Hallo Zusammen,
ich würde gerne wissen ob ich zu meinem freiwilligen Praktikum, welches mit Mindestlohn vergütet wird noch zusätzlich einen MiniJob bis 450 € machen darf?
Ich möchte im Sommer auf Festivals Getränke ausschenken und müsste dafür gemeldet werden. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich das darf. Noch zur Info: Ich bin Studentin und lege gerade ein Urlaubssemester für das Praktikum ein.
Danke für Eure Hilfe!
LG
Sophie.
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Ergebnis 1 bis 6 von 6
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11.05.2015, 10:58
Praktikum und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung, geht das?
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11.05.2015, 11:19Inaktiver User
AW: Praktikum und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung, geht das?
Warum sollte das nicht gehen? Die Arbeitszeiten müssen nur kompatibel sein.
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11.05.2015, 11:25Inaktiver User
AW: Praktikum und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung, geht das?
Wenn Du derzeit im Urlaubssemester bist, bist Du m.E. keine Studentin und kannst daher so agieren, wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
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11.05.2015, 17:09Inaktiver User
AW: Praktikum und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung, geht das?
Auf dieser Homepage des Bunesministerium für Arbeit usw. steht einiges dazu:
Der Mindestlohn gilt - Nicht geschenkt. Sondern verdient.
Wichtig ist aber die Telefonnummer der Hotline.
Da würde ich mich erkundigen.
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11.05.2015, 18:57Inaktiver User
AW: Praktikum und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung, geht das?
Ist der Mindestlohn denn hier das ausschlaggebende Thema?
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11.05.2015, 19:02Inaktiver User
AW: Praktikum und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung, geht das?
Meines Erachtens ist es so, dass bei 2 Minijobs, der eine Sozialversicherungspflichtig wird. Inwieweit ein Unterschied zwischen Mini-job und Praktikum ist, weiß ich nicht.
Aber du hast Recht .. Minijobzentrale ist vielleicht doch der bessere Ansprechpartner.


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