Guten Morgen zusammen,
Ich suche seit einiger Zeit eine Haushaltshilfe auf Minijob Basis und scheine endlich jemanden gefunden zu haben. Jedoch habe ich ein paar Fragen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages:
Arbeitszeiten sollen sein:
2 Tage pro Woche, jeweils 4 Stunden morgens, also 8 Stunden die Woche. Evtl. kann mal Mehrarbeit möglich sein. ( bis insgesamt max. 10 Stunden pro Woche),
Wie gestalte ich nun am besten Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertrag?
Ich würde es gerne flexibel für beide Parteien halten, also:
Bsp.: Montag 8-12 Uhr: Falls „Sie" oder ich an einem Montag morgen nicht können bzw. nicht da sind, möchte ich (natürlich nach entsprechender Vorankündigung) dass die Arbeit an einem anderen Tag in der gleichen Woche erfolgt, also z.B. am Dienstagvormittag.
Vergütung:
Dadurch dass die Arbeitsstunden jeden Monat schwanken können, wie formuliere ich dies am besten mit der Vergütung (Stundenlohn 10 EUR netto für AN)? Ist es ratsamer einen Stundenlohn oder eine monatliche Vergütung im Arbeitsvertrag festzulegen?
Hier ist das Muster des Arbeitsvertrages der Minijob-Zentrale und die entsprechenden Paragraphen:
§ 3 Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt _________ Wochenstunden an _________ Tagen zu je _________ Stunden, und zwar jeweils am ___________________, am ___________________ und am ___________________.
und:
§ 4 Vergütung
(1) Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung/einen Stundenlohn von _______________ Euro.
….
(3) Mit dem Gehalt sind sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Überstunden bzw. Mehrarbeit bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten. Eine Vergütung solcher Zeiten findet im Übrigen nur statt, wenn dies im Einzelfall vom Arbeitgeber schriftlich zugesagt worden ist.
Freue mich auf Tipps, Ratschläge oder entsprechende Erfahrungen eurerseits.
lg
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 26
-
27.08.2015, 11:24
Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertrag
Geändert von LeverDuSoleil (27.08.2015 um 13:18 Uhr) Grund: link korrigiert
-
27.08.2015, 12:12
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
Ich würde ein monatliches Gehalt vereinbaren, dann gibt es auch bei Krankheit und Urlaub keine komplizierte Rechnerei und für beide Seiten jeden Monat einen verlässlichen Betrag - zusätzlich würde ich eine Überstundenvergütung vereinbaren, für den Fall, dass wegen besonderer Ereignisse Überstunden notwendig werden.
Die angestrebte Arbeitszeit entspricht aufgerundet 35 Stunden pro Monat.
Zur Arbeitszeit würde ich schreiben: die wöchentliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden, verteilt auf zwei Vormittage jeweils von 8.00 - 12.00. Eine individuelle Absprache der genauen Arbeitszeiten ist möglich. Vereinbarte Überstunden werden vergütet.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
-
27.08.2015, 13:15
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
@Promethea, vielen Dank für Deine Antwort. Die Formulierung in Deinem letzten Absatz gefällt mir sehr gut. Das lässt für beide Parteien Spielraum.
Eine Frage:
Im Jahresdurchschnitt komme ich auch auf 35 Stunden pro Monat.
Im November zB. auf 36 Stunden der Monat, im Dezember auf nur 28 Stunden (bei Mo. und. Fr. Vormittag). Wie würdest Du dies dann handhaben? Sie diese Stunden auch arbeiten lassen (also 36 im Nov, 28 im Dez.) bei 350 EUR im Monat oder die Stunden auf die beiden Monate "umverteilen"? ( sie wäre ja dann noch in der Probezeit)Geändert von LeverDuSoleil (27.08.2015 um 13:21 Uhr) Grund: Ergänzung, Probezeit
-
27.08.2015, 13:41
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
Die Frage ist meiner Meinung nach falsch gestellt - wenn ich einem Monatslohn zahle, dann zahle ich einen Monatslohn - wie bei den meisten Angestellten und wie viele tatsächliche Arbeitsstunden dann geleistet werden ist immer jeden Monat ein bisschen unterschiedlich, kommt auf die Länge des Monats, auf die Verteilung der Arbeitstage und die Zahl von Feiertages etc. an.
Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
-
28.08.2015, 13:06
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
Ich denke aber schon, dass genau die Wochentage festgelegt werden müssen, an denen gearbeitet werden soll. Angenommen, die Dame soll eigentlich immer Montags und Donnerstags arbeiten - nun ist Montag ein Feiertag - da hätte sie frei, wenn die Tage fest vereinbart wären.
Sind die Tage nicht fest vereinbart, kann der AG die Dame ja einfach umbestellen, der freie Tag würde ihr somit entgehen... Ich hätte Bedenken, dass das dann Ärger gibt...Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

-
28.08.2015, 13:53
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
Wenn ein Feiertag auf einen vereinbarten Arbeitstag fällt, muß der Arbeitnehmer den entsprechenden Lohn erhalten. Insofern hat sich zumindest diese Frage erledigt.
-
29.08.2015, 11:10
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
@Promethea: Die Frage stelle ich auch deshalb, weil ich auf jeden Fall eine Probezeit vereinbaren werde. Drum tue ich mich etwas schwer (im ersten Jahr) 350 im DEZ zu zahlen, wenn nur 28 Stunden gearbeitet werden. Nach erfolgreich bestandener Probezeit wäre ich allerdings bereit grosszügiger zu sein. Hast Du eine Idee, ob (und wie?) man dies in einem Arbeitsvertrag formulieren könnte?
-
29.08.2015, 11:20
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
natürlich werden Feiertage bezahlt und müssen nicht nachgearbeitet werden, das ist ja auch gesetzlich festgelegt. Urlaubsanspruch besteht auch.
Dieser Minijob ist ja alleine schon administrativ ein wahnsinniger Aufwand. Und, es haben sich bisher fast nur Leute gemeldet, die ohne Anmeldung arbeiten wollen, was ich aber nicht will. Für mich ist dieses Arbeitsverhältnis vor allem auch ein Vertrauensverhältnis.
Bsp.: Die Dame hat Kinder. Wenn eines mal an einem MO krank ist und sie deswegen an diesem MO nicht kommen kann, ist das ok für mich, möchte aber dass sie diese Stunden an einem anderen Tag nachholt, drum individuelle Vereinbarung (wie Promethea schön formuliert hat). Umgekehrt, wenn ich an einem Tag abwesend bin, dann möchte ich auch, dass sie an einem anderen Tag kommt.
Ich weiss von einigen Bekannten, die eine angemeldete Haushaltshilfe beschäftigen, dass dort kein Arbeitsvertrag besteht. Ich möchte dies aber anders handhaben. Scheinbar mache ich mir zuviele Gedanken...
-
29.08.2015, 11:23
-
29.08.2015, 11:43
AW: Minijob Haushaltshilfe - Festlegung von Arbeitszeit und Vergütung im Arbeitsvertr
Da du ein langfristiges und vertrauenvolles Arbeitsverhältnis anstrebst, würde ich von Beginn an ein Festgehalt vereinbaren und nicht bis auf die tatsächliche Stunde abrechnen - oder eben das Arbeitsverhältnis erst im Januar beginnen.
Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"


Zitieren

