Hallo,
ich habe ein kurzfristiges Problem: am Donnerstag habe ich einen Arzttermin beim Endo/Diabetologen, muss da frühs erscheinen, nüchtern, oraler Glukosetoleranztest, also kein Arzttermin, den man - wie es immer verlangt wird - außerhalb der Arbeitszeiten legen KANN.
Der Termin dauert auch mindestens 2 - 3 Stunden.
Nun habe ich folgendes gelesen:
"Ist der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig krank, so kommt ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB nur in Betracht, wenn der Arztbesuch zu dem jeweiligen Zeitpunkt medizinisch notwendig ist. Das ist stets bei akuten Beschwerden der Fall. Ein persönlicher Verhinderungsgrund zur Begründung des Freistellungsanspruches liegt aber auch dann vor, wenn die ärztliche Versorgung zur Arbeitszeit erforderlich ist, wie bei zwingend festgelegten Besuchsterminen, z. B. Blutabnahme im nüchternen Zustand oder Röntgen. Voraussetzung ist stets, dass der Arbeitnehmer auf die Termingestaltung des Arztes keinen Einfluss nehmen kann."
Wo genau und wie genau beantrage ich diese Freistellung? Nur bei meiner unmittelbaren Vorgesetzten? Oder in der Personalabteilung? Muss ich da einen Nachweis des Arztes einreichen? Ich will aber nicht, dass meine Chefs oder die Personalabteilung an Hand des Arztstempels auf meinen Arztbesuchsgrund schließen können (und das kann man, wenn da steht "Diabetologe") , warum sonst hat man ja sonst auch das Recht, dass der Arbeitgeber nichts über den Krankheitsgrund erfährt?
Ich dachte auch daran, mich einfach frühs krank zu melden - schließlich bin ich DE FACTO an dem Tag nicht arbeitsfähig - denn wir brauchen für die ersten 3 Tage sowieso keine Krankschreibung.
Aber welches wäre der richtige Weg und wie ich gehe ich vor?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 114
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23.03.2015, 18:37
Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
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23.03.2015, 18:40Inaktiver User
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
es gibt die möglichkeit der praxis dir die notwendigkeit zu bescheinigen.
aber: mit dem praxisstempel. was du nicht möchtest.
nimm einfach einen tag frei. dann bist du alles los.
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23.03.2015, 18:43Inaktiver User
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
Klingt unnötig kompliziert. Der Termin ist früh und dauert 2-3 Stunden, könntest Du nicht danach noch zur Arbeit?
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23.03.2015, 18:49
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
Warum sollte ich mir einen Tag freinehmen (und einen Urlaubstag opfern) oder danach arbeiten, wenn ich in dem Fall gesetzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung habe?

Das ist ja so, als würdet ihr einem Kranken empfehlen, einen Urlaubstag für einen Krankheitstag zu nehmen.
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23.03.2015, 18:53
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
Interessant, wie sehr Du Wert auf Deine gesetzlichen Ansprüche legst, wenn Du andererseits der Meinung bist, betrügen zu dürfen:
Deinen gesetzlichen Anspruch erhältst Du, wenn Du Deiner Pflicht nachkommst, die Notwendigkeit zu bescheinigen. Recht einfach, die Sache.
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23.03.2015, 18:54Inaktiver User
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
den anspruch auf den zettel hast du- aber DU willst ihn ohne praxisstempel. geht nett.
hast sowas von entschuldigungszettel in der schule- aber ohne unterschrift.
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23.03.2015, 18:57
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
Ich lese aus cem Ansinnen der TE heraus, dass sie eben nicht "mal eben" krank feiert und das dies an der Tagesordnung bei ihr ist.
Sonst hätte sie ja gewust, wie es geht und würde keinen Thread eröffnen
Es wird Zeit für eine neue Signatur
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23.03.2015, 18:58Inaktiver User
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
Der Anspruch auf bezahlte Freistellung gilt aber nur für die Dauer des Arztbesuchs. Wenn Du den ganzen Tag nicht arbeiten willst wegen eines Termins von maximal drei Stunden, solltest Du den Tag frei nehmen oder Überstunden abbauen (es sei denn Du arbeitest täglich nur drei Stunden).
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23.03.2015, 19:00Inaktiver User
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
Freistellung - Erwartest du einen ganzen Tag freigestellt zu werden? Das entnehme ich Beitrag #4.
Diesen Anspruch finde ich schon absolut überzogen, du bist morgens beim Arzt und kannst anschließend arbeiten gehen. Wo bitte ist das Problem?
Ansonsten Freistellung über eine Bescheinigung durch die Arztpraxis. Aber der Arztstempel ist da drauf. Ich verstehe auch dein Problem gegenüber dem AG nicht. wieso mußt du so ein geheimnis daraus machen, dass du zum Duabetologen gehst? damit hast du ja noch keien diagnose, sondern es wird nur etwas abgeklärt.
Wenn du diese Bescheinigung nicht willst, mußt du dir eben frei nehmen oder dich krank melden, obwohl du eigentlich nicht krank bist, zumindest nicht au. Eine Bescheinigung wird der AG haben wollen. Finde ich auch rechtens, denn sonst könnte ja jeder sagen, dass er einen wichtigen, nicht anders terminierbaren Arzttermin hat.
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23.03.2015, 19:02Inaktiver User
AW: Arzttermin frühs wegen Nüchternblut - Freistellung Arbeitgeber
Was ist übrigens dran, wenn der AG von einem Termin beim Diabetologen weiß? Ich kenne die Bedenken ja für den Stempel des Gynäkologen, aber bei anderen Fachrichtungen nicht. Ich z.B. habe keinen Diabetes, aber schon mehrfach Grund für Tests beim Diabetologen bzw. Endokrinologen gehabt. Es wäre mir nicht in den Sinn gekommen, das zu verheimlichen.


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