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  1. User Info Menu

    Arbeitszeugnis einfordern

    Hallo an Alle,

    ich habe Ende November nach 1,5 Jahren gekündigt und in die Kündigung gleich die Bitte um ein qual. Arbeitszeugnis rein geschrieben.
    Heute habe ich das 2. mal per Mail nachgefragt, wie weit denn mein Arbeitszeugnis fortgeschritten ist.
    Zwischendrin hatte ich noch mal beruflich Kontakt mit meinem alten Chef und habe auch schon nachgefragt: " Ja, ist in Arbeit."
    Das war noch im Januar und ich habe das einfach mal so stehen lassen, weil´s eh noch recht früh war.
    Wenn ich Dr. google richtig befragt habe:
    dann gibt es nicht wirklich eine Frist, die der Ag einhalten muss?
    Dennoch steht an vielen Stellen im Netz, innerhalb von ein paar Tagen sollte das Arbeitszeugnis kommen?
    Gibt es eine Entscheidung aus einem Gericht in Schleswig Holtein, dass 6 - 8 Wochen eine angemessene Frist sind, auch bei widrigen betrieblichen Umständen wie Massenentlassungen, was nicht der Fall ist?
    Und was kann ich noch tun, wenn ich es nicht einklagen will?
    Würde ein postalisches Einschreiben Sinn machen?
    Habt ihr Erfahrungen?
    Denn ich habe noch nie innerhalb von ein paar Tagen ein Arbeitszeugnis bekommen, das waren immer so 3 - 6 Wochen.
    Während ich das hier geschrieben habe, kam dann doch eine Antwort:
    ich habe Ihre Nachricht erhalten, bin aber leider nicht in der Lage gewesen, das Zeugnis zu schreiben, weil ich kurze Zeit nach meinem Urlaub am Auge operiert werden musste. Bis auf weiteres kann ich weder längere Zeit lesen noch schreiben. Sollte Arbeitgeber das Arbeitszeugnis dringend benötigen kann ich ihm anbieten, mich jederzeit anzurufen, um eine qualifizierende Aussage von mir zu erhalten. Ich bitte Sie um Verständnis und werde nach Wiederherstellung meiner Sehkraft Ihr Zeugnis bearbeiten.
    Bin gerdae nur so semi zufrieden, meine Mails lesen und antworten geht wohl doch? Gut, vielleicht hat er jemanden, der ihm vorliest und schreibt....
    Aber: Meine erste Anfrage per Mail war vor drei Wochen. Um das Zeignis habe ich vor knapp 4 1/2 Monaten gebeten.
    lg
    magical
    Geändert von magical (14.04.2015 um 12:58 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Guten Tag,

    "Sollte der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserstellung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, hat der Arbeitnehmer die Berechtigung vor dem Arbeitsgericht einzuklagen". Das habe ich aus einem Blogbeitrag, witzigerweise weil ich gerade einen weiteren Post beantworte und die Seite hier auch passt :)
    Man muss das jetzt ganz klar sehen: Arbeitszeugnisse sind eine Last! Nicht für den Arbeitnehmer aber für den Arbeitgeber. Gerade in größeren Unternehmen kommen und gehen Mitarbeiter recht häufig. Bedenkt man dann noch das eigentlich jeder, Freelancer, Praktikant etc. ein RECHT auf ein Zeugnis hat uhhh Sie sehen Spaß ist etwas anders. Dennoch, haben Sie ein RECHT auf ein Zeugnis. Kann der Chef es nicht schreiben, dann muss er es schreiben lassen, würde ich behaupten, den OP scheint ja schon etwas zurück zu liegen. Ich sage das jetzt so schroff, weil das Zeugnis ein Grund ist wieso man erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird - oder eben nicht. Hier mal die Paragraphen zum Anspruchsrecht §109 Abs 1. GeWO und § 16 BBiG sowie § 630 BGB, wenn mich nicht alles täuscht. Ich gebe dir mal den [editiert], da gibt es irgendwie zwei Teile, vielleicht hilft das weiter. Ich würde da jetzt wirklich Druck machen! Der gute ehemalige Chef wird ja sicherlich einen Vertreter haben der das Ding schreiben kann und wenn nicht soll er sich einen besorgen, das geht jetzt schon viel zu lange. Ein Arbeitgeber wird denken du hast schlecht gearbeitet oder bist schlampig und bekommst deinen Kram nicht zusammen.

    Good Luck!
    Barbara
    Geändert von Promethea71 (23.04.2015 um 16:27 Uhr) Grund: Werbelink gelöscht

  3. Inaktiver User

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Zitat Zitat von Barbara_Robert Beitrag anzeigen
    Gerade in größeren Unternehmen kommen und gehen Mitarbeiter recht häufig. Bedenkt man dann noch das eigentlich jeder, Freelancer, Praktikant etc. ein RECHT auf ein Zeugnis hat uhhh Sie sehen Spaß ist etwas anders.
    albern.....
    und gerade in großen unternehmen gibt es personalabteilungen, die sich den ganzen tag damit beschäftigen nach vorlagen zeugnisse zu erstellen.
    ich habe ein zeugnis in weniger als 5 minuten erstellt......und habe kein programm dafür....

  4. Inaktiver User

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    der arbeitgeber hat die pflicht ein zeugnis auszustellen. du hast deine pflicht erfüllt, in dem du es angefordert hast.
    ich würde ihn letztmalig per einschreiben auffordern.
    nutzt das nichts, wirst du einen anwalt beuftragen müssen.
    das wirkt bei firmen oft wunder

  5. Inaktiver User

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Das Zitat ist ja wohl die dümmste Antwort die man sich vorstellen kann, oder auch eine bodenlose Frechheit!

    Dann soll also ein neuer potentieller Arbeitgeber erstmal rumtelefonieren... so so.

    Das macht er bestimmt bei Interesse, aber dann nach dem Lesen des Arbeitszeugnisses.

    Da es schon so lange beantragt war, habe ich gar kein Verständnis. Er kann es auch diktieren. Wenn er per Telefon irgendwelche Aussagen über Dich treffen kann, ist das über diesen Weg bestimmt auch für ihn einfach. Und eine Sekretärin oder ähnliche Mitarbeiter wird er wohl haben?!

    Ich wäre sehr vorsichtig bei einem mündlichen Zeugnis per Telefonat an einen potentiellen Arbeitgeber. Wer weiß, was er über Dich erzählt. Du kannst Dich auf jeden Fall nicht dagegen wehren - anders, als bei einem schlechten schriftlichen Arbeitszeugnis.

    Wenn Du in der Gewerkschaft bist, hast Du Arbeits-Rechtsschutz bzw. Anwaltshilfe. Könntest Du da mal fragen?

    Alles Gute wünscht
    Kiki

  6. User Info Menu

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Ich habe zwar gelesen, wann Du gekündigt hast, aber nicht zu welchem Termin Du die Firma verlassen hast. Kannst Du das bitte noch angeben? (Schon zum 31.12.2014?)

    Fakt ist, dass das Zeugnis dann unbedingt das Datum des letzten Arbeitstages tragen sollte (egal wie spät es erstellt wurde).
    Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
    Christian Fürchtegott Gellert (1715-69)

  7. Inaktiver User

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Ich würde das auch per Einschreiben mit kurzer Fristsetzung fordern.

    Wenn Du Dich im Zeugnisschreiben einigermaßen sicher fühlst, könntest Du das auch selbst machen und ihm per mail senden, zwecks Unterschrift.

  8. User Info Menu

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Danke für eure Antworten! Nur kurz, ich bin gerade in Brüssel , ein berufliches Zusammentreffen, die mir übrigens mein jetziger Ag womöglicht hat, die ich auch schon letztes Jahr hätte machen können, was mein alter Ag verhinderte....
    Ich arbeite im sozialen Bereich, hier gelten manche Dinge, die sonst Usus sind, eher nicht.
    und da ich sozial bin, würde ich die Begründung schon akzeptieren, nur dieses "bis auf ungewisse Zeit" gefällt mir gar nicht...der Chef ist schon älter, gut möglich, dass er nach längerer Krankheit in Rente geht oder was Ähnliches passiert...
    habe übrigens zum 31.12. Gekündigt.
    Werde mir die genannten Paragraphen genauer anschauen, wenn ich wieder zu hause bin und dann vermutlich noch was schriftliches raushauen.
    danke noch mal, war mir nicht sicher ob ich übertreibe bodervzickig bin.
    lg
    magical

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    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Hallo an alle mal wieder,

    zurück in der Heimat habe ich mir noch alles durch gelesen und die die genannten § angeschaut.
    Ich merke, ich habe nun doch Hemmungen und Bedenken radikal mein Arbeitszeugnis einzufordern.
    Denn ich habe ja bereits direkt nach meinem Weggang ein neues Arbeitsverhältnis angetreten und bin nicht darauf angewiesen. Gleichzeitig bin ich natürlich in der Probezeit und da kann alles und nichts passieren. Und dass er mir nicht sagen kann, bis wann er mir das Zeugnis ausstellen würde, macht mich nervös.
    Tüftle gerade an einer Antwort, in der ich einerseits Verständnis für seine Krankheit zum Ausdruck bringe, gleichzeitig aber darauf hinweise, dass er vor Urlaub und Krankheit auch schon reichlich Zeit gehabt hätte, mir das Zeugnis zu schreiben.
    Ich habe auch Angst, dass es sich negativ auf das Zeugnis auswirken könnte, wenn ich jetzt Druck ausübe.
    Selber schreiben und ihn unterschreiben lassen, darauf lässt er sich nicht ein.

    "einerseits habe ich großes Verständnis für Ihre Situation und wünsche Ihnen zunächst mal gute Besserung und baldige Genesung!
    Andererseits ist es Usus ein Arbeitszeugnis innerhalb weniger Tage nach Anfordung auszustellen.
    Könnten Sie mir denn einen ungefähren zeitlichen Rahmen nennen, bis wann Sie mir das Zeugnis austellen könnten?"

    Ist das einerseits deutlich, andererseits diplomtisch genug?
    lg
    magical
    Geändert von magical (27.04.2015 um 10:33 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: Arbeitszeugnis einfordern

    Zitat Zitat von magical Beitrag anzeigen
    Ich merke, ich habe nun doch Hemmungen und Bedenken radikal mein Arbeitszeugnis einzufordern.
    Denn ich habe ja bereits direkt nach meinem Weggang ein neues Arbeitsverhältnis angetreten und bin nicht darauf angewiesen.
    Es ist der Normalfall, dass man das Zeugnis nicht für den nachfolgenden Job braucht (den hat man dann nämlich i.d.R. schon), sondern für den übernächsten.


    Zitat Zitat von magical Beitrag anzeigen
    "einerseits habe ich großes Verständnis für Ihre Situation und wünsche Ihnen zunächst mal gute Besserung und baldige Genesung!
    Andererseits ist es Usus ein Arbeitszeugnis innerhalb weniger Tage nach Anfordung auszustellen.
    Könnten Sie mir denn einen ungefähren zeitlichen Rahmen nennen, bis wann Sie mir das Zeugnis austellen könnten?"

    Ist das einerseits deutlich, andererseits diplomtisch genug?
    Aus meiner Sicht ist es zu weich formuliert. Ich würde eine konkrete Frist setzen (z.B. 15.5.2015) - schließlich hast Du den Anspruch bereits seit dem 31.12.2014 und hast im Vorfeld sowie seit dem Ausscheiden schon mehrfach nachgefragt. Wenn der Aussteller ein gesundheitliches Problem hat, muss er sich eben innerhalb der Firma Unterstützung suchen - das sollte nun wirklich nicht Dein Problem sein!
    Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
    Christian Fürchtegott Gellert (1715-69)

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