Nach dem ich nun schon länger in meinem Job unzufrieden bin, hat nun die erste Bewerbung zu einem guten neuen Jobangebot geführt. Dort könnte ich zum 01. August anfangen.
Nur: Aufgrund langer Betriebszugehörigkeit habe ich auch eine recht lange Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Mit regulärer Kündigung wäre ich also erst am 01. Januar 2016 raus aus dem Vertrag. Daher die Idee mit dem Aufhebungsvertrag.
Doch wie gehe ich das an? Kann ich einfach zu meinem Chef reinlaufen und ihn um die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bitten? Gibt es da Dinge zu beachten? Sollte ich erst mit der Mitarbeitervertretung sprechen und mit dieser mein Anliegen vorbereiten?
Soll ich meinen Chef erst informieren, wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben habe - andererseits müsste die neue Stelle ja wissen wann ich bei ihnen starten kann um diesen aufzusetzen, oder?
Wie in meinem Betrieb bisher mit Aufhebungsverträgen umgegangen wurde kann ich nicht einschätzen, da es in der Stammbesetzung - also die mit den unbefristeten Verträgen und langen Kündigungsfristen - schon seit Jahren keine Fluktuation mehr gibt.
Es handelt sich um einen kirchlichen Arbeitgeber, Abfindungen und Co. spielen keine Rolle, es geht nur um das vorzeitige Beenden des Arbeitsverhältnisses.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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22.06.2015, 10:03
Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
"Das höchste Glück ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit." Erasmus von Rotterdam...
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22.06.2015, 10:35
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
Naja, das ist schon ein Problem.
Erstmal würde ich nie kündigen - oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn ich nicht den neuen Arbeitsvertrag in der Tasche habe. Nur den kannst du ja nicht unterschreiben, weil du nicht weißt, ob dein alter AG dich rauslässt.
Verzwickte Sache.
Hast du das Thema bei deinem neuen AG schon angesprochen? Würden die dich auch noch später nehmen?
Zum Ansprechen:
Klar, zum Chef um Termin bitten - und zwar einen relativ kurzfristigen. Und dann ran - ihm erklären, dass du was neues, interessantes gefunden hast - du aber schon zum 1.8. wechseln möchtest.
Wenn er nein sagt, hast du das nachsehen - zwingen kannst du ihn nicht. Wenn er auf die Kündigungsfrist besteht, kannst du nur versuchen mit deinem neuen AG zu verhandeln.
Viel Glück.
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22.06.2015, 11:01
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
Der neue AG ist über die lange Kündigungsfrist informiert. Ein späterer Einstieg wäre aber unvorteilhaft, da dort ein neues Team gebildet wird und ich die Leitung desselben übernehmen werde.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass mein jetziger AG mich um jeden Preis festhalten wird. Die sind schon sehr darauf bedacht alles so zu regeln sodass sie nach aussen hin immer noch ein gutes Image abgeben und bisher habe ich meine Vorgesetzten als mir gegenüber fair erlebt. Ein Problem könnte eher die Kurzfristigkeit sein. Grade die Sommermonate sind personell schwer zu handeln aufgrund der Urlaubszeit und weil mittlerweile gut eingearbeitete Praktikanten da unserern Betrieb verlassen."Das höchste Glück ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit." Erasmus von Rotterdam...
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22.06.2015, 11:04
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
Ich würde trotzdem zuerst mit deinem jetzigen AG reden - drück dir die Daumen. Sehe das genauso wie du, ein paar Wochen / Monate dir entgegenkommen geht schon ..... aber innerhalb von 5 Wochen jemanden neuen finden und noch einlernen?
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22.06.2015, 11:20
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
Eben. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass Kollegen, die das Pech haben keinen Urlaub zu haben, gebeten werden mehr Stunden zu übernehmen. Vielleicht mag auch wer seine generelle Stundenzahl erhöhen. Mir fällt nur grad niemand ein. Die Kollegen, die TZ arbeiten, tun dies auch aus gutem Grund ( Familie, berufsbegleitendes Studium).
Generell ist das Problem bei meinem jetzigen AG, dass die Personaldecke recht dünn ist. Fällt einer wegen Krankheit aus, wird's schon eng. Wenn dann noch Urlaubszeit ist - oha!"Das höchste Glück ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit." Erasmus von Rotterdam...
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22.06.2015, 11:49Inaktiver User
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
Nein, hast du nicht. Diese langen Kündigungsfristen (z.B. 6 Monate für 15 Jahre Betriebszugehörigkeit) gelten doch nur, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht.
Wenn der Arbeitnehmer kündigt, gilt weiterhin die Frist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese kann sich auch nie verlängern. Auch nicht, wenn es z.B. im Vertrag steht, da man nie durch einen Vertrag schlechter gestellt werden darf als es das Gesetz vorsieht.
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22.06.2015, 12:01
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
Das ist leider nicht richtig.
Laut der AVR allgemeiner Teil §14 habe ich 6 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende
§ 14 Ordentliche Kündigung(1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.
(2) 1Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. 2Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
a) bis zu fünf Jahren 6 Wochenzum Schluss des Kalendervierteljahres.
b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
(3) entfällt
(4) 1Kündigt der Dienstgeber das Dienstverhältnis und bietet er dem Mitarbeiter die Fortsetzung des Dienstverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an (Änderungskündigung), so finden die Kündigungsfristen nach Absatz 2 und Absatz 3 uneingeschränkt Anwendung.2Der Mitarbeiter kann eine Änderungskündigung unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. 3Diesen Vorbehalt muss der Mitarbeiter dem Dienstgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung schriftlich erklären. 4Der Vorbehalt erlischt, wenn der Mitarbeiter nicht fristgerecht das Arbeitsgericht anruft.
(5) Nach einer Beschäftigungszeit ( § 11) von 15 Jahren bei demselben Dienstgeber, frühestens jedoch nach dem vollendeten 40. Lebensjahr des Mitarbeiters, ist eine ordentliche Kündigung durch den Dienstgeber ausgeschlossen, soweit nicht § 15 etwas anderes bestimmt."Das höchste Glück ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit." Erasmus von Rotterdam...
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22.06.2015, 12:14Inaktiver User
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
D.h. ein kirchlicher Arbeitgeber darf im Vergleich zum Gesetz (BGB) benachteiligen? Krass!
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22.06.2015, 12:26
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
@derBach42
Kannst du denn mal eine Quelle - Gesetzestext - nennen aus dem hervorgeht, dass jeder AN so kurzfristig einen Arbeitsvertrag kündigen kann?"Das höchste Glück ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit." Erasmus von Rotterdam...
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22.06.2015, 12:29
AW: Aufhebungsvertrag - wie vorgehen?
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