( als Beispiel )
Das ist ein schwieriges Thema und lässt sich nicht zwischen Tür und Angel klären .
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10.09.2016, 02:15
AW: Abfindung
Außerdem wärest du erst ab 01.01.2017 arbeitslos, bis dahin bist du lediglich von der Arbeitsleistung freigestellt und bekommst weiterhin Gehalt. Die Abfindungssumme wäre erst zum 31.12.2016 fällig, wenn ich das alles richtig verstanden habe. Klingt alles etwas verworren.
Am besten schnappst du dir deinen Arbeitsvertrag und den Aufhebungsvertrag, nimmst 200 Euro in die Hand und lässt dich vernünftig beraten von einem Arbeitsrechtler. Das könnte u.U. gut investiertes Geld sein. Lass dich nicht veräppeln.Geändert von chincat (10.09.2016 um 02:24 Uhr) Grund: Ergänzung
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10.09.2016, 06:12Inaktiver User
AW: Abfindung
Ich verstehe nicht, was es mit diesen vier Monaten auf sich hat? Und warum bist Du sechs Monate gesperrt? Wie lang ist die Kündigungsfrist?
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10.09.2016, 08:34
AW: Abfindung
wenn dein arbeitsverhaeltnis erst zum 1.1.2017 endet, kann auch erst ab da die sperrfrist vom arbeitsamt gelten
und wenn du nicht ernsthaft einen job suchst und diesen auch dann annimmst, brauchst und kannst du dich auch gar nicht arbeitslos melden
und wenn du nicht arbeitslos bist, brauchst du auch keine sozialabgaben bezahlen, lediglich steuern auf die abfindung und du mußt dich selbst krankenversichern
wenn du einen mann hast, kannst du dich unter umstaenden vielleicht sogar familienmitversichern, wenn dieser in der gkv ist
in jedem fall solltest du dich zum einen von einem fachmann bezueglich der aufhebung beraten lassen UND von einem steuerberater, wie diese abfindung versteuert werden muß
auch da kommt es darauf an, ob du einen mann hast, der ebenfalls einkuenfte hat
und eine beratung bei der rentenkasse wuerde ich ebenfalls in erwaegung ziehen
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10.09.2016, 10:12
AW: Abfindung
Unbedingt von einem Anwalt beraten lassen!
Wobei Arbeitsrecht und Sozialrecht (Arbeitsamt, Rente) zwei verschiedene Bereiche sind.
Vielleicht findest du jemanden, der beides beherrscht.
Auch den Vertrag würde ich unbedingt nicht ohne anwaltliche Beratung machen.
Du ärgerst dich später schwarz, wenn irgendwas nicht stimmt, und du Geld verlierst.
Rechtssachen macht man nicht "mal eben". Da reicht eine Forenauskunft vorn und hinten nicht aus. Jeder Fall ist spezifisch.
LG KarlaThe original Karla
est. 2006











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12.09.2016, 10:13
AW: Abfindung
Wenn ihr euch mit dem Thema nicht beschäftigt habt und ihr niemals von den entsprechenden Stellen Informationen bekommen habt, könnt ihr hier viel erzählen und nichts stimmt. Danke fürs schreiben. Es ist nicht sinnvoll hier die Sache aufzuklären und viel zu komplex alles zu schreiben. Ich hatte das Thema nicht zur Debatte gestelt, wann ich etwas bekomme und wann etwas wie lange läuft, sondern ich wollte wissen, ob ich noch etwas vergessen habe.
Geändert von linsemo (12.09.2016 um 10:25 Uhr)
Und immer wenn wir lachen, stirbt irgendwo ein Problem.
Dornröschen hätte gar keinen Prinzen gebraucht, nur einen starken Kaffee
Friedvoll zu sein bedeutet, von Erwartungen frei zu sein und nichts von anderen zu wollen.
Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)
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12.09.2016, 11:07
AW: Abfindung
Du bist ja lustig.

Na denn man alles gute, ne.
The original Karla
est. 2006











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12.09.2016, 11:36Inaktiver User
AW: Abfindung
Ja, danke fürs Gespräch.



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