Ich arbeite seit zwanzig Jahren im Öffentlichen Dienst- ohne irgendwelche Vorkommnisse. Nun bekomme ich innerhalb von zwei Wochen zwei Abmahnungen - wegen Nichtigkeiten die sich alle widerlegen lassen, habe Gegendarstellung geschrieben - bis jetzt ist nichts passiert. Kennt sich da jemand aus mit Arbeitsrecht? Habe den Eindruck die wollen mich loshaben wg. Alter, zu teuer etc.?
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Ergebnis 1 bis 8 von 8
Thema: Abmahnungen
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31.05.2014, 16:08Inaktiver User
Abmahnungen
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31.05.2014, 16:33Inaktiver User
AW: Abmahnungen
schalte umgehend den personalrat ein.
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31.05.2014, 18:33
AW: Abmahnungen
Neben Personalrat würde ich mich auch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
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31.05.2014, 19:07
AW: Abmahnungen
Sind die zwei Abmahnung aus dem gleichen Grund erteilt worden?
Dann würde ich auch sagen, dass es höchste Eisenbahn ist, dich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
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31.05.2014, 19:25Inaktiver User
AW: Abmahnungen
Also, die Abmahnungen gab es für zwei verschiedene Vorgänge - ich habe ein Gerät mit dem ich seit zehn Jahren arbeite angeblich falsch eingestellt ! Es hatte keine Auswirkungen auf irgendetwas - Gegendarstellung habe ich schon geschrieben aber noch nichts gehört. Und die zweite Abmahnung habe ich bekommen weil ich mich nicht an die Anweisung meines Abteilungsleiters gehalten habe. Fakt ist ich habe mich 2011 u.a. an eine solche "Anweisung" gehalten, die im nachhinein falsch war und ich eine starke allergische Reaktion auf eine Chemikalie hatte- alles schriftlich belegt. Wenn Abmahnung aus Personalakte entfernt worden ist - wird mir das gesagt? Personalrat kann man auch in Pfeife rauchen - die wollen selber keinen Ärger. Danke für Eure Hilfe!
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31.05.2014, 19:56
AW: Abmahnungen
Also erst einmal ist es relativ schwierig, echte Abmahnungen zu schreiben, die vor Gericht Bestand haben. Viele Arbeitgeber, auch im ÖD, machen formelle oder inhaltliche Fehler.
Wenn das so eine offensichtlich unwirksame Abmahnung ist, wird manchmal empfohlen, sie einfach in der Akte stehen zu lassen und erst anzufechten, wenn es um etwas geht (Zeugnis, Kündigung o.ä.).
Um das zu prüfen und eine Empfehlung zu geben, benötigst du auf jeden Fall einen Fachanwalt, besonders wenn der Personalrat dir nicht helfen wird.
Eine eigene Gegendarstellung würde ich nicht verfassen, sondern nur über den Anwalt abgeben. Das ganze bekommt dann eine andere Qualität.
Einsicht in deine Personalakte hast du übrigens zu jeder Zeit.
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31.05.2014, 19:57Inaktiver User
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31.05.2014, 20:07
AW: Abmahnungen
Grundsätzlich ist es nicht nötig, bei Abmahnungen, die man nicht für berechtigt hält, Gegendarstellungen zu schreiben.
Falls eine Kündigung folgt, wird das Gericht im Kündigungsschutzprozess ohnehin prüfen, ob die Abmahnung berechtigt und formell wirksam war.
Wenn man diese Taktik wählt, sollte man jedoch eigene Notizen und Unterlagen über die Sache für den Fall der Fälle aufheben.
Eine Klage gegen die Abmahnung ist zwar möglich, bringt aber oft nur verbrannte Erde für das zukünftige Arbeitsverhältnis. Das würde ich nur machen, wenn die Abmahnung eindeutig grottenfalsch war und das Arbeitsverhältnis mir egal sein kann.
Wenn man sich aber entschließt, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben, sollte man mit dem Entwurf und der Abmahnung zu einem Fachanwalt gehen und beides prüfen lassen, damit man sich mit laienhaften Formulierungen kein Eigentor schießt.
Wenn Du die Gegendarstellung schon abgegeben hast, würde ich trotzdem mit beiden Unterlagen noch ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt führen, damit Du weisst, wie "gefährlich" die Situation ist.
Die Personalabteilung muss eine Gegendarstellung zur Personalakte nehmen. Wenn sie aber meint, die Abmahnung sei trotzdem berechtigt, muss sie nicht weiter mit Dir darüber diskutieren. Ob sie noch drin ist, erfährst Du durch Akteneinsicht.


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